Ok, jetzt mal zu meiner Story, wie dreist die Handymafia mittlerweile geworden ist.
Ich habe mir auch so ein Handybundle geholt, bestehend aus 360 und Simkarte.
So weit so gut. Nun gibt es laut BGB ein generelles Widerrufsrecht für solche Dinge. Als ich mich dann dazu entschied, meine 360 wieder an den Verkäufer zurückzuschicken und den Vertrag zu widerrufen, erhielt ich dann diese Email darauf:
Sehr geehrter Kunde,
leider haben Sie es scheinbar bei Ihrer Bestellung übersehen, daß es sich das Widerrufsrecht bei einem Mobilfunkvertrag nicht wie bei einem normalen Kauf im Internet verhält. Mobilfunkverträge sind den Sonderregelungen nach §§ 312d des BGB unterworfen und können daher nach Genehmigung/Aktivierung des Antrages nicht mehr widerrufen werden.
Wir wissen, daß Sie als Kunde teilweise andere Meinungen zum Widerrufsrecht vertreten, geprägt durch die Widerrufsregelungen normaler Internet- und Katalogbestellungen. Diese sind jedoch bei Mobilfunkverträgen nur bedingt anwendbar, da es sich hierbei nicht um eine Ware, sondern um eine Dienstleistung handelt.
Obgleich einige Anbieter diese Regelung nach §§ 312d des BGB verschweigen, weisen wir Sie in unseren AGBs und vor Bestellung nochmals ausführlich und mit einer Lesebestätigung darauf hin, daß es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag handelt, wo die Regelungen nach §§ 312d BGB zu beachten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Handybude.de
Das hat mich dann erst einmal verunsichert, und ich habe mich dann mit meinem Mitmieter ausgetauscht, der BWL studiert hat. Dann haben wir mal so im BGB rumgeblättert, und da findet sich tatsächlich so eine Klausel für sog. Dienstleistungen.
Mein Kollege meinte aber schon, daß diese bei solcher Art von Verträgen keine Anwendung findet, da das generelle Widerrufsrecht so eine Klausel überlagere. Bevor ich aber vllt ein gewisses Risiko eingehe, solle ich mich vorher noch von einem Anwalt beraten lassen. Das habe ich dann auch heute getan, und die Sache ist doch viel klarer als ich erst vermutet habe.
Mein Anwalt sagte mir, daß das absoluter Bullshit sei, was die da behaupten. Du hast ein generelles Widerrufsrecht bei solchen Dingen (Ausnahmen wären etwa gekaufte Software, die in Gebrauch genommen worden ist). Die Bereitstellung einer Simkarte kann genauso widerrufen werden wie normale Käufe auch, das macht keinen Unterschied.
Ich solle daher einfach die Ware gleich wieder an den Verkäufer abschicken und darauf pfeifen, was die mir sagen. Er verfasst jetzt gerade auch noch ein nettes Briefchen an die Handybude-Mafia.
Zudem habe ich schon meine erste Rechnung von der Mobilcom, dem Vertragspartner der Handybude, erhalten. Der Betrag für den 1. Monat beträgt nicht 14.95eur, wie vertraglich vereinbart, sondern satte 47eur, ohne daß die Simkarte auch nur benutzt hätte. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, steht in den Sternen, ist aber eh hinfällig, da der Vertrag durch meinen Widerruf ohnehin nichtig ist und ich zu keinerlei Fälligkeiten verpflichtet bin. Dennoch, so meinte mein Anwalt, solle ich per Email noch an die MObilcom schreibne, daß ich die erteilte Einzugsermächtigung hiermit widerrufe, und im Falle einer Abbuchung solle ich diese selbstverständlich stornieren.
Das hier ist also ein negatives Beispiel, wie so eine Geschichte verlaufen kann, bevor sie überhaupt so richtig angefangen hat.
Solange man sich innerhalb der Widerrufsfrist bewegt, steht man eh auf der sicheren Seite, so viel weiß ich jetzt, und das möchte ich euch weitergeben. Das Widerrufsrecht ist gesetzlich festgeschrieben, egal was euch die Handymafia weismachen möchte. Laßt euch einfach gar nicht auf Diskussionen ein, schickt die Ware zurück, und damit hat sich das auch.
Aber dennoch versuchen sie es natürlich, den Kunden mit solchen Emails, wie ich euch jetzt hier gepostet habe, einzuschüchtern, daß er gar nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und 2 Jahre schön zahlt. Das ist schlicht ne Fehlinformation und eiskalt gelogen. Doch viele lassen sich vermutlich davon beeindrucken, und das reicht ja schon, daß dann Ottonormalbürger die Sache einfach hinnimmt.
Also die rechtliche Lage ist überhaupt nicht verzwickt, sondern ganz eindeutig. Aber die Machenschaften in der Telekommunikationsbranche sind äußerst diffus, und da wird es höchste Zeit, daß der Gesetzgeber endlich gegen diese kriminellen Strukturen vorgeht.
Ich hoffe euch ein bißchen für die Thematik sensibilisiert zu haben. Grundsätzlich sollte es von rechtlicher Seite aus bei solchen Verträgen keine Probleme geben. Aber seid gewarnt: je nach Verkäufer können sich die skurrilsten Dinge abspielen, und wenn ihr erst mal im Vertrag gebunden seid - nach Widerrufsfrist - kann es sein, daß ihr euch jeden Monat mit seltsamen Rechnungen herumschlagen müßt, die es zu reklamieren gilt.
Ich hoffe, euch bleibt solcher Ärger erspart.^^