Vorsicht -Abzocke-

wurdet ihr schon mal im Internet abgezockt ?

  • Ja

    Stimmen: 5 17,9%
  • Nein

    Stimmen: 22 78,6%
  • Ja aber nicht von solche

    Stimmen: 1 3,6%

  • Stimmen insgesamt
    28

Jinpachi

L14: Freak
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1 Jun 2005
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ein Tread um Internet surfer zu Warnen, die zu Faul sind Agbs zu lesen..
ich habe hier mehrere Links die alles Abzocke sind.
Meldet man sich dort, wird er mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen nahezu Bombardiert.

seid Also Vorsichtig Dudes

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YouTube - Bizz - Fass ohne Boden für Xentria AG (19.08.2006)
YouTube - BIZZ - Fass ohne Boden - www.lebensprognose.com (2)
YouTube - IQfight alias IQbattel ABZOCKE!!!
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/12/rechtsanwalt-hoeller-mahnt-fur-lebenserwartungde/
Wie Alt wirstdu ? Abzocke
Abzocke im Internet - Akte07 über die Gebr. Schmidtlein

genealogy Abzocke

http://www.netzwelt.de/forum/archive/index.php/f-225-p-3.html


habe ich was vergessen ??
 
Zuletzt bearbeitet:
Oha...fette Liste. Musst ja ne Menge Stress gehabt haben... ;)
 
Bei Ebay hat man mich schon zweimal verarscht. Weiß nie so Recht wie ich mich da Verhalten soll. Aber zu 99% geht alles klar.

Das erste Mal wars mal ein Spielzeughubschrauber. Auf dem Bild hat derjenige den Hubschrauber so gehalten, dass man den Propeller hinten nicht sehen konnte. Der war dann schließlich auch abgebrochen.

Das zweite Mal war noch dreister. Da hab ich Tekken Tag ersteigert und vorher per Email gesagt, ich wäre ein Sammler wie der zustand denn wäre. Jaja, alles ganz toll, orignale Version, sehr gut erhalten. Es war dann Platinum, die CD-Halterung war gebrochen, das Booklet völlig zerflettert und die Hülle verdreckt.

Ich hab bei beiden nichts gemacht und es in mich reingefressen. :neutral:
 
Auf solch Seiten bin ich noch nie reingefallen.
Meist merkt man doch selber das was faul ist. Vorallem wenn man sich mit Adresse etc. anmelden muss.

@ Mog
Sowas ist bitter, aber naja hättest wahrscheinlich nichts tun können. Ebay macht da meistens nichts.
 
Bei Ebay hat man mich schon zweimal verarscht. Weiß nie so Recht wie ich mich da Verhalten soll. Aber zu 99% geht alles klar.

Das erste Mal wars mal ein Spielzeughubschrauber. Auf dem Bild hat derjenige den Hubschrauber so gehalten, dass man den Propeller hinten nicht sehen konnte. Der war dann schließlich auch abgebrochen.

Das zweite Mal war noch dreister. Da hab ich Tekken Tag ersteigert und vorher per Email gesagt, ich wäre ein Sammler wie der zustand denn wäre. Jaja, alles ganz toll, orignale Version, sehr gut erhalten. Es war dann Platinum, die CD-Halterung war gebrochen, das Booklet völlig zerflettert und die Hülle verdreckt.

Ich hab bei beiden nichts gemacht und es in mich reingefressen. :neutral:


Bei ebay würde ich immer den Support verständigen...die sind ganz nett und können oft auch helfen. Ansonsten muss man ja innerhalb 60 Tagen ne Bewertung abgeben...einfach abwarten und am letzten Tag ne fette Beschwerde als Bewertung abgeben :-D
 
Ich mag das iNet nicht -.-
Aber über's Ohr gehauen wurde ich auch noch nie. Zum Glück, denn so was brauche ih nun wirlich nicht.
 
Heutzutage wird doch überall (auch im richtigen Leben) versucht, einen abzuzocken!
Im Internet ist es mir nie passiert! Trotzdem gilt im Internet das gleiche, wie im richtigen Leben.... setze niemals irgendwo deine Unterschrift hin, wenn du nich zu 100% im klaren bist, welcghe Auswirkungen es haben kann.....
 
besonders ärgerlich finde ich das seiten wie lebensprognose.com das Unwissen so extrem ausnutzt...gerade die Leute die nicht so mit dem Inet vertraut sind, wie z.B. Eltern oder Großeltern die jetzt erst einsteigen... :shakehead:
 
Ich bin bei genealogie.de reingefallen.
Hab jetzt schon 2 Mahnungen von den bekommen und ein Mahnschreiben vom Rechtsanwalt...werde aber nix bezahlen bin ja net blöd.

Laut Verbraucherzentrale schreiben die zwar etliche Drohbriefe, aber zu ner Anklage kommts nie.
Außerdem wurde auf die Kosten nicht hinreichend hingewiesen uns man musste erst runterscrollen und in kleingedruckten stand dann was mit 60€. En wirkliches Angebot hatte diese Seite aber nicht. EInmal angemeldet und gleich wieder runter - die totale verarsche.
 
Zuletzt bearbeitet:
An alle die "abgezockt" wurden und Drohbriefe erhalten:

Absender:
[Vorname] [Name]
[Adresse]
[PLZ/Ort]
Firma
… … … … … … … …
… … … … … … … ..
… … … … … … … ..
[Ort], den ___ . ___ .2007
Ihre Zahlungsaufforderung vom ___.___.200_
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom … … … … . und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt wird, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist
nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.

Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
 
neu eingefügt Youtube video genealogie :)
@Finley
Richtig!! bezahlen wäre ein fehler.

Oha...fette Liste. Musst ja ne Menge Stress gehabt haben... ;)

hehe.. ich werde das ganze Inet durchforsten :devil:
Nein scherz.

ich bin vor 2 jahren einmal verarscht worden.. aber danach nie wieder!!
bezahlt hatte ich auch nicht was auch richtig war
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Exfreundin ist mal auf so eine Seite reingefallen, irgendwas mit IQ Test etc.
Das ganze lief aber rechtlich auf ordentlich dünnem Eis (Bsp: Die AGBs waren schön kleingedruckt und unter dem "Annehmen" Button. Aaaahja. Mahnungen kamen teilweise per eMail.). Habe ihr geraten, sich gar nicht weiter darum zu kümmern und das rate ich jedem anderen hier auch. Im Zweifelsfall, so ein Brief, der nicht per Einschreiben kommt, kann ziemlich schnell im Postweg verloren gehen. ;) Zu 90% werdet ihr aber nicht behelligt werden, da sitzen meist ziemlich kleine Fische hinter, die ihr Geld mit gutgläubigen Rentnern etc. "verdienen".
 
ich hab mich mal vor 3 jahren oder so bei einen kostenlosen Pordukt tester teil angemeldet (2 monat kostenlos), wo man kleine Produktpoben bekommen sollte.
Das beste war aber immer noch, das ich nie eine Probe (keine einzige) erhalten habe

Danach hab ich es gekündigt aber die wollten trotzdem Geld. Kam aber zum glück nicht dazu, da ich unter 18 war.
 
@irofijo:

Wo hast du das her? ich würde es etwas umschreiben:

Absender:
[Vorname] [Name]
[Adresse]
[PLZ/Ort]
Firma
… … … … … … … …
… … … … … … … ..
… … … … … … … ..
[Ort], den ___ . ___ .2007
Ihre Zahlungsaufforderung vom ___.___.200_
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom … … … … . und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.

Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mirunter anderem deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsabschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt, taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass unmittelbar der Eindruck entstehen muss musste, es handle sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot . Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.

Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem groben Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.

Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist, aufgrund der oben genannten Tatsachen, von vornherein darauf ausgelegt, den Internetnutzer über die Kostenpflichtigkeit des Angebotes zu täuschen.
Obigen Absatz eventuell streich; das ist zu heikel

Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre Widerrufsbelehrung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Brie per Einschreiben senden, dann ist der letzte Absatz überflüssig
[Unterschrift]
 
Ein Kollege von mir wurde abgezockt, aber er zahlte einfach nichts.
 
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