ChoosenOne
L20: Enlightened
Ein paar Korrekturen
Es gibt kein „Energiewende-Gesetz“, das ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Es geht dir vermutlich um das das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das keine Verfassungsgrundlage im Grundgesetz ist, sondern ein reguläres Bundesgesetz.
Das GEG schreibt keine vollständige CO₂-Neutralität vor, sondern ab 1. Januar 2024 z. B. zwingend einen Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei Heizungen in Neubauten. Keine Pflicht zur vollständigen CO₂-Neutralität.
So weit ich weiß, plant der Koalitionsvertrag von Union und SPD plant die Novelle des bestehenden GEG durch eine weitere Flexibilisierung und Öffnung. Es gab und gibt keine Verschärfung.
Ein verbindliches „Zieldatum zur CO2-Neutralität im Gebäudeheizen“ findet sich auch nicht im Koalitionsvertrag nicht, stattdessen ist die Bekräftigung der Ampfelreform der Abschaffung der Sektorzielen enthalten.
Außerdem, was du ansonsten gemeint haben könntest:
Die Klimaschutzpläne des Bundes sind auch nicht Teil des Grundgesetztes, sondern in einem Bundesgesetz, dem Bundes-Klimaschutzgesetz aus 2019 einfach gesetzlich geregelt. Die aktuelle Regierung plant auch keinerlei Verschärfung dieses Gesetztes, die Ampel hat die strikten Sektorzziele bereits aufgeweicht.
Nein, es geht mir um das Energiewendesgesetz das zur CO2 Neutralität führen soll, welches unter der Merkel Regierung beschlossen wurde.
Das war Wärmeenergie ein großer Bestandteil, neben Mobilität (EAutos) und Industrie. In der Zeit ist auch das eigentliche Heizungsgesetz entstanden, blieb aber in der Schublade.
Habeck hat es lediglich da rausgeht, verbesser und umgesetzt.
Geradezu bitter wen man bedenkt, wie Unionspolitiker daraus einen Skandal konstruierten.
P.S.
Ich war da unpräzise.
Klimaschutz ist im GG verankert.
Nicht die Energiewende.
Die Energiewende ist als Gesetz verpflichtend (EEG)
Aber natürlich ist die Energiewende ein wesentlicher Bestandteil des Klimaschutzes, der teil des GG ist.
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