Moderation - Sichtlich machen welcher Moderator gehandelt hat

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molambo

L12: Crazy
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18 März 2019
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Ein kleiner Vorschlag meinerseits im bezug auf Benachrichtigungen bei zb. Posts die entfernt wurden.
Aktuell ist es ja so das man nicht sieht welcher Moderator die entsprechende Entscheidung/Aktion getroffen hat. Gibt es da die möglichkeit das hinzuzufügen so das man sich bei eventuellen rückfragen direkt an den jeweiligen Mod wenden kann?
 
Sofern nicht strafrechtlich relevant, sollten Posts gar nicht gelöscht sondern nur verwarnt werden, dann weiß man zumindest ungefähr auch warum, und zum einen hat die Community dann eine Richtschnur bezgl. Toleranzgrenzen und zum andern besteht eine gewisse Schutzbarriere vor spontanen„Wutbans“ von Mods aus dem Bauch heraus.

So Blödheiten zb. wie die Sperren als She-Hulk anlief und Leute sich kritisch äußerten, wären womöglich nicht so leicht passiert, wenn die Beiträge und Sanktionsbegründung für jedermann sichtbar geblieben wären. :nix:
 
Das Ausblenden soll eher dazu dienen Diskussionen von einer Richtung wegzulenken die nicht gewünscht ist. Verwarnt man nur, kann man das Thema ja weiter verfolgen. Der Verwarngrund ist ja nicht ersichtlich (nachvollziehbar ohnehin nicht...hat oft genug was von Willkür und Welpenschutz).
Aber ja es wäre schon hilfreich zu wissen wer ausgeblendet hat, auch wenn es eh meistens Heaven ist.
 
geht das schon wieder los. Bei den Sony Fans ist man der Xbox Mod, bei den MS Fans der Sony Mod usw.
Ich weiß eh von vornherein wer meine Posts ausblendet. Meistens der eine Mod dem gewisse Fakten nicht schmecken.
klar handelt jeder Mod auch etwas im Ermessensspielraum, doch so wird hier keine Fraktion, User etc. bevorzugt behandelt. Wenn du natürlich ständig mit der selben Agenda ankommst, die mittlerweile jeder Mod kennt, dann wirst du dafür eben sanktioniert.
Rückfragen schön und gut, doch nimmt dies etwas Überhand, da gefühlt jede Entscheidung, sei sie auch noch so berechtigt, angezweifelt wird.
 
Da wie das Anliegen schon besprochen haben und sich seitdem nichts an unserem grundsätzlichen Vorgehen geändert hat, verweise ich auf unsere damalige Antwort.

 
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