Gesetzliche Grundlagen
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (kurz "BPjS") ist eine dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgeordnete Behörde.
Ihre Aufgabe besteht darin, jugendgefährdende Medien strafbewehrten Verboten zu unterwerfen, eine wertorientierte Medienerziehung zu fördern und die Öffentlichkeit für die Probleme des Jugendmedienschutzes zu sensibilisieren.
Sie wird bislang nur auf Antrag von Jugendministern und -ämtern tätig. Mit in Kraft treten des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages am 1. April kann sie auch ohne Antrag Medien auf Jugendgefährdung prüfen. Ab diesem Zeitpunkt trägt sie den Namen "Bundesprüfstelle für jugend- gefährdende Medien" (kurz "BPjM").
Die Bundesprüfstelle entscheidet mittels eines 12er-Gremiums im normalen Verfahren und mittels eines 3er-Gremiums im Eilverfahren. Das 12er-Gremium setzt sich zusammen aus einem Vorsitzenden der Bundesprüfstelle, acht Gruppenbeisitzern (aus den Bereichen Kunst, Literatur, Buchhandel, Verleger, Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, Lehrerschaft und Kirchen) sowie drei Beisitzern aus den Bundesländern.
Von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend eingestufte Medien landen auf dem sogenannten "Index". Als Konsequenz daraus ergibt sich, dass diese Produkte weder beworben noch an minderjährige Personen veräußert oder zugänglich gemacht werden dürfen. Ein Versandhandel ist ebenfalls untersagt.
Bisherige Indizierungspraxis von Spielen
Aufgrund der Tatsache, dass die BPjS bislang nur auf Antrag von rund 800 antragsberechtigen Stellen tätig werden konnte, verliefen Indizierungsverfahren für Computerspiele sehr träge.
Während z.B. die Toptitel von ID Software relativ kurz nach ihrer Erscheinung indiziert wurden, geschah dies z.B. mit dem 1999 veröffentlichten Titel "Unreal Tournament" von Infogrames erst im Jahr 2002. Da zuvor niemand einen Antrag auf Indizierung gestellt hatte, konnte die BPjS nicht tätig werden.
Zukünftige Indizierungspraxis von Spielen
Wenn am 1. April 2003 mit dem neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auch das neue Jugendschutzgesetz in Kraft tritt, erhält die Prüfstelle erweiterte Handlungsbefugnisse. Sie kann dann von sich aus tätig werden, braucht also nicht auf den Antrag eines Jugendamtes oder des Jugendministeriums zu warten.
Die Folge ist, dass Spiele umfassender und schneller auf Indizierungswürdigkeit überprüft werden können. Aufgrund der Neuformulierung und Erweiterung der Kriterien, die ein Produkt als "jugendgefährdend" einstufen, wird die Schwelle zur Indizierung erheblich senken.
USK-Einstufung unbedeutend für Indizierung
Obgleich die Alterseinstufungen der USK durch den neuen Staatsvertrag gesetzlich in den Jugendschutz eingebunden werden, hat dies keinerlei Einfluss auf eine Indizierung.
Während die USK hauptsächlich die audiovisuelle Erscheinung eines Spieles beurteilt (Art und Umfang von Gewaltdarstellungen und Erotik), urteilt die Prüfstelle nach ethisch-pädagogischen Kriterien.
Die USK kann ein Spiel also durchaus für geeignet ab 12 oder ab 16 Jahren einstufen - die Prüfstelle kann es aus moralischen oder pädagogischen Gründen jederzeit auf den Index setzen.
Die gesetzliche Zuständigkeit der USK für verbindliche und fachkompetente Alterseinstufungen, die ihr am 1. April 2003 durch den neuen Staatsvertrag zugesprochen wird, wird ihr auf diese Weise über die Hintertür wieder genommen. Einem Spiele-Publisher fehlt so die Sicherheit, für den deutschen Markt zu produzieren, da selbst eine ständige Rücksprache mit der USK nicht verhindern kann, dass ein Spiel durch die Bundesprüfstelle indiziert wird.
Realität kontra Moralvorstellung
Die Bundesprüfstelle vertritt eine Moralvorstellung, die den Ansprüchen unserer Gesellschaft nicht mehr gerecht wird. Wesentlicher Bestandteil des Aufwachsens in der heutigen Welt ist es, sich eine umfassende Medienkompetenz anzueignen.
Dazu gehört auch der Umgang mit visualisierter Gewalt, sei es in Nachrichten, Literatur, Fernsehen, Musik oder Spielen. Während in den anderen Bereichen die Vormundschaft größtenteils den Eltern überlassen wird, entscheidet die BPjS jedoch stellvertretend für diese, welche Spiele moralisch und pädagogisch vertretbar sind.
Es ist ein schwerwiegender Fehler, Computerspiele durch Indizierung aus der öffentlichen Diskussion zu verbannen. Anstatt sich der Diskussion zu stellen, verschanzt sich die Gesellschaft hinter immer umfangreicheren Gesetzen. Die Diskrepanz zwischen der Welt, in der wir leben, und der Welt, die uns per Gesetz aufgesetzt werden soll, wird immer offensichtlicher.
Raubkopien Tor und Tür geöffnet
Die Indizierung eines Spieles verlagert die Beschaffung der Spiele von der Legalität in die Illegalität. Ein Jugendlicher, der ein bestimmtes Spiel spielen möchte, wird sich nicht daran hindern lassen, es sich entweder aus dem Internet herunterzuladen oder von Freunden brennen zu lassen. Die zunehmende Verbreitung von Breitband-Internetanschlüssen und CD-Rekordern verstärkt diesen Trend.
Insofern fördert die Indizierung eines Spieles die Raubkopiererei. Das aktuelle Strategiespiel "Command & Conquer: Generals", welches von der USK als geeignet ab 16 Jahren eingestuft und von Spielemagazinen mit Auszeichnungen überhäuft wurde, ist ein gutes Beispiel dafür. Elf Tage nach Erscheinen gab die BPjS die Indizierung aus moralisch-ethischen Gründen bekannt. Auch wenn es weder beworben noch öffentlich zum Verkauf angeboten werden darf, wird es allein wegen der entflammten Indizierungsdebatte im Internet noch lange aktuell bleiben und damit auf den Computern der Jugendlichen vertreten sein.
Vormundschaft über die Erziehungsaufgaben der Eltern
Eine gesellschaftliche Diskussion über ein bestimmtes Computerspiel wird durch eine Indizierung abrupt beendet. Den Eltern wird die Möglichkeit genommen, sich in Fachzeitschriften und Medien über die entsprechenden Spiele zu informieren und sich dann mit ihren jugendlichen Kindern über den moralischen Wert dieser Spiele zu unterhalten.
Die Bundesprüfstelle entscheidet vormundschaftlich für alle Eltern, ob die Inhalte eines Spieles moralisch und pädagogisch geeignet für Jugendliche sind oder nicht.
Das widerspricht dem §1 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches Band VIII: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Der Weg in den Zensurstaat
Da mittlerweile auch von offizieller Seite ein Kausalzusammenhang zwischen visualisierter und realer Gewalt ausgeschlossen wird ("Computerspiele schaffen keine neuen Einstellungen und Handlungsbereitschaften", Jugendschutz.net), verlagert sich die Diskussion über Jugendgefährdung von der Annahme einer tatsächlichen psychischen Schädigung Jugendlicher hin zu einer moralischen Frage ("Unabhängig von der Frage, ob schädliche Wirkungen von Computerspielen nachweisbar sind, gibt es die Notwendigkeit, unter moralischen Gesichtspunkten zu entscheiden, welche Szenarien auf den Computerbildschirmen von Kindern und Jugendlichen zugelassen werden sollen und welche nicht.", Jugendschutz.net).
Doch an genau an dieser Stelle endet der Jugendschutz, und es beginnt Zensur.
Wenn ein Computerspiel indiziert wird, weil es sich mit den moralischen und pädagogischen Wertvorstellungen einer Behörde nicht deckt, ist dies eindeutig als Zensur zu bezeichnen und verletzt den Artikel 5 des Grundgesetzes.
Die Scheinheiligkeit der BPjS
Die Bundesprüfstelle besteht auf ihrer Behauptung, keine Zensur auszuüben, sondern lediglich zu indizieren. Zwar stimmt es, dass indizierte Spiele theoretisch weiterhin für Erwachsene zugänglich sind, doch in der Praxis ist es zumeist unmöglich, an diese Spiele auf legalem Wege zu gelangen. Der Versandhandel (auch über das Internet) ist nicht gestattet und der Fachhandel dürfte diese Spiele zwar theoretisch verkaufen, kann dies aber durch das verhängte Werbeverbot (einschließlich gegenstandsneutraler Werbung) nicht dem potentiellen Kunden vermitteln.
Bei derart drastischen Folgen einer Indizierung nicht von Zensur zu sprechen, ist mehr als scheinheilig.
Der deutsche Sonderweg
Deutschland hat weltweit unter den demokratisch regierten Ländern den strengsten Jugendschutz. Ein Indizierungsverfahren ist selbst in den unmittelbaren europäischen Nachbarstaaten unbekannt. Auf den großen Gamingportalen anderer Länder verfolgt man die Entwicklung in Deutschland mit Verwunderung und Sorge.
Zwar gibt es mittlerweile internationale und auch europäische Rating-Systeme für Computerspiele, doch nimmt Deutschland immer noch eine weltweit einzigartige Hardliner-Position ein und versucht krampfhaft jede Art von visualisierter Gewalt aus der Gesellschaft zu verdrängen.
Dabei sollte es uns "zu denken geben, dass gerade die unmenschlich- sten Diktaturen stets die 'saubersten' Medienlandschaften vorweisen können" (Zitat Thomas Willmann).
Die Indizierung von Computerspielen nach moralisch-pädagogischen Kriterien kommt einer neuzeitlichen Bücherverbrennung gleich.
Also wer immer noch für die BPJM ist den kann ich echt nicht verstehen. Die Inizierung von C&C Generals kann ich schon verstehen aber es muss was gegen dieses Organsisation getan werden.