Weiterhin Einfuhrumsatzsteuer bei einem Warenwert über 22 Euro

volcatius

L11: Insane
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20 Nov 2007
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Da es einige Verwirrungen zu diesem Thema gab:

Vor einigen Monaten machte die Meldung die Runde, dass die Freigrenze für Importe außerhalb der EU von 22 Euro auf 150 Euro angehoben wird.

Dies gilt jedoch NUR für die (ohnehin geringen) Zölle, NICHT für die Einfuhrumsatzsteuer.

Es sind also WEITERHIN 19% EUSt auf Warenwert UND Versandkosten fällig.

Die offizielle Pressemitteilung auf der Zollseite, die angab, es würde auch die EUSt entfallen, ist inzwischen entfernt worden.
http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_kleinsendungen/index.html
 
Der deutsche Zoll schweigt sich dazu noch aus, aber aus den FAQ des britischen Zolls HM Revenue&Customs

Q:I have read recently that the threshold for importing goods will increase from €22 ( £18 )* to €150* does that mean that all goods under that value will free of all duties?

A:No, these changes will apply only to Customs duty.

VAT and Excise duties will remain unaffected.

For example, you will no longer be required to pay Customs duty from 1 December 2008 for goods up to a value of €150 ECU when ordered from outside the EU.
However you will still have to pay import VAT on goods that are over the current €22 ( £18 )* threshold as well as any Excise duty that may be applicable.

http://customs.hmrc.gov.uk/channels...E_PROD1_028719&propertyType=document#P46_5576
 
hab letztens ein paket von playasia bekommen.

warenwert: 75,52€
shipping: 25,80€

der zoll wollte dann von mir noch 22,45€ EUST
und 10€ Versand

fand ich ziemlich dreist, aber was soll man machen...

EDIT:
mir fällt grad auf, dass das viel zu viel war... Einfuhrumsatzsteuer beträgt ja 19%

vom warenwert wären das dann nur 14,35€...
und selbst, wenn sie die shipping fee mit versteuert haben wären das nur 19,25€

mistkerle... ich muss da mal anrufen... hat jemand mit sowas erfahrung????
 
Zuletzt bearbeitet:
ok, dann wäre das bei mir:

(75,52 + 25,8 + 10) x 19%EUST = 21,15

wenn sie jetzt nen andern umrechnungskurs haben kommts fast hin... und der zoll entfällt doch, weil unter 150 €, oder?

trotzdem versteh ich nicht, wie man transportkosten mit einer Einfuhrumsatzsteuer belegen kann...
 
NOCH entfällt der Zoll nicht, erst ab Dezember diesen Jahres. :-)
Aaaalso: 75,52 + 25,80 = 101,32
101,32 * 3 % (fiktive Prozentzahl, weiß ja net wieviel des is) = 3,04
101,32 + 3,04 = 104,36
104,36 * 19 % = 19,83
19,83 + 3,04 = 22,87
Das war so die richtige Rechnung. :) Bzw. die Rechnung, die sie im Zoll machen. Hatten eben erst letzte Woche was vom Zoll abgeholt, da wurde es uns erklärt, und auf der Rechnung stehts auch nochmal droben. Wie gesagt, kei Ahnung was bei deiner Ware an Zollgebühren aufgeschlagen wurde, bei den DVDs meiner Freundin waren es 3,5 Prozent.
Und ob des Abzocke ist oder nicht, ist die andere Frage... ;-)
Gruß
Wolpi
 
Dabei raffe ich aber nicht, warum ich meine Heroes Box der 1. Staffel nicht verzollen musste und sie direkt nach Hause gekommen ist. 2 Shirts die ich wiederum bestellt habe, musste ich zwecks Kontrolle vom Zoll abholen.
 
Oh Mann, und da hatte ich mich schon gefreut :(

Wr irgendwie auch zuschön um wahr zu sein
 
Dabei raffe ich aber nicht, warum ich meine Heroes Box der 1. Staffel nicht verzollen musste und sie direkt nach Hause gekommen ist. 2 Shirts die ich wiederum bestellt habe, musste ich zwecks Kontrolle vom Zoll abholen.

das ist reines Glück ob sie das Packet aufmachen und nachprüfen was es ist oder nicht, ist mir auch schon passiert.
wobei es Länder gibt da werden fast alle Pakete Kontrolliert.
 
Der Zoll prüft stichprobenartig.
Ich hatte schon ein paar mal das Glück, dass 100$-Pakete durchgeflutscht sind. Dafür durfte ich für 10$-Waren aber auch schon 2x zum Hauptzollamt.

Auf meine Anfrage habe ich noch eine Antwort von einer Mitarbeiterin des Zolls erhalten:

Die nachfolgende Auskunft erteilt das IWM ZOLL Dresden (Informations-
und Wissensmanagement der Zollverwaltung) im Auftrag des
Zoll-Infocenters in Offenbach.

Entsprechend der VO (EG) Nr. 274/2008
(http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:085:000
1:0002: DE : PDF) wird sich ab dem 01.12.2008 für Sendungen mit geringem Wert die Freigrenze auf 150 Euro erhöhen.
Diese Regelung gilt jedoch tatsächlich ausschließlich für Zölle. Eine entsprechend Angleichung der Einfuhrumsatzsteuervorschriften wird es in diesem Bereich nicht geben, d.h. dass die Höchstgrenze für die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung von eingeführten geringwertigen Waren auch nach dem 01.12.2008 nur 22 Euro betragen wird.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt
werden.
 
Hab denen mal ne Mail geschickt.
Sehr geehrter Herr XXX,

wir bestätigen den Empfang Ihrer Nachricht und in Antwort auf Ihre Anfrage möchten wir Sie auf die Verordnung (EG) Nr. 274/2008 des Rates vom 17. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen aufmerksam machen.

EUR-Lex Datenbank bietet einen direkten und kostenlosen Zugang zur Dokumentationsquelle für das Recht der Europäischen Union: http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm

Um sich die von Ihnen gewünschten Dokumenten aufrufen zu können, wählen Sie bitte „Einfache Suche" aus und danach unter „Suche mit Nummer des Dokuments" wählen Sie „Nummer" (z. B 274) aus und tragen Sie das Jahr (2008) des bestimmten Dokuments. Um die Amendments zu folgen wählen Sie bitte „Bibliographische Angaben“ und Sie finden die Hinweise zur Umsetzung, sowohl auch zum Ende der Gültigkeit.

Zusätzliche Informationen zum Thema Zollpolitik der EU finden Sie auf der Webseite der Generaldirektion (GD) für Steuern und Zollunion: http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_duties/declared_goods/european/index_de.htm

Mit weiteren Fragen bitte wenden Sie sich direkt an die GD mit Hilfe des folgenden Kontaktformulars: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/contact/index_de.htm

Mit freundlichen Grüßen,

EUROPE DIRECT Kontaktzentrum



Vertrag von Lissabon – Europa auf dem Weg ins 21. Jahrhundert http://europa.eu/lisbon_treaty/index_de.htm

Wie ist Ihre Meinung zur EU? http://europa.eu/debateeurope/index_de.htm
Das führt dann hier hin:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:085:0001:01:DE:HTML (HTML)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:085:0001:0002:DE:PDF (PDF)
oder ihr klickt auf den Spoiler, hab den Text von dort zitiert.
Verordnung (EG) Nr. 274/2008 des Rates
vom 17. März 2008
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 26,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Einfuhr von Waren, die entsprechend den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates [1] von den Abgaben des Gemeinsamen Zolltarifs befreit sind, hat angesichts der Beschränkungen hinsichtlich der eingeführten Mengen oder Werte, ihrer Verwendung und/oder nachträglicher Zollkontrollen wahrscheinlich keine spürbaren schädlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft der Gemeinschaft. Daher sind auf Einfuhren von Waren, die unter die Zollbefreiung fallen, keine auf der Grundlage des Artikels 133 EG-Vertrag getroffenen handelspolitischen Schutzmaßnahmen anzuwenden.
(2) Die Einfuhr von Hausrat, der zur Einrichtung eines Zweitwohnsitzes bestimmt ist, unterliegt denselben Beschränkungen und Kontrollen wie die gleichen Waren, die von natürlichen Personen eingeführt werden, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland in die Gemeinschaft verlegen. Obwohl sie den Einführern und den Zollbehörden den gleichen Verwaltungsaufwand verursacht, wird die erste Art der Einfuhr im Gegensatz zur genannten zweiten Einfuhrart nicht von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit. Außerdem ist der wirtschaftliche Nutzen einer Zollbefreiung für Einfuhren von Hausrat, der zur Einrichtung einer Zweitwohnung bestimmt ist, im Verhältnis zu den zusätzlichen Kontrollkosten gering. Die Bestimmungen über die Zollbefreiung für diese Waren sind deshalb zu streichen.
(3) Die in Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 festgelegte Wertgrenze von 22 ECU wurde seit 1991 nicht erhöht, während gleichzeitig die Zölle erheblich verringert oder sogar abgeschafft wurden. Folglich ist die Wertgrenze für Kleinsendungen mit geringem Wert anzuheben.
(4) Um sicherzustellen, dass auf Einfuhren mehrwertsteuerbefreiter Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden keine Zölle erhoben werden, müssen die Einfuhrbestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 dahin gehend geändert werden, dass die Richtlinie 2007/74/EG des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern Berücksichtigung findet [2]. Deshalb muss eine Zollbefreiung gewährt werden, wenn die in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2007/74/EG erlassenen nationalen MwSt.-Vorschriften eine MwSt.-Befreiung vorsehen. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass die Bestimmungen über die Zollbefreiung auch in den in Artikel 6 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem [3] aufgeführten Gebieten gelten.
(5) Die Verordnung (EWG) Nr. 918/83 ist daher entsprechend zu ändern —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EWG) Nr. 918/83 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Diese Verordnung legt die Fälle fest, in denen bei der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr oder bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft aufgrund besonderer Umstände eine Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gewährt wird bzw. in denen die auf der Grundlage des Artikels 133 des EG-Vertrags beschlossenen Maßnahmen nicht angewendet werden."
2. In Kapitel I wird Titel IV gestrichen.
3. In Artikel 27 wird der Wert "22 ECU" durch den Wert "150 EUR" ersetzt.
4. Artikel 45 erhält folgende Fassung:
"Artikel 45
Waren im persönlichen Gepäck aus Drittländern kommender Reisender sind von den Einfuhrabgaben befreit, wenn die eingeführten Waren gemäß den im Einklang mit der Richtlinie Nr. 2007/74/EG des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern [****] verabschiedeten nationalen Rechtsvorschriften von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit sind.
Waren, die in die Gebiete gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem [*****] eingeführt werden, unterliegen denselben Bestimmungen zur Zollbefreiung wie Waren, die in jeden anderen Teil des Gebiets des betreffenden Mitgliedstaats eingeführt werden.
5. Die Artikel 46 bis 49 werden gestrichen.
6. In Artikel 127 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Waren, die entsprechend dieser Verordnung abgabenfrei eingeführt werden können, unterliegen auch keinen mengenmäßigen Beschränkungen aufgrund von Maßnahmen, die auf der Grundlage von Artikel 133 EG-Vertrag beschlossen wurden."
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Dezember 2008.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 17. März 2008.
Im Namen des Rates
Der Präsident
I. Jarc
[1] ABl. L 105 vom 23.4.1983, S. 1. Zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 2003.
[2] ABl. L 346 vom 29.12.2007, S. 6.
[3] ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/8/EG (ABl. L 44 vom 20.2.2008, S. 11).
[****] ABl. L 346 vom 29.12.2007, S. 6.
[*****] ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1. Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2008/8/EG (ABl. L 44 vom 20.2.2008, S. 11)."
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Vielleicht hilft es um Missverständnisse aufzuklären.
 
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