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- 2 Apr 2013
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- 9
Hallo alle zusammen,
gibt es hier jemanden vielleicht, der sich mit dem Recht ein bisschen bewandert fühlt. Da meine Freundin erst vor kurzer Zeit massiv auf der Straße bedroht wurde und sich nun abends fürchtet, wollte sie sich eine Pfefferpistole zulegen. Wir haben zwar auch schon hier http://www.pfefferpistole.com/jet-protector-jpx.html ein passendes Modell entdeckt, allerdings bin ich mir hier nicht ganz sicher, wie das rechtlich aussieht. Darf man eine Pfefferpistole überhaupt mitführen und wenn ja, ist im Falle eines Angriffes dessen Einsatz rechtlich gedeckt?
Lieben Gruß und Danke
gibt es hier jemanden vielleicht, der sich mit dem Recht ein bisschen bewandert fühlt. Da meine Freundin erst vor kurzer Zeit massiv auf der Straße bedroht wurde und sich nun abends fürchtet, wollte sie sich eine Pfefferpistole zulegen. Wir haben zwar auch schon hier http://www.pfefferpistole.com/jet-protector-jpx.html ein passendes Modell entdeckt, allerdings bin ich mir hier nicht ganz sicher, wie das rechtlich aussieht. Darf man eine Pfefferpistole überhaupt mitführen und wenn ja, ist im Falle eines Angriffes dessen Einsatz rechtlich gedeckt?
Lieben Gruß und Danke
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