Im folgenden Video siehst du, wie du consolewars als Web-App auf dem Startbildschirm deines Smartphones installieren kannst.
Hinweis: This feature may not be available in some browsers.
Jubei schrieb:Nehmen wir mal an Du gehst in einen Schreibwarenladen und da liegen Stifte herum, die offensichtlich nicht verkauft werden. Wäre es legal diese dann einfach mitzunehmen ohne sie zu bezahlen?
Devil_gets_high schrieb:Jubei schrieb:Nehmen wir mal an Du gehst in einen Schreibwarenladen und da liegen Stifte herum, die offensichtlich nicht verkauft werden. Wäre es legal diese dann einfach mitzunehmen ohne sie zu bezahlen?
Das is was anderes! Da geistiges eigentum ja "eigentlich" nur dann rechtliche Gestalt annimmt wenn dadurch ein kommerzieller Verlust entsteht!
WEnn man sich z.B. Demoaufnahmen die nie veröffentlicht wurden zieht is das meines wissens legal, da diese ja nicht auf anderem Wege zu erwerben sind! Sollte dann aber doch eines dieser Aufnahmen veröffentlicht werden is es illegal (Wenn du das original net hast).
Es geht ja wie schon gesagt garnet ums Downloaden! Sondern ums anbieten!
Spannend finde ich ja bei z.B. Kaaza die Funktion "Keine Freigabe von eigenen Dateien" d.h. das man nur downloaded aber nicht anbietet!
Und das die leute die Anbieten in sagen wir mal Holland, Polen oder sonst wo sitzen wo man andere Urbheberrechte hat!![]()
Dann is man eigentlich fein raus oder wie?
Wenn man das neue Urheberrecht kennt kann man es leicht umgehen!Deswegen muss ich nochmal sagen das ich das ganze für absolut hinrissig empfinde!
Echt wie mit dem Kiffen! Man verbannt etwas in die Illegalität was mind. 40% aller Menschen in Deutschland tun!![]()
Phonowirtschaft fordert drastische Einschränkung von Privatkopien Von Eric Bonner / 17.09.2003
Im Zuge des vom Bundesjustizministerium initiierten Symposiums "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft - Auftakt zum zweiten Korb" ( wir berichteten ) hat sich auch der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt, zu Wort gemeldet und die Position der Phonowirtschaft dargelegt. Gebhardt fordert eine "drastische Einschränkung von Privatkopien und Sendeprivileg sowie schärfere Regelungen gegen Piraterie".
Wie eine etwaige Gesetzesnovelle diesen Ansprüchen gerecht werden könnte, hat der Verband bereits ausgearbeitet. Wir geben diese Ideen im folgenden unkommentiert wieder:
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"Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland mehr Musik kopiert als gekauft wird, muss die Entscheidung über Kopiermöglichkeiten in die Befugnis der Rechteinhaber zurückgeführt werden. Analoge Kopien sind zur Befriedigung privater Bedürfnisse ausreichend. Der Wunsch, einfach nur das Geld für den Kauf zu sparen, darf vom Gesetzgeber nicht länger unterstützt werden."
"Ein Exklusivrecht für digitale Kopien bedeutet, dass hierfür künftig ein neuer Markt entstehen kann. Digitale Kopien können dann gegen Vergütung gekauft werden - hierbei können die Interessen von Urhebern, Verwertern, Geräteherstellern und natürlich auch Kunden gewahrt werden."
"Für den wissenschaftlichen Gebrauch und für öffentliche Archive soll dagegen die digitale Kopie auch künftig zulässig sein."
Ideen bezüglich Sendezwecke und Pirateriebekämpfung
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"Heute müssen ausübende Künstler und Tonträgerhersteller hinnehmen, dass ihre Produktionen nach dem Erscheinen ohne ihre Zustimmung gesendet werden. Ihnen steht lediglich ein Vergütungsanspruch zu. In Zukunft sollen sie die gleichen Möglichkeiten erhalten, die Filmherstellern schon immer zustanden und ihnen den Aufbau einer Verwertungskette ermöglicht hat. Hierzu ist ein Exklusivrecht für Sendezwecke erforderlich."
"Auch für so genannte Near-on-Demand-Dienste müssen klare Bestimmungen gelten. Das gilt z.B. für Internetangebote, die ein vom Hörer beeinflussbares Programm anbieten (z.B. Titel wiederholen oder ausschließen) oder beispielsweise nur Titel eines einzigen Künstlers anbieten und dadurch wie ein Kaufersatz wirken."
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"Um illegale Musikangebote im Internet wirksam bekämpfen zu können, müssen Unzulänglichkeiten im geltenden Recht beseitigt werden. Hierzu gehören u.a.: effektive Auskunftsansprüche gegen Internet Service Provider, die dazu dienen, ein Strafverfahren zu vermeiden und direkt gegen Rechtsbrecher vorgehen zu können; die Verpflichtung der Provider, selbst gegen ihnen bekannte Gesetzesverstöße vorzugehen; die Einführung eines Verletzerzuschlags im Schadenersatzrecht, der abschreckende Wirkung für Musikpiraten entfalten soll."
Interessierte Leser finden ein ausführliches Positionspapier des Phonoverbands, das bereits dem Bundesjustizministerium übergeben wurde, auf .
QuelleCWelt.de
Frenck schrieb:Ist es verboten Live Versionen von Liedern per P2P zu saugen ?
Die gibt es nämlich nicht im Handel !!!