USK, indiziert, verbotene Spiele, was ist was.

Mell@ce

L15: Wise
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Da mir nun schon in verschiedenen Threads aufgefallen ist, dass Begriffe wie „ab 18, indiziert, verboten“ oft durcheinander gebracht wurden, wollte ich hiermit mal eine kleine Einführung geben, was es mit den einzelnen Begriffen auf sich hat. Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit kenne ich mich ein wenig mit dem Rechtssystem, insbesondere dem Straf- und Jugendschutzrecht, aus und habe schon in dem ein oder anderen Forum an regen Diskussionen hierüber teilgenommen

Es besteht dabei oft eine falsche Vorstellung der besagten Begriffe, die unter anderem zu einer Rechtsunsicherheit führen. Dabei kann man den einzelnen Medien durchaus eine gewisse Teilschuld geben. Selbst sogenannte Rechtsvertreter, die in den Medien hierzu herangezogen werden, scheinen oft sich nicht wirklich mit der Materie auszukennen und geben schwammige und teilweise auch falsche Auskünfte hierüber ab, was zur Verunsicherung des Konsumenten nicht minder bei trägt.

Diese Rechtsunsicherheit möchte ich mit den folgenden Ausführungen ein wenig mindern. Ich werde hier zwar vereinzelt Gesetzte und deren Artikel bzw. Paragrafen nennen. Diese dienen aber nur zur Vollständigkeit und für den weiter interessierten. Die Verständlichkeit dessen, was in den einzelnen Gesetzen niedergeschrieben ist, sollte aus meinen Erklärungen hervor gehen und ich bitte auch darum mich darauf hinzuweisen, sollte das mal nicht zutreffen. Bin leider kein Lehrer :)

Des weiteren stellen meine Ausführungen nur eine kleine Zusammenfassung der derzeitigen Rechtslage dar und sind deshalb natürlich nicht abschließend zu betrachten. Wer noch spezielle Fragen hat, kann diese natürlich noch stellen. Ich werde versuchen sie zu beantworten und wenn sie allgemein von Interesse erscheinen, mit in die Erläuterungen aufnehmen.

Mein kleiner Aufsatz besteht aus zwei Teilen.
1. Teil Allgemeines
2. Teil Verbotene Spiele (Vorrausetzung und der richtige Umgang damit)


Aber fangen wir einfach mal von vorne an.
In Deutschland gibt es einen Jugendschutz, der sich insbesondere im Jugendschutzgesetz (JuSchG) wiederspiegelt.
Dort ist auch der Umgang mit Medien, was den Jugendschutz angeht, beschrieben, konkret in den Paragrafen (§) 14 und 15

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/jugendschutzgesetz,property=pdf.pdf

Hier kann man sich das JuSchG (Jugendschutzgesetz) mit sehr guten Erläuterungen herunterladen.


Die Zuständigkeit obliegt der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Diese bedient sich zur praktischen Durchführung folgender zwei Institutionen, der FSK und der USK.

Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) http://www.spio.de/index.asp?SeitID=2ist wie der Name schon sagt, für alles was mit Film und Fernsehen zu tun hat zuständig. Hiermit will ich nicht aber nicht befassen. Vieles, was für die USK, auf die ich gleich zu sprechen komme, zutrifft gilt auch für die FSK. Auf ein paar Besonderheiten werde ich aber dann doch noch eingehen.

Die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) http://www.usk.de/ ist ebenfalls selbsterklärend und somit unter anderem für Computerspiele, unser aller Hobby, zuständig. Ich empfehle im Übrigen einen Besuch auf deren Webseite, da diese sehr gut strukturiert ist und man sich immer über den neuesten Stand aktuell geprüfter Spiele informieren kann.




Was ist nun die grobe Aufgabe der USK?

Die USK hat die Aufgabe, Computerspiel zu prüfen und sie dann in ein Altersschema einzuordnen.
Wenn ein Spiel in Deutschland veröffentlicht werden soll, muss der Hersteller sein Spiel der USK zwecks Prüfung überlassen. Die USK besorgt sich die Spiele also nicht selber. Es gibt Ausnahmen für Programme, die offensichtlich reinen Info- oder Lernzwecken dienen und bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die USK mit dem weißen Sticker verlassen würden. Diese brauchen in der Regel nicht die USK zu durchlaufen und werden als Lehr- oder Lernspiele vom Hersteller gekennzeichnet, der bei Missbrauch dieser Kennzeichnung aber belangt werden kann.

Aber weiter mit den regulären Spielen.
Die USK prüft also ein Spiel auf seinen Inhalt unter Heranziehung von Gutachtern und stuft das Game in eine von vier verschiedenen Alterskategorien ein.
Danach erhält der Hersteller das Recht, das Spiel mit der vergebenen Alterseinstufung mittels vorgeschriebener Aufkleber kenntlich zu machen. Diese wären.

1. weißer Sticker: Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.
eigentlich klar. Jeder kann das Game erwerben und spielen.

2. grüner Sticker: Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
auch nicht schwer. Jeder ab 12 darf es erwerben und spielen.

3. blauer Sticker: Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
das gleich wie oben nur mit höherer Alterseinstufung.

4. roter Sticker: keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSch
Hier wirds schon interessanter.

Während die ersten drei Sticker eigentlich keiner weiteren Erklärung bedürfen, gibt der vierte Sticker immer wieder Grund zur Verwirrung, da die wenigsten wirklich wissen, was es damit auf sich hat.

Es ist eigentlich nicht schwer. Der Sticker sagt lediglich aus, dass das Game für Personen unter 18Jahren nicht geeignet ist. Das bedeutet konkret, dass dieses Game nur von Personen über 18 Jahren erworben werden darf. Es sagt aber nicht aus, dass das Game nicht beworben oder gar nicht verkauft werden darf. Spiele mit solch einem Sticker können und dürfen in jedem Geschäft frei ausgelegt werden. Ein getrennter, nur ab 18Jahren Bereich, ist nicht erforderlich

Der rote Sticker ist also genau so zu behandeln wie die ersten drei Sticker, lediglich mit höherer Altersfreigabe.
Verwirrt wird man vielleicht davon, dass einem noch der Begriff "nicht geeignet unter 18 Jahren" geläufig ist.
Dieses Begriff gibt es nicht mehr. Er wurde früher vor der Neustrukturierung des JuSchG und er USK verwendet und ist heute durch den Satz "keine Jugendfreigabe gemäß $14 JuSch" ersetzt worden.

Die vier Sticker sind also recht einfach zu verstehen.
Die USK hat aber auch die Möglichkeit, einem Spiel selbst den roten Sticker zu verweigern. Das macht sie dann, wenn sie meint, das Game wäre gewaltverherrlichend oder könnte gegen deutsche Gesetzte verstoßen. Dann erhält dieses Spiel keinen Sticker. Zusätzlich kann sie das Spiel an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, wenn der Verdacht besteht, es könne gegen deutsche Gesetze verstoßen. Das wiederum kann ein Verbot des Spiels nach sich führen. Aber auch dazu mehr in Teil 2. Dieses Game taucht bei der USK dann unter dem Begriff "keine Kennzeichnung gemäß § 14 JuSchG" auf, nicht zu Verwechseln mit "keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG", dem roten Sticker. Das Game bekommt eben gar keinen Aufkleber und Ende.


Was passiert nun mit Spielen, die keinen Sticker erhalten haben ?
Spiele die keine USK-Alterseinstufung erhalten haben gelangen auf eine Indizierungsliste, dürfen aber trotzdem in Deutschland vertrieben werden
Indiziert, was heißt das?
Indiziert heißt, auf einen Index gesetzt zu werden. In Fall von Spiele und Filme bedeutet das, dass diese nicht mehr frei zugänglich für Personen unter 18Jahren gemacht werden dürfen. Somit dürfen sie nicht in der für jedermann zugänglichen Auslage platziert werden sondern nur unter der berühmten "Ladentheke" verkauft werden. Eine Indizierung geschah dabei früher aber nicht automatisch. Jemand musste einen Antrag dazu stellen. Dabei war es egal, ob das Spiel schon geprüft worden war oder nicht. Selbst geprüfte Spiele konnten im Nachhinein indiziert werden, da die Entscheidung der USK früher, im Gegensatz zu heute, lediglich eine unverbindliche Empfehlungen darstellte. Dieses war natürlich unbefriedigend, insbesondere für die Hersteller.


Heute ist das anders.
Ein Spiel, welches die USK durchlaufen und einen der vier Sticker erhalten hat, kann in der Regel nicht mehr indiziert oder gar verboten werden. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel. Z.B wenn die Vollversion ggü. der Testversion Zusätze oder Cheats beinhaltet, die der USK zum Zeitpunkt des Tests nicht zugänglich waren und das Game hierdurch plötzlich gewalttätiger gemacht wird. Also, jedes Game, was keinen Sticker von der USK erhält oder inhaltsgleiches Material wie ein Spiel was schon auf der Liste steht beinhaltet, ist heutzutage automatisch indiziert.


Was ist aber mit Importspielen?
Importspiele werden nicht durch die USK geprüft.
Solange sie keine inhaltsgleichen, auf der Indexliste aufgeführte Teile besitzen und nicht gegen deutsche Gesetze verstoßen sind sie wie Spiele mit rotem Sticker, also „keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSch“ zu behandeln. Sie dürfen also vorerst frei zugänglich gemacht werden und von Personen ab 18 Jahren erworben werden. Man kommt an sie also oft einfacher heran, als an deutsche Spiele, die keinen Sticker erhielten.
Erst wenn sie mit Inhalten versehen sind, die in Deutschland auf dem Index stehen, werden sie wie indizierte Spiele, also solche, die durch die USK keinen Sticker erteilt bekommen haben, behandelt.
Auf Spiele mit verbotenen Inhalten gehe ich in Teil 2 ein.

Also, Spiele, die von der USk keine Alterseinstufung erhalten haben oder importiert werden und bereits indiziertes Material beinhalten dürfen wie schon erwähnt nicht frei ausgestellt werden und auch nicht in den Medien beworben werden. Der Verkauf ist aber soweit legal solange gewährleistet werden kann, dass nur Personen über 18Jahren diese Games sichten können.

Konkret bedeutet das für den Einzelhandel.
Entweder es existiert ein "ab 18" Bereich, dessen Zutritt für Personen unter 18Jahren untersagt ist (wohl bisher eher schwer zu realisieren außer in Videotheken) oder die Spiele werden wie gehabt im Lager oder unter der Ladentheke aufbewahrt und erst bei Nachfrage an Personen über 18Jahren herausgegeben.


Für den Versandhandel bedeutet das, dass diese Spiele im normalen Angebot nicht erscheinen dürfen. Nur nach Altersauthentisierung erhält man Zugang zu diesen Artikeln. Z.B. bei der Grotte werden Spiele wie die UK Version von Doom3 erst nach Anmeldung und Altersnachweis überhaupt sichtbar. Normale 18er Spiele kann jeder einsehen. Bestellen geht aber natürlich auch erst mit Altersnachweis.

Es gibt noch eine Besonderheit beim Bestellen von indizierten Spielen. Diese dürfen nur per Einschreiben (eigenhändig) versand werden, da ja eine Person, die unter 18Jahren ist, von diesem Spiel keine Kenntnis erlangen darf. Ist es dann aber erst einmal zuhause angekommen gilt diese Regelung natürlich nicht mehr, da sie sich nur auf gewerbliche Zwecke bezieht. Zuhause greifen die Erziehungsgesetzte. Es ist z.B. nicht verboten, seinem noch minderjährigen Sohn ein 18er Spiel zu überlassen. Jedoch gilt das nicht uneingeschränkt. Der Jugendliche muss schon nach allgemeiner Einschätzung in der Lage sein, durch dieses Spiel keine Schäden zu erlangen. Diese Einschätzung wird mit abnehmendem Alter natürlich immer geringer. Ein 16jähriger wird in der Regel da wohl keine Probleme haben, ein 14jähriger oder darunter aber wohl schon, und so kann ein Erziehungsberechtigter schon gesetzlichen Ärger bekommen, wenn er solch einer Person ein ab 18er Spiel überlässt oder auch nur erlaubt, es zu spielen. Es gilt also nicht die Ausrede, man hätte davon nichts gewusst sondern man hat sich dafür zu verantworten. Natürlich wird per Einzelfall geprüft ob der Vater/Mutter überhaupt die Gelegenheit zur Kontrolle hatte. Aber wie gesagt, zuerst gilt auch hier der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".


Teil 2 folgt in Kürze.
Wäre nett, wenn einer der Mods den Thread sticken würde.
 
Einspruch: Ungeprüfte Spiele werden bis zur möglichen indizierung wie "Keine Jugendfreigabe"-Titel behandelt, dürfen also ganz normal im Geschäft ausliegen.
Bei dem Teil über Importe widersprichst du dir übrigens selbst. Wie du korrekt schreibst, werden Importe als ungeprüft angesehen, dürfen also wie "Keine Jugendfreigabe"-Titel eigentlich nur an Erwachsene verkauft werden. Nach deiner vorherigen Logik müssten sie aber automatisch auf dem Index stehen, weil sie ungeprüft sind.
 
General Rattlor schrieb:
Einspruch: Ungeprüfte Spiele werden bis zur möglichen indizierung wie "Keine Jugendfreigabe"-Titel behandelt, dürfen also ganz normal im Geschäft ausliegen.
Bei dem Teil über Importe widersprichst du dir übrigens selbst. Wie du korrekt schreibst, werden Importe als ungeprüft angesehen, dürfen also wie "Keine Jugendfreigabe"-Titel eigentlich nur an Erwachsene verkauft werden. Nach deiner vorherigen Logik müssten sie aber automatisch auf dem Index stehen, weil sie ungeprüft sind.

Stimmt, sie landen nicht umbedingt sofort auf dem Index. Werde ich heute noch ändern. Der Passus im Gesetz ist nicht so einfach. Danke.
 
Die BpjM ist eine unfähige Einrichtung. Ich streite nicht ihren Sinn ab, aber Effektiv sind sie keineswegs.

Das sieht man wunderbar bei diversen Musikalben.

Bushidos Album EG wurde indiziert. Allerdings wurde der Verkaufsverbot erst zwei Monate später ausgesprochen. Die Folge: Das Album ging Gold.

Nur so als Beispiel(Ich hab nichts gegen Bushido). Die Effektivität lässt zu wünschen übrig. Die hypen das Produkt nur noch. Als ich noch jünger war, war Goldeneye der Hit. Alle wollten es haben, weil es verboten war.
 
danke für den text, freu mich auf teil 2...
das mit den importen find ich eh am witzigsten, dachte ne zeit lang, dass alle importe verboten sind, selbst pokemon.
 
shadowman schrieb:
danke für den text, freu mich auf teil 2...
das mit den importen find ich eh am witzigsten, dachte ne zeit lang, dass alle importe verboten sind, selbst pokemon.

dacht ich auch :neutral:

naja,wär auch unlogisch wenn pokemon importe verboten sind,obwohl,in arabien ist pokemon auch verboten :o :rolleyes: :lol:
 
ja, ich dachte das eben wegen dem fehlenden USK logo. interessanter wirds dann, wenn der zoll die us version von ninja gaiden in die finger bekommt. wissen diese leute z.b. das man die köpfe in der deutschen fassung nicht abschlagen kann? selbige gabs damals ja noch gar nicht...
 
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