Zero Tolerance Der Nahe Osten und seine politische Situation

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Snyder führt aus, dass Trump bewusst versuchen könnte, einen iranischen Terroranschlag innerhalb der Vereinigten Staaten zu provozieren. Trump und seine Leute könnten sogar selbst einen solchen Vorfall inszenieren und Iran die Schuld dafür geben, eine sogenannte »False Flag«-Aktion. So könnte der Präsident den Fokus von einem verlorenen Krieg im Ausland auf eine Krise im Inland verlagern und versuchen, Militär in US-Städte zu verlegen.
blödsinn. mit dem aktuellen kurs der außenpolitik haben sich die israelis nur umso mehr als großer aggressor und feindbild im nahen osten platziert und aufgebaut und so den hass auf sich weiter ins unermessliche geschürt. das was netanjahu da nun schon länger aufzieht, wird künftigere generationen mit hass befüllen. dementsprechend wird es da auch kein „happy end“ geben. netanjahu verkauft das innenpolitisch natürlich als erfolg, säht aber eben hass für viele weitere generationen. der typ ist völlig mental und gehört für mich in eine reihe mit putin, trump, kim usw.
Solange Netanjahu regieren darf, hat er aber gewonnen.
 
Letztlich bleibt die Ausgangslage dieselbe wie zu Beginn des Kriegs: das iranische Regime muss weg. Und es scheint nun das einzutreten, was zu befürchten war: Trump hat die Lust verloren, bevor er das erreichen konnte
 
Hat er das mit den Tieren wirklich gesagt ?
Wenn das so stimmt und es nicht aus irgendeinem Übersetzungsfehler zurück führt oder fehlenden Kontext welche auch immer es sein könnte. Dann unterscheidet ihn langsam wirklich nicht mehr viel von allen erdenklichen Faschoführen den die Menschheit bisher so erlebt hat. Wir sind dann schon einige Schritte hinter " wehret den Anfängen ". Eigentlich dürfte keine seriöse Regierung mehr mit Trump zusammenarbeiten.
 
Hat er das mit den Tieren wirklich gesagt ?
Wenn das so stimmt und es nicht aus irgendeinem Übersetzungsfehler zurück führt oder fehlenden Kontext welche auch immer es sein könnte. Dann unterscheidet ihn langsam wirklich nicht mehr viel von allen erdenklichen Faschoführen den die Menschheit bisher so erlebt hat. Wir sind dann schon einige Schritte hinter " wehret den Anfängen ". Eigentlich dürfte keine seriöse Regierung mehr mit Trump zusammenarbeiten.
die wortwahl, wenn denn so getätigt, ist schon echt der hammer. ich glaube trump wird zu paul atreidis.
 
Doch.

Der große Gewinner der Geschichte ist Zweifelslos Netanjahu und Israel.
Das hat er wieder meisterhaft eingefädelt.

Leider
Das stimmt.
Auch das ist nur verkürzt.

Korrekt ist, dass die Gesetzesänderung auf palästinensischen Terrorismus gegen den israelischen Staat Israel und dessen Zivilbevölkerung abzielt. Im Westjordanland wurde dafür das Militärrecht verschärft, welches für Einwohner des Gebiets nun obligatorisch die Todesstrafe für Terrorakte mit Todesfolge vorsieht. Israelische Staatsbürger werden von der Regelung explizit ausgenommen, aber für die sind ohnehin die Zivilgerichte und nicht die Militärgerichte zuständig (duales Rechtssystem). Die Verschärfung betrifft somit nur die im Westjordanland lebenden Palästinenser. Allerdings greift sie nur dann, wenn das Militärgericht auch zuständig ist, und das ist es nur für Taten im Westjordanland. D.h. ein Palästinenser aus der West Bank der auf israelischem Staatsgebiet einen Terrorangriff verübt, ist von der Verschärfung nicht betroffen. Ebensowenig betroffen wäre ein Palästinenser aus Ostjerusalem, wenn er in der West Bank einen Terroranschlag begeht, da er kein Einwohner der West Bank ist. De jure handelt es sich um eine doppelte Diskriminierung nach Wohnort und Staatsbürgerschaft.

Darüber hinaus gibt im israelischen Strafrecht eine Ausweitung der Todesstrafe auf Terrorakte mit Todesfolge, sofern deren ideologisches Motiv die Negierung des Staates Israel ist. An dieser Änderung gibt es abseits der allgemeinen Kritik an der Todesstrafe nicht viel auszusetzen, da jeder Staat der Welt Straftaten härter betraft, wenn sie gegen ihn selbst gerichtet sind. Wenn das am Ende ausschließlich eine bestimmte Personengruppe härter trifft, dann sagt das vielleicht weniger etwas über staatliche Diskriminierung aus, sondern vielmehr etwas über staatsfeindliche Tendenzen innerhalb dieser Personengruppe. Der Staat diskriminiert hier anders als im Westjordanland schließlich nicht nach Tätergruppe, sondern schlicht nach Tatmotiv. Auch wenn Rassisten in dem Fall den Effekt bejubeln: Das ist keine duale Rechtsprechung, geschweige denn Apartheid, sondern übliche rechtsstaatliche Norm. Wer Israel in diesem Punkt verurteilt, sollte sich fragen ob er das auch bei allen anderen Staaten tut. Wenn nicht, verhält er sich sich nach IHRA-Definition antisemitisch und muss damit leben wenn man ihn für einen Antisemiten hält.
Eher ist es so: Wer Israel nicht in diesem Punkt verurteilen kann, sollte sich fragen, ob er dies tut, weil er von Jüdinnen und Juden ohnehin menschlich und moralisch weniger erwartet. So verhält er sich nach der IHRA-Definition antisemitisch und muss auch damit leben für einen stinkigen Antisemiten gehalten zu werden.
 
Eher ist es so: Wer Israel nicht in diesem Punkt verurteilen kann, sollte sich fragen, ob er dies tut, weil er von Jüdinnen und Juden ohnehin menschlich und moralisch weniger erwartet. So verhält er sich nach der IHRA-Definition antisemitisch und muss auch damit leben für einen stinkigen Antisemiten gehalten zu werden.

Ich lehne die Todesstrafe ebenfalls ab. Aber: von den Ländern, die eine Todesstrafe vorsehen, ist Terrorismus so ziemlich das Verbrechen, das fast überall die Todesstrafe vorsieht. Mord alleine reicht in den vielen Ländern sogar schon ohne den terroristischen Kontext.

Israel dürfte also auch nach dem neuen Gesetz eine verhältnismäßig hohe Schwelle haben, um eine Todesstrafe auszusprechen, weil Mord alleine eben nicht reicht, sondern dass es ein terroristischer Akt mit Todesfolge sein muss. Es muss also terroristisch sein und es muss ein Mord sein.
 
Ich lehne die Todesstrafe ebenfalls ab. Aber: von den Ländern, die eine Todesstrafe vorsehen, ist Terrorismus so ziemlich das Verbrechen, das fast überall die Todesstrafe vorsieht. Mord alleine reicht in den vielen Ländern sogar schon ohne den terroristischen Kontext.

Israel dürfte also auch nach dem neuen Gesetz eine verhältnismäßig hohe Schwelle haben, um eine Todesstrafe auszusprechen, weil Mord alleine eben nicht reicht, sondern dass es ein terroristischer Akt mit Todesfolge sein muss. Es muss also terroristisch sein und es muss ein Mord sein.
Terrorakte mit Todesfolge, die von israelischen Rechtsextremisten begangen werden, sind im Gesetz ausgeschlossen. Hier wurde die Todesstrafe exklusiv für Palästinenser eingeführt, was in der heutigen Staatengemeinschaft, soweit ich weiß, einzigartig ist.
 
Terrorakte mit Todesfolge, die von israelischen Rechtsextremisten begangen werden, sind im Gesetz ausgeschlossen. Hier wurde die Todesstrafe exklusiv für Palästinenser eingeführt, was in der heutigen Staatengemeinschaft, soweit ich weiß, einzigartig ist.

Das ist weiterhin nicht richtig. Nicht die Täterschaft ist ausschlaggebend für die Bestimmung des Strafmaßes, sondern das Opfer. Das ist zwar in Bezug auf Todesstrafen unüblich (bzw. andere Länder handhaben es ähnlich, schreiben es aber nicht explizit ins Gesetz, weil sie ohnehin ein viel breiteres Spektrum haben, wen sie alles hinrichten dürfen) aber es gibt diverse Länder, in denen Angriffe auf bestimmte Opfer eigene Strafbestände haben. Und dass ein Land die eigenen Staatsbürger (egal ob es nun Juden oder Araber sind, btw.) besonders schützt, ist auch nicht einzigartig.

Die USA haben bspw. besondere Strafverfolgung für Angriffe auf US-Bürger im Ausland. Frankreich hat das ebenfalls. Indien hat Anti-Terrorgesetze mit besonderem Fokus auf Angriffe auf indische Staatsbürger. Und das sind wohl nicht die einzigen Länder, die das haben.
 
Das ist weiterhin nicht richtig. Nicht die Täterschaft ist ausschlaggebend für die Bestimmung des Strafmaßes, sondern das Opfer. Das ist zwar in Bezug auf Todesstrafen unüblich (bzw. andere Länder handhaben es ähnlich, schreiben es aber nicht explizit ins Gesetz, weil sie ohnehin ein viel breiteres Spektrum haben, wen sie alles hinrichten dürfen) aber es gibt diverse Länder, in denen Angriffe auf bestimmte Opfer eigene Strafbestände haben. Und dass ein Land die eigenen Staatsbürger (egal ob es nun Juden oder Araber sind, btw.) besonders schützt, ist auch nicht einzigartig.

Die USA haben bspw. besondere Strafverfolgung für Angriffe auf US-Bürger im Ausland. Frankreich hat das ebenfalls. Indien hat Anti-Terrorgesetze mit besonderem Fokus auf Angriffe auf indische Staatsbürger. Und das sind wohl nicht die einzigen Länder, die das haben.
Nein.
 
Auch das ist nur verkürzt.

Korrekt ist, dass die Gesetzesänderung auf palästinensischen Terrorismus gegen den israelischen Staat Israel und dessen Zivilbevölkerung abzielt. Im Westjordanland wurde dafür das Militärrecht verschärft, welches für Einwohner des Gebiets nun obligatorisch die Todesstrafe für Terrorakte mit Todesfolge vorsieht. Israelische Staatsbürger werden von der Regelung explizit ausgenommen, aber für die sind ohnehin die Zivilgerichte und nicht die Militärgerichte zuständig (duales Rechtssystem). Die Verschärfung betrifft somit nur die im Westjordanland lebenden Palästinenser. Allerdings greift sie nur dann, wenn das Militärgericht auch zuständig ist, und das ist es nur für Taten im Westjordanland. D.h. ein Palästinenser aus der West Bank der auf israelischem Staatsgebiet einen Terrorangriff verübt, ist von der Verschärfung nicht betroffen. Ebensowenig betroffen wäre ein Palästinenser aus Ostjerusalem, wenn er in der West Bank einen Terroranschlag begeht, da er kein Einwohner der West Bank ist. De jure handelt es sich um eine doppelte Diskriminierung nach Wohnort und Staatsbürgerschaft.

Darüber hinaus gibt im israelischen Strafrecht eine Ausweitung der Todesstrafe auf Terrorakte mit Todesfolge, sofern deren ideologisches Motiv die Negierung des Staates Israel ist. An dieser Änderung gibt es abseits der allgemeinen Kritik an der Todesstrafe nicht viel auszusetzen, da jeder Staat der Welt Straftaten härter betraft, wenn sie gegen ihn selbst gerichtet sind. Wenn das am Ende ausschließlich eine bestimmte Personengruppe härter trifft, dann sagt das vielleicht weniger etwas über staatliche Diskriminierung aus, sondern vielmehr etwas über staatsfeindliche Tendenzen innerhalb dieser Personengruppe. Der Staat diskriminiert hier anders als im Westjordanland schließlich nicht nach Tätergruppe, sondern schlicht nach Tatmotiv. Auch wenn Rassisten in dem Fall den Effekt bejubeln: Das ist keine duale Rechtsprechung, geschweige denn Apartheid, sondern übliche rechtsstaatliche Norm. Wer Israel in diesem Punkt verurteilt, sollte sich fragen ob er das auch bei allen anderen Staaten tut. Wenn nicht, verhält er sich sich nach IHRA-Definition antisemitisch und muss damit leben wenn man ihn für einen Antisemiten hält.


Nonsense. Deine Aussage ist irreführend. In Israel gibt es keine breit umgesetzte gesetzliche Ausweitung der Todesstrafe für Terrorakte. Entsprechende Vorstöße waren politisch umstritten und bislang nicht allgemein geltendes Recht. Zudem ist die Behauptung, die Regelung sei rein „tatmotivbezogen“, falsch. In der Praxis würde es nahezu ausschließlich Palästinensische Gebiete betreffen, was Fragen nach faktischer Ungleichbehandlung aufwirft. Zumal jede Tat eines palastinsensers als Akt zur Vernichtung oder Gefahr Israels gewertet werden kann und Beweise gibt, dass Geständnisse unter Folter erwirkt werden. Auch könnte es breit ausgelegt werden dass Kritik von Palästinensern als Angriff auf den Staat Israel ausgelegt werden kann. Dann sieht man bereits bei anderen Nationen in denenrevhtsstaatlichkeit weiter ausgehöhlt wird.

Auch der Vergleich mit anderen Staaten greift zu kurz, da viele Länder zwar Terror härter bestrafen, aber keine Todesstrafe anwenden. Schließlich ist es unzutreffend, Kritik daran pauschal als antisemitisch hinstellen zu wollen.

Die Auslöschung und Tötung von Palästinensern in Gaza und co ist also weniger ein Verbrechen ohne Todesstrafe als die Auslöschung und Tötung von Israelis? Israel kann jede Tötung eines Israelis als terroristischen Akt hinstellen umgekehrt geht das nicht

Merkst es selbst nicht wie ungleich und rassistisch das ist.
 
Terrorakte mit Todesfolge, die von israelischen Rechtsextremisten begangen werden, sind im Gesetz ausgeschlossen. Hier wurde die Todesstrafe exklusiv für Palästinenser eingeführt, was in der heutigen Staatengemeinschaft, soweit ich weiß, einzigartig ist.

Ein ähnliches Beispiel existiert heute glücklicherweise nicht, weswegen man sich auf historische Vergleiche beziehen muss. Im Spektrum befindet sich Israel mit dem Todesstrafengesetz offenkundig zwischen Apartheid-Südafrika (juristisch) und das nationalsozialistisch besetzte Polen (strukturell-praktisch).

Ein simpler Vergleich mit der Todesstrafenregulatorik anderer Staaten greift zu kurz - weil diese nicht über Militärgerichtsbarkeit in einem Besatzungskontext durchgesetzt wird, die sich in der Auslegungspraxis spezifisch auf eine ethnische Gruppe bezieht, welche bereits außergerichtlich regelmäßig auf offener Straße exekutiert wird.

Schmalspurjuristische Analysen wie „Es betrifft nur Terrorismus, sprich das Gesetz ist handlungs- und nicht gruppenbezogen“ oder „Die Schwelle zur Strafbarkeit ist in Relation zu anderen Staaten höher, wo die Todesstrafe bereits gängige Praxis ist“ sind daher für die Tonne. Es existieren jetzt schon keine faire, rechtstaatliche Verfahren, und Palästinenser werden ohne Angaben von Gründen in Geiselhaft genommen, und ohne Rechtsbeistand vor Gerichten gezerrt. Die Schwelle zum Terrorismus ist zudem äußerst niedrig - da reicht schon das einfache Werfen von Steinen. Die Schwelle zu staatsgefährdenden Handlungen ebenso - da reicht es als Palästinenser, zu existieren und die Flagge hoch zu halten. Die Schwelle zum Mord wird es ebenso sein - da wird es reichen, wenn du einen Autounfall mit Todesfolge mit einem illegalen Siedler hattest, der dort von Anfang an nicht hätte sein sollen.

Die Todesstrafe wurde während der südafrikanischen Apartheid formaljuristisch neutral („gilt für alle“) und schwellenmäßig moderat (Terrorismus, Sabotage, staatsgefährdende Handlungen) formuliert. Das entspricht etwa dem israelischen Gesetz. In der Praxis galt sie jedoch flexibel, niedrigschwellig und primär vor allem für Schwarze. Die rassistische Justizpraxis zeigte sich zwar am überproportionalen Anteil der hingerichteten Schwarzen, allerdings gab es auch einen geringen Anteil von Fällen für Weiße. Ob es einen solchen geringen Anteil für Israelis geben wird, darf bezweifelt werden. Es bestünde höchstens die Möglichkeit, dass die Praxis auf nichtjüdische Israelis ausgeweitet wird, um die ethnischen Grenzen zu festigen. Eine Todesstrafe an Juden grundsätzlich oder in größerer Zahl halte ich aber für denkbar ausgeschlossen. Das gilt auch für antizionistische Juden, die den Staat Israel ablehnen und aus der Motivation her einen Mord begehen sollten.
 
Ein ähnliches Beispiel existiert heute glücklicherweise nicht, weswegen man sich auf historische Vergleiche beziehen muss. Im Spektrum befindet sich Israel mit dem Todesstrafengesetz offenkundig zwischen Apartheid-Südafrika (juristisch) und das nationalsozialistisch besetzte Polen (strukturell-praktisch).

Ein simpler Vergleich mit der Todesstrafenregulatorik anderer Staaten greift zu kurz - weil diese nicht über Militärgerichtsbarkeit in einem Besatzungskontext durchgesetzt wird, die sich in der Auslegungspraxis spezifisch auf eine ethnische Gruppe bezieht, welche bereits außergerichtlich regelmäßig auf offener Straße exekutiert wird.

Schmalspurjuristische Analysen wie „Es betrifft nur Terrorismus, sprich das Gesetz ist handlungs- und nicht gruppenbezogen“ oder „Die Schwelle zur Strafbarkeit ist in Relation zu anderen Staaten höher, wo die Todesstrafe bereits gängige Praxis ist“ sind daher für die Tonne. Es existieren jetzt schon keine faire, rechtstaatliche Verfahren, und Palästinenser werden ohne Angaben von Gründen in Geiselhaft genommen, und ohne Rechtsbeistand vor Gerichten gezerrt. Die Schwelle zum Terrorismus ist zudem äußerst niedrig - da reicht schon das einfache Werfen von Steinen. Die Schwelle zu staatsgefährdenden Handlungen ebenso - da reicht es als Palästinenser, zu existieren und die Flagge hoch zu halten. Die Schwelle zum Mord wird es ebenso sein - da wird es reichen, wenn du einen Autounfall mit Todesfolge mit einem illegalen Siedler hattest, der dort von Anfang an nicht hätte sein sollen.

Die Todesstrafe wurde während der südafrikanischen Apartheid formaljuristisch neutral („gilt für alle“) und schwellenmäßig moderat (Terrorismus, Sabotage, staatsgefährdende Handlungen) formuliert. Das entspricht etwa dem israelischen Gesetz. In der Praxis galt sie jedoch flexibel, niedrigschwellig und primär vor allem für Schwarze. Die rassistische Justizpraxis zeigte sich zwar am überproportionalen Anteil der hingerichteten Schwarzen, allerdings gab es auch einen geringen Anteil von Fällen für Weiße. Ob es einen solchen geringen Anteil für Israelis geben wird, darf bezweifelt werden. Es bestünde höchstens die Möglichkeit, dass die Praxis auf nichtjüdische Israelis ausgeweitet wird, um die ethnischen Grenzen zu festigen. Eine Todesstrafe an Juden grundsätzlich oder in größerer Zahl halte ich aber für denkbar ausgeschlossen. Das gilt auch für antizionistische Juden, die den Staat Israel ablehnen und aus der Motivation her einen Mord begehen sollten.
Danke nochmal für diese Perspektive und die historische Einordnung dazu. Ich nehme beide User auch eher mittlerweile als Trollposter wahr und würde mir diese Mühe nicht geben. Die Implikationen des neuen Gesetzes sind klar, das wissen auch die üblich Verdächtigen hier. Ihnen gehts hier auch eigentlich nur noch um ragebait.
 
Synagoge in Teheran bei US-israelischem Angriff "komplett zerstört"
In Teheran ist iranischen Staatsmedien zufolge eine Synagoge bei US-israelischen Angriffen "komplett zerstört" worden. Dies berichteten die Zeitung "Schargh" und die Nachrichtenagentur Mehr. Bei der Synagoge habe es sich um "einen der wichtigsten Versammlungsorte" für die Juden der Region gehandelt, schrieb "Schargh" weiter.

Jetzt werden auch die iranischen Juden befreit.

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Danke nochmal für diese Perspektive und die historische Einordnung dazu. Ich nehme beide User auch eher mittlerweile als Trollposter wahr und würde mir diese Mühe nicht geben. Die Implikationen des neuen Gesetzes sind klar, das wissen auch die üblich Verdächtigen hier. Ihnen gehts hier auch eigentlich nur noch um ragebait.

Jeder, der deinen Blödsinn widerlegt ist ein "Trollposter" und wer deinen Blödsinn mit Schwurbeleien rechtfertigt, dem bist du "dankbar für die historische Einordnung"?

Fakt ist:
  • Hier wurde - von dir - wortwörtlich behauptet, dass eine Todesstrafe für Palästinenser eingeführt wurde und damit die Täterschaft relevant ist. Das ist Blödsinn. Die Täterschaft ist irrelevant. Das Opfer ist relevant. Ein tödlicher Angriff eines israelischen Staatsfeindes auf einen arabischen Israeli würde nach demselben Tatbestand geahndet.
  • Hier wurde behauptet, dass gegen jemanden die Todesstrafe verhängt werden kann, weil er nur mit dem "Finger zeigt". Auch das ist falsch. Es setzt einen Mord mit terroristischer Absicht voraus. Und nur dass das auch mal gesagt wurde: Mord mit der Absicht, den Staat zu Fall zu bringen ist so ziemlich die weltweite Definition von Terrorismus. Was, wenn nicht das, würdest du bitte als Terrorismus bezeichnen?
  • Hier wurde behauptet, dass das Opfer als ausschlaggebender Faktor für eine Bestrafung relevant ist weltweit einzigartig ist. Auch das ist Blödsinn. Das ist gängige Praxis in diversen Strafnormen. Ich habe einige genannt. Von dir kam ein "nein", obwohl diese Aussage unumstritten korrekt war.
Und nur damit das mal klar ist: hier wird gerade nicht allgemein die Todesstrafe abgelehnt. Hier wird argumentiert, dass die Todesstrafe für palästinensische Terroristen diskriminierend sei. Wenn man mit einer Gruppe Mensch kein Mitleid haben sollte, dann sind es Terroristen. Oder sind wir nun auch hier am Punkt angelangt, dass Hamas und co. nicht mehr als Terroristen, sondern - frei nach iranischen Staatsmedien, denen hier bekanntlich große Glaubwürdigkeit geschenkt wird - Freiheitskämpfer zu bezeichnen sind?
 
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