Lizenztechnisch gibt es zwischen GKC und Cartrdige keinen Unterschied, auch wenn du es "subjektiv/gefühlt" anders denkst.
Falsch, denn natürlich gibt es Lizenztechnische Unterschiede. Das ergibt sich allein schon aus der Thematik Account-Gebunden/GKC-Gebunden. Da Du meinen Beitrag jedoch offensichtlich nicht verstanden hast, präzisiere ich meine Aussage:
Der GKC ist eine Lizenz hinterlegt, ergo nicht an Deinem Account gebunden, welche Dir den Download und die Nutzung erlaubt. Eine initiale Internetverbindung ist zwingend erforderlich. Die Kopie des Spiels befindet sich nicht in Deinem Besitz.
Der Catridge ist eine Lizenz hinterlegt, welche Dir die Nutzung der (in vielen Fällen vollständigen) Kopie des Spiels, welche sich auf der Catridge befindet, erlaubt. Diese Kopie befindet sich in Deinem Besitz und kann ohne Zugang zum Internet seinen Einsatz finden.
Bei einer Catridge, welche nur einen Teil der Kopie beinhaltet, ist die Lizenz weiterhin mit der Catridge verbunden. Jedoch wird aufgrund der fehlenden Daten zwingend eine Verbindung zum Internet benötigt. Du bist im Teil-Besitz der Kopie des Spiels.
Im eShop wird Dir eine Lizenz ausgestellt und Deinem Account zugewiesen, welche Dir den Download und die Nutzung einer Kopie des Spiels erlaubt.
Das sind faktische Unterschiede, und da gibt es kein “subjektiv” oder “anders denken”.
Bei beiden liegt der Berechtigungsnachweis physisch auf Modul vor. Nur Spieldaten müssen bei der GKC heruntergeladen werden.
Richtig, daher befindet sich eine Kopie des Spiels, bei einer GKC, nicht in Deinem Besitz…
Und das ist einfach ein Fakt ohne "Gefühle". Dementsprechend funktionieren GKCs auch ohne Accounts und sind auch problemlos vor der Veröffentlichung spielbar.
…und all das sind ohne “Gefühle” schlicht Fakten. Die Unterschiede sind nun hoffentlich allen bewusst.
Da ich keine GKC meinen eigenen nenne, kann ich nicht beurteilen, ob Nintendo den Download und die Nutzung auch Veröffentlichung zulässt.