will sich wer nen paar 1000 eus dazu verdienen?

  • Thread-Ersteller Thread-Ersteller McBain
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Auf heise.de gibts dazu die Meldung.

Zitat:

Bei den Preisauszeichnungen habe es sich um "Schreibfehler" gehandelt, erklärte nun Amazon-Sprecherin Mirja Bauer gegenüber heise online: "Die Einträge sind in der Zwischenzeit von unserer Katalogabteilung korrigiert." Man entschuldige sich bei den Kunden, die zum falschen Preis bestellt haben. Sie werden nach Angaben von Bauer noch über den Vorgang informiert. Für die Besteller dürfte es kaum Sinn machen, auf die Lieferung der Ware zum bei der Bestellung angegebenen Kaufpreis zu bestehen. Ein Kaufvertrag kommt laut den allgemeinen Geschäftsbedinungen von Amazon.de erst dann zu Stande, wenn die bestellten Produkte an den Kunden versendet sind.
(hob/c't)
 
BjyityBuy schrieb:
Müssen sie nichtmal. Der Kaufvertrag besteht erst dann wenn amazon einwilligt und das wird in einem solchen Fall mit Sicherheit nicht passieren.
Wenn amazon Gutscheine vergibt sind sie wirklich sehr großzügig, da in allen Fällen noch kein Kaufvertrag bestand.

Naja Amazon, macht ja das Angebot, indem sie es auf Ihrer Seite veröffentlichen und der Kunde nimmt das Angebot an.

Und die AGBs dürfen nicht gegen das Gesetz verstossen.

Wenn ein Unternehmen, ein Artikel (Notebook) für einen fehlpreis von 20 € reinstetz, ist das ein sichtbarer Irrtum und ich kenne das so, das man dann als Kunde nicht erwarten kann, den Artikel zu bekommen.
 
OldSnake schrieb:
BjyityBuy schrieb:
Müssen sie nichtmal. Der Kaufvertrag besteht erst dann wenn amazon einwilligt und das wird in einem solchen Fall mit Sicherheit nicht passieren.
Wenn amazon Gutscheine vergibt sind sie wirklich sehr großzügig, da in allen Fällen noch kein Kaufvertrag bestand.

Naja Amazon, macht ja das Angebot, indem sie es auf Ihrer Seite veröffentlichen und der Kunde nimmt das Angebot an.

Und die AGBs dürfen nicht gegen das Gesetz verstossen.

Wenn ein Unternehmen, ein Artikel (Notebook) für einen fehlpreis von 20 € reinstetz, ist das ein sichtbarer Irrtum und ich kenne das so, das man dann als Kunde nicht erwarten kann, den Artikel zu bekommen.
Das ist falsch. Das Angebot von amazon ist unbefristet, d.h. nicht an eine bestimmte Person gerichtet. Für einen Kaufvertrag braucht es 2 Willenserklärungen. Die erste macht der Käufer in dem er den Artikel bestellt, ein Kaufvertrag ist aber noch nicht Zustande. Erst wenn amazon einwilligt ist die 2 Willenserklärung vorhanden und der Kaufvertrag abgeschlossen. Das ist ganz normales deutsches Recht, so wirst du es fast überall vorfinden. Mit den Amazon-AGBs hat das nur bedingt zu tun.
 
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