Sterbehilfe - Eure Meinung bitte!

Eure Meinung?

  • empfinde ich als okay, sollte legalisiert werden

    Stimmen: 33 89,2%
  • bin dagegen - momentane Gesetzeslage beibehalten

    Stimmen: 4 10,8%

  • Stimmen insgesamt
    37

EisMann

L00: Newbie
Thread-Ersteller
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23 Sep 2009
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9
Hi CW,
es geht darum: Ich muss demnächst ein Referat zum Thema Sterbehilfe halten. Die erste Frage die man sich dabei stellt, ist ja, ob Sterbehilfe (aktiv oder passiv) moralisch korrekt ist oder nicht und was die Leute von einer Legalisierung halten würden. Da bietet sich eine Umfrage ja nahezu an :-D

Also, was haltet ihr von dem (heiklen) Thema? Danke im Voraus schonmal!


achso, aktuelle Gesetzeslage in Deutschland:

Zitat Wikipedia:
''Ein Unterlassen medizinischer Eingriffe auf Wunsch des Patienten durch Beachtung einer Patientenverfügung ist nach verbreiteter juristischer Auffassung keine passive Sterbehilfe.[1] Ein Behandeln entgegen dem mutmaßlichen Willen des Patienten, also das einfache Missachten einer Patientenverfügung, erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung. Das Sterbenlassen einer Person durch Unterlassen von medizinischer Hilfeleistung bzw. technischen Möglichkeiten entgegen den Therapiewünschen der betroffenen Person erfüllt den Straftatbestand eines Tötungsdeliktes oder der unterlassenen Hilfeleistung (BVerfG 2 BvR 1451/01).[2] Als verbotene passive Sterbehilfe kann dies aber nicht definiert werden, da ein Handeln gegen den Willen des Patienten nicht als Hilfe erachtet werden kann (siehe Absatz „Abgrenzung zu den Tötungsprogrammen der Nationalsozialisten“). Die Beihilfe zum Suizid kann straffrei sein und könnte dann als passive Sterbehilfe bezeichnet werden, sie kann aber auch den Umständen nach als aktive Sterbehilfe den Straftatbestand der Tötung auf Verlangen erfüllen.''
 
Existieren ungleich leben.....ICH habe das Recht zu entscheiden ob ich leben will und ich will nicht eventuell jahrelang als leblose Leiche im Wachkoma dahinvegetieren....das ist für mich nicht sozial, dass ist lebensfeindlich.

Mir ist klar, dass ich da sicher Einigen vor den Kopf stosse und ich bin mir bewusst was für einen unglaublichen Missbrauchsrahmen sowas wie Euthanasie hat, aber die die Freiheit über den eigenen Körper hat man immer noch selber.
 
Es gehen einige unheilbare Menschen aus Deutschland ins Ausland, um dort die von ihnen gewünschte Sterbehilfe zu erhalten. Darüber gab es auch schon Fernsehberichte.
Einige diesbezügliche Fälle gab es in England und wurde im Fernseher gezeigt.
 
Frage ist nicht wirklich gut gestellt es ist ein grosser (rechtlicher und psychischer) Unterschied zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Frage sollte meiner Meinung nach dahingehend umgeschrieben werden.

Nunja ich bin auch für aktive Sterbehilfe. Ich bin selber Altenpfleger und sehe dies persönlich als einzig Möglichkeit für ein Menschenwürdiges sterben an. Ich kenne Fälle die seit circa 20 Jahren im Altersheim sind und 10 davon mit Kontrakturen und ähnlichen Krankheitsbildern im Bett liegen. Natürlich kann man jetzt vom guten alten Märchen mit der Heilung anfangen aber diese tritt in solchen Fällen nur bei >1% der Fälle ein die anderen <99% müssen leiden und starren tagein-tagaus mit Medikamenten (die meist noch heftige Nebenwirkungen haben) zugedröhnt im Bett und starren an die Decke.Die Qoute wäre natürlich wesentlich höher wenn die Altenheime in einem vernünftigem Zustand wären aber das steht auf einem anderem Blatt. Meine Meinung ist:"Hat ein Patient eine Patientenverfügung sollte er nicht mit Pergamenthaut,Kontrakturen und zugedröhnt mit Medikamenten in einem Bett im Altersheim liegen (wo zu 90% der Tageszeit kein Mensch da ist ,also in dem Zimmer ;) ) und die Decke anstarren." Nein so ein Mensch hat ein Recht auf einen würdevollen tot.(Wahrscheinlich bin ich ähnlich wie Zins(in anderen Themengebieten) durch meine Arbeit voreingenommen und "verdorben" geworden aber so sehe ich di Sache halt).Es gibt übrigens auch gesellschaftskritische Filme die das mit der aktiven Sterbehilfe negativ sehen. Aber ich muss sagen das diese doch eher sehr extreme Ausnahmefälle sein sollten(Also diese Fälle :P ).
 
selbstbestimmung ist das wesentlichste Gut eines menschen, deshalb sollte auch jeder entscheiden können, wann er stirbt
 
selbstbestimmung ist das wesentlichste Gut eines menschen, deshalb sollte auch jeder entscheiden können, wann er stirbt
Korrekt. Wenn ein Mensch die Entscheidung trifft zu sterben, dann sollte er nicht vom Gesetz dazu gezwungen werden, sein Leiden weiter zu ertragen. So macht man die Leute im besten Fall zu Sterbehilfetouristen, im schlimmsten vegetiert der betreffende Patient noch lange dahin bis er endlich seinen Frieden finden kann.
 
selbstbestimmung ist das wesentlichste Gut eines menschen, deshalb sollte auch jeder entscheiden können, wann er stirbt

darfst du ja, aber es geht ja um die menschen, die dir dabei helfen.
in welchem rahmen sollte sowas passieren dürfen?
man kann ja nicht jeden altenpfleger gott spielen lassen.
 
darfst du ja, aber es geht ja um die menschen, die dir dabei helfen.
in welchem rahmen sollte sowas passieren dürfen?
man kann ja nicht jeden altenpfleger gott spielen lassen.
Natürlich machen sowas ausgebildete Ärzte und nicht einfach irgendwelche Altenpfleger ;) Dazu Patientenverfügung die genau beschreibt ab wann und dann müsste das Gesetz in Ordnung gehen.
 
Finde ich absolut ok!

Wenn ein Mensch schwer Krank ist, sich nur noch quält und von sich aus frei äussert das er durch den Tot von seinen Leiden erlöst werden möchte, sollte man das machen.

Natürlich nicht 5 Minuten sofort nachdem die Person das gesagt hat, sondern nach ein paar Stunden beim Psychodoktor und von mehr als einem Arzt unabhängig bestätigt, vielleicht noch ein enger Verwandter der Person. Damit man missbrauch vorbeugen kann.

Tiere erlösen wir doch auch wenn sie starke Schmerzen haben, warum haben dann Menschen nicht das Recht?
 
"empfinde ich als okay, sollte legalisiert werden"

Natürlich. Jeder sollte selbst entscheiden, ob er weiter leben möchte oder nicht. Besonders dann, wenn er im Rollstuhl sitzt, sich nicht selbst ernähren bzw. bewegen kann...


Bin von den Kommentaren in diesem Thread positiv überascht :)
Auch das Umfrageergebnis gefällt mir.
 
Bin grundsätzlich gegen Sterbehilfe.

Der Tod ist zu endgültig, als dass man sich selbst in tiefster Trauer von seinen Gefühlen dazu verleiten lassen sollte.
Besonders wenn ich an Menschen denke, die sich erhoffen, dann in den Himmel zu kommen. Man muss davon ausgehen, dass diese Hoffnung Wunschdenken ist, und dass eine religiöse Person nicht die Erlösung im ewigen Leben findet, sondern einfach "weg" ist.

Ausnahmen könnte ich mir nur in dem Fall vorstellen, wenn ein Mensch in nächster Zeit beispielsweise durch Krankheit einen grausamen Tod zu sterben hätte und dadurch der Tod ohnehin nur um eine -aus unserer Sicht gesehene- kurze Zeit vorgezogen werden würde.

Aber gleichzeitig gefällt mir der Gedanke nicht, dass Menschen dafür bezahlt werden könnten, andere vorzeitig sterben zu lassen.
 
Bin dafür, jeder sollte das selbst entscheiden dürfen.

Das man in unserer Gesellschaft so eine extreme Phobie hat, was den tot angeht, liegt mit Sicherheit daran, dass so etwas häufig nur noch in Krankenhäusern geschieht.

Auch stehe ich der Praksis skeptisch gegenüber, Menschen um jeden Preis am Leben zu halten.
Auch dies sollte man dem Einzelnen zu 100% selbst überlassen, z.B. in Form einer Patientenverfügung, die absolut bindend sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu allererst sollte man wissen welche Arten es von Sterbehilfe überhaupt gibt.

- Aktive Sterbehilfen
- fast überall auf der Welt strafbar, selbst wenn der Patient es sich wünscht
- nur in den Niederlanden, Luxemburg und Belgien erlaubt
- erfolgt durch Verabreichung einer Überdosis eines Schmerz- und Beruhigungsmittels etc.

- Passive Sterbehilfe
- bedeutet z.B. das Abschalten lebenserhaltender Maschinen, die Einstellung künstlicher Ernährung, Beatmung usw.
- hier wird in der Regel das Einverständnis des Patienten vorraus gesetzt (Patientenverfügung)

- Indirekte Sterbehilfe
Als Leidenslinderung bei Schwerkranken unter Inkaufnahme der Lebensverkürzung.
Nach Ansicht des höchsten deutschen Strafgerichts kann sogar die Nichtverabreichung notwendiger Schmerzmittel mit der Begründung, keinen vorzeitigen Tod herbeiführen zu wollen, als Körperverletzung (§ 223 bis § 233 Strafgesetzbuch) oder unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Strafgesetzbuch) bestraft werden (vgl. Palliativmedizin).

- Beihilfe zur Selbsttötung
Selbsttötung mit Hilfe einer Person, welche ein Mittel zur Selbsttötung bereitstellt; dies geschieht oft in der Form, dass ein Arzt eine tödliche Dosis eines Barbiturats verschreibt und sie dem Patienten zur Verfügung stellt. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar, die dafür geeigneten Wirkstoffe dürfen aber für diesen Zweck nicht verordnet werden, es handelt sich deshalb u. U. um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.
In der Schweiz ist Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, sofern kein egoistisches Motiv vorliegt, ist aber gemäß den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften nicht „Teil der ärztlichen Tätigkeit“. Bekannt sind in der Schweiz die Organisationen Dignitas und EXIT, welche Hilfestellung und Ärzte gegen Entgelt vermitteln, um bei der Selbsttötung zu assistieren.

Und dann mal hier eine offizielle Stellungnahme vom dt. Ethikrates
(könnte dir helfen)

Stellungnahme des dt. Ethikrates

1. Jeder Patient hat das Recht, eine medizinische Maßnahme abzulehnen und hat Anspruch darauf, unter menschwürdigen Bedingungen behandelt, gepflegt und begleitet zu werden. Dies gilt auch dann, wenn die medizinische Maßnahme sein Leben verlängern könnte.

2. Maßgebend ist dabei der Wille des Patienten. Ärzte, Pflegende und Angehörige sollten daher gemäß dem Willen des Patienten lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen, begrenzen oder beenden dürfen, ohne strafrechtliche oder berufsrechtliche Sanktionen befürchten für müssen.

3. Gleiches gilt, wenn der Betroffene zu einer Erklärung außer Stande ist, seine Ablehnung aber hinreichend sicher aus einer Patientenverfügung oder sonstigen verlässlichen Anhaltspunkten zu entnehmen ist.

4. Sofern es keine sicheren Erkenntnisse über den Willen des Patienten gibt oder ein solcher nicht gebildet werden konnte, sollte für strafrechtliche oder berufsrechtliche Sanktionen kein Raum sein, wenn eine medizinische Behandlung unter Abwägung ihrer Aussichten auf Erfolg, des Leidenszustandes des Patienten und seiner vorraussichtlichen Lebenserwartung nicht mehr angezeigt ist und sie deshalb unterlassen, begrenzt oder beendet wird.

5. Außerdem muss jedem unheilbar kranken und sterbenden Menschen eine ausreichende palliativmedizinische Versorgung gewährt werden. Ärzte sollen dabei Aspekte der Lebensqualität des Patienten über solche der maximalen Verlängerung seines Lebens stellen dürfen, ohne strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.

6. In Zweifelsfällen hat die Erhaltung des Lebens Vorrang.


Ob ich für Sterbehilfe bin?
Wenn es keinen anderen Ausweg gibt (bei Patienten die im Koma liegen oder bei Patienten die kein menschenwürdiges Leben führen können, dank schlimmen Schmerzen oder der Tod in naher Zukunft sowieso eintritt) dann bin ich für passive Sterbehilfe und indirekte Sterbehilfe.
Von aktiver Sterbehilfe halte ich nix, genauso wie von Sterbehilfe auf Bezahlung (Dignitas).

Bissl viel Text, hab aber mal ein paar Sachen rausgepickt die ich für mein mündliches Abi genommen habe. Könnten ja interessant sein und auch fürs Referat ein wenig helfen ;)
 
Ob ich für Sterbehilfe bin?
Wenn es keinen anderen Ausweg gibt (bei Patienten die im Koma liegen oder bei Patienten die kein menschenwürdiges Leben führen können, dank schlimmen Schmerzen oder der Tod in naher Zukunft sowieso eintritt) dann bin ich für passive Sterbehilfe und indirekte Sterbehilfe.
Von aktiver Sterbehilfe halte ich nix, genauso wie von Sterbehilfe auf Bezahlung (Dignitas)


Aktive Sterbehilfe geht mMn klar - selbstverständlich nur sofern ein ausdrücklicher Wunsch der betroffenen Person besteht. Auf Bezahlung ist dann aber doch ziemlich geschmacklos, würde ich mich nie zu hinreißen lassen.

Bissl viel Text, hab aber mal ein paar Sachen rausgepickt die ich für mein mündliches Abi genommen habe. Könnten ja interessant sein und auch fürs Referat ein wenig helfen

Danke, schau ich mir mal genauer an :-D
 
Bin voll und ganz für Sterbehilfe, passiv wie aktiv, und auch sehr froh darüber, dass sie in Luxemburg legalisiert werden konnte. Jeder muss selbst darüber entscheiden dürfen, ob er sein Leben beenden will oder nicht.

Nichts und niemand gibt irgendeinem anderen, schon gar nicht einem Politiker der die betroffenen Personen nie in seinem Leben begegnen wird, das Recht darüber zu entscheiden ob und wie lange eine leidende Person ihre Qualen noch ertragen muss. In meinen Augen ist es einfach lächerlich wie, vorallem gewisse Parteien mit einem C im Namen, einem Menschen diese grundlegende Freiheit rauben wollen.

Die Folter ist seit über 200 Jahren abgeschafft. Nichtmal bei Kinderschändern oder Serienkillern darf man sie anwenden. Doch unschuldige Menschen die bereits das unfassbare Unglück hatten sich mit einer schweren Krankheit quälen zu müssen, die foltert man gnadenlos weiter bis sie an einem leidvollen Tod verrecken. Das nennt sich dan Gerechtigkeit und Freiheit. Manchmal kommts mir fast so vor, als hätte sich am Hang zur Folter seit der Inquisation und Hexenverfolgung, bei einigen nicht viel verändert.
 
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