- Seit
- 23 Sep 2009
- Beiträge
- 9
Hi CW,
es geht darum: Ich muss demnächst ein Referat zum Thema Sterbehilfe halten. Die erste Frage die man sich dabei stellt, ist ja, ob Sterbehilfe (aktiv oder passiv) moralisch korrekt ist oder nicht und was die Leute von einer Legalisierung halten würden. Da bietet sich eine Umfrage ja nahezu an :-D
Also, was haltet ihr von dem (heiklen) Thema? Danke im Voraus schonmal!
achso, aktuelle Gesetzeslage in Deutschland:
Zitat Wikipedia:
''Ein Unterlassen medizinischer Eingriffe auf Wunsch des Patienten durch Beachtung einer Patientenverfügung ist nach verbreiteter juristischer Auffassung keine passive Sterbehilfe.[1] Ein Behandeln entgegen dem mutmaßlichen Willen des Patienten, also das einfache Missachten einer Patientenverfügung, erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung. Das Sterbenlassen einer Person durch Unterlassen von medizinischer Hilfeleistung bzw. technischen Möglichkeiten entgegen den Therapiewünschen der betroffenen Person erfüllt den Straftatbestand eines Tötungsdeliktes oder der unterlassenen Hilfeleistung (BVerfG 2 BvR 1451/01).[2] Als verbotene passive Sterbehilfe kann dies aber nicht definiert werden, da ein Handeln gegen den Willen des Patienten nicht als Hilfe erachtet werden kann (siehe Absatz Abgrenzung zu den Tötungsprogrammen der Nationalsozialisten). Die Beihilfe zum Suizid kann straffrei sein und könnte dann als passive Sterbehilfe bezeichnet werden, sie kann aber auch den Umständen nach als aktive Sterbehilfe den Straftatbestand der Tötung auf Verlangen erfüllen.''
es geht darum: Ich muss demnächst ein Referat zum Thema Sterbehilfe halten. Die erste Frage die man sich dabei stellt, ist ja, ob Sterbehilfe (aktiv oder passiv) moralisch korrekt ist oder nicht und was die Leute von einer Legalisierung halten würden. Da bietet sich eine Umfrage ja nahezu an :-D
Also, was haltet ihr von dem (heiklen) Thema? Danke im Voraus schonmal!
achso, aktuelle Gesetzeslage in Deutschland:
Zitat Wikipedia:
''Ein Unterlassen medizinischer Eingriffe auf Wunsch des Patienten durch Beachtung einer Patientenverfügung ist nach verbreiteter juristischer Auffassung keine passive Sterbehilfe.[1] Ein Behandeln entgegen dem mutmaßlichen Willen des Patienten, also das einfache Missachten einer Patientenverfügung, erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung. Das Sterbenlassen einer Person durch Unterlassen von medizinischer Hilfeleistung bzw. technischen Möglichkeiten entgegen den Therapiewünschen der betroffenen Person erfüllt den Straftatbestand eines Tötungsdeliktes oder der unterlassenen Hilfeleistung (BVerfG 2 BvR 1451/01).[2] Als verbotene passive Sterbehilfe kann dies aber nicht definiert werden, da ein Handeln gegen den Willen des Patienten nicht als Hilfe erachtet werden kann (siehe Absatz Abgrenzung zu den Tötungsprogrammen der Nationalsozialisten). Die Beihilfe zum Suizid kann straffrei sein und könnte dann als passive Sterbehilfe bezeichnet werden, sie kann aber auch den Umständen nach als aktive Sterbehilfe den Straftatbestand der Tötung auf Verlangen erfüllen.''