Im folgenden Video siehst du, wie du consolewars als Web-App auf dem Startbildschirm deines Smartphones installieren kannst.
Hinweis: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf consolewars über den integrierten Safari-Browser. Dies ist eine Einschränkung von Apple.
runemaster schrieb:.. ich finde dieses 24h gerücht echt immer wieder lustig ! das hat sich in den köpfen echt festgesetzt !
logischerweise darf man auch keine 24h ein game als raubkopie (und nix anderes ist ein rom) besitzen.
wie hart man bestraft wird hängt von der "verwertung" ab. wenn du da emu-cds mit 150 spielen draus machst und die dann bei ebay vertickst, dann kannste schon ganz derbe verknackt werden (wenn sie dir genug verkäufe nachweisen können).
wenn du aber "nur" für den hausgebrauch damit arbeitest und nicht versuchst damit geld zu machen, dann würde keine harte strafe auf dich zukommen. ausserdem würde sowas wohl auch nicht verfolgt werden.
du weisst ja, wo kein kläger, da kein richter.
aber das soll nun keine ermunterung sein, sondern nur mal ungefähr aufklären (bin ja auch kein rechtswissenschaftler). also ich hab einige roms, aber ich hab auch die originale
AllGamer schrieb:nö, ich denke bloß mich verpetzt hier keiner
MTC001 schrieb:achja sein PC wurde auch eingezogen und nichtmehr rausgerückt...
runemaster schrieb:.. ich finde dieses 24h gerücht echt immer wieder lustig ! das hat sich in den köpfen echt festgesetzt !
logischerweise darf man auch keine 24h ein game als raubkopie (und nix anderes ist ein rom) besitzen.
wie hart man bestraft wird hängt von der "verwertung" ab. wenn du da emu-cds mit 150 spielen draus machst und die dann bei ebay vertickst, dann kannste schon ganz derbe verknackt werden (wenn sie dir genug verkäufe nachweisen können).
wenn du aber "nur" für den hausgebrauch damit arbeitest und nicht versuchst damit geld zu machen, dann würde keine harte strafe auf dich zukommen. ausserdem würde sowas wohl auch nicht verfolgt werden.
du weisst ja, wo kein kläger, da kein richter.
aber das soll nun keine ermunterung sein, sondern nur mal ungefähr aufklären (bin ja auch kein rechtswissenschaftler). also ich hab einige roms, aber ich hab auch die originale
-TMR- schrieb:in der gamestar stand mal das wenn einer raupkopien besitzt ihn verboten werden kann jemals wieder einen pc zu besitzen !!!!!!
Blackstar schrieb:ist mir egal, bin erst 13 und noch net Strafmündig
penner223 schrieb:-TMR- schrieb:in der gamestar stand mal das wenn einer raupkopien besitzt ihn verboten werden kann jemals wieder einen pc zu besitzen !!!!!!
Klingt auch irgendwie logisch. Wenn ich mit Absicht drei leute totfahre darf ich auch nie wieder ein Auto fahren!