Paintball-Markierer dürfen ab dem 18. Lebensjahr frei erworben werden und müssen eine entsprechende Kennzeichnung besitzen. Bei Verletzungen trägt der Spieler die Eigenverantwortung, und ein Gegenspieler kann rechtlich nicht für eine Verletzung belangt werden. Das Spiel ist nur auf dafür bestimmtem, umfriedetem Gelände erlaubt. Der Zugang zum Gelände muss abgesperrt sein, und es muss derart beschaffen sein, dass kein Schuss nach außen dringt. Das Spielen beispielsweise im öffentlichen Wald verstößt somit gegen das Gesetz; in der Regel wird wegen unbefugten Führens von Schusswaffen ohne Waffenschein ermittelt.[3] Um Paintball spielen zu dürfen, braucht man ein geeignetes Privatgelände, dessen Eigentümer das Spielen gestattet. Bei einem solchen Gelände handelt es sich nicht um eine Schießstätte im Sinne des Waffengesetzes. Beim Transport müssen sich die Markierer in einem verschlossenen Behältnis befinden, müssen getrennt von der Munition transportiert werden und dürfen nicht schussbereit, d. h. mit wenigen Handgriffen zu laden sein.