PS3 Holt euch ne ps3 für ca. 360€!!

http://telefon-treff.de/showthread.php?threadid=311067


ein neues angebot!

20 x 24 = 480€

alle schüler & studenten können Code 25 aktivieren, d.h 20% (4€) vom monatlichen Paketpreis fallen weg.

(http://www.inside-handy.de/handyfor...es-codes-25/?highlight=code+and+25#post180267)

16x24 = 384

384 - 30€ (Motorola F5) =354€

passt doch :)
inside-handy schreibt, es müsse ein Orginal E-Plus tarif sein... es ist aber freenet (zwar durch e-plus... aber dennoch) x_x
Oder irre ich mich da?
 
Bervor jetzt hier Leute schreien.....ich kenne den Besitzer der Page. Es ist für manche allerdings ein gutes Angebot.

Bei Kaimobile.de bekommt ihr für 2 x 14,95 Euro/Monat eine Playstation 3, ein billiges Motorola Handy und am Vertragsende erstattet der Verwender dem Kunden am Ende der Vertragslaufzeit 700,00 Euro.

Man muss monatlich an einer Umfrage teilnehmen, dann bekomm ihr am Vertrags ende die komplette Grundgebühr Rückerstattet. ALLERDINGS NUIR WENN AUCH DIE UMFRAGEN PÜNKTLICH AUSGEFÜLLT WURDEN!!!

Hier der Link: www.kaimobile.de
 
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also wer hier nicht zugreift ist dumm
Und wer zugreift ist genauso der Dumme.

Be careful about the handymafia. Jetzt habe ich auch meine ersten Erfahrungen gemacht und kann nur warnen, daß Handyvertragsabschlüsse online (Fernabsatzvertragsabschlüsse) hochproblematisch sein können und ein Gang zum Anwalt sich unter Umständen nicht vermeiden läßt.
 
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Und wer zugreift ist genauso der Dumme.

Be careful about the handymafia. Jetzt habe ich auch meine ersten Erfahrungen gemacht und kann nur warnen, daß Handyvertragsabschlüsse online (Fernabsatzvertragsabschlüsse) hochproblematisch sein können und ein Gang zum Anwalt sich unter Umständen nicht vermeiden läßt.

kannst du deine geschichte etwas näher ausführen? so das andere vielelicht nicht das selbe passiert?!
 
Ok, jetzt mal zu meiner Story, wie dreist die Handymafia mittlerweile geworden ist.

Ich habe mir auch so ein Handybundle geholt, bestehend aus 360 und Simkarte.
So weit so gut. Nun gibt es laut BGB ein generelles Widerrufsrecht für solche Dinge. Als ich mich dann dazu entschied, meine 360 wieder an den Verkäufer zurückzuschicken und den Vertrag zu widerrufen, erhielt ich dann diese Email darauf:
Sehr geehrter Kunde,

leider haben Sie es scheinbar bei Ihrer Bestellung übersehen, daß es sich das Widerrufsrecht bei einem Mobilfunkvertrag nicht wie bei einem normalen Kauf im Internet verhält. Mobilfunkverträge sind den Sonderregelungen nach §§ 312d des BGB unterworfen und können daher nach Genehmigung/Aktivierung des Antrages nicht mehr widerrufen werden.

Wir wissen, daß Sie als Kunde teilweise andere Meinungen zum Widerrufsrecht vertreten, geprägt durch die Widerrufsregelungen normaler Internet- und Katalogbestellungen. Diese sind jedoch bei Mobilfunkverträgen nur bedingt anwendbar, da es sich hierbei nicht um eine Ware, sondern um eine Dienstleistung handelt.

Obgleich einige Anbieter diese Regelung nach §§ 312d des BGB verschweigen, weisen wir Sie in unseren AGBs und vor Bestellung nochmals ausführlich und mit einer Lesebestätigung darauf hin, daß es sich hierbei um einen Dienstleistungsvertrag handelt, wo die Regelungen nach §§ 312d BGB zu beachten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Handybude.de

Das hat mich dann erst einmal verunsichert, und ich habe mich dann mit meinem Mitmieter ausgetauscht, der BWL studiert hat. Dann haben wir mal so im BGB rumgeblättert, und da findet sich tatsächlich so eine Klausel für sog. Dienstleistungen.
Mein Kollege meinte aber schon, daß diese bei solcher Art von Verträgen keine Anwendung findet, da das generelle Widerrufsrecht so eine Klausel überlagere. Bevor ich aber vllt ein gewisses Risiko eingehe, solle ich mich vorher noch von einem Anwalt beraten lassen. Das habe ich dann auch heute getan, und die Sache ist doch viel klarer als ich erst vermutet habe.

Mein Anwalt sagte mir, daß das absoluter Bullshit sei, was die da behaupten. Du hast ein generelles Widerrufsrecht bei solchen Dingen (Ausnahmen wären etwa gekaufte Software, die in Gebrauch genommen worden ist). Die Bereitstellung einer Simkarte kann genauso widerrufen werden wie normale Käufe auch, das macht keinen Unterschied.
Ich solle daher einfach die Ware gleich wieder an den Verkäufer abschicken und darauf pfeifen, was die mir sagen. Er verfasst jetzt gerade auch noch ein nettes Briefchen an die Handybude-Mafia.

Zudem habe ich schon meine erste Rechnung von der Mobilcom, dem Vertragspartner der Handybude, erhalten. Der Betrag für den 1. Monat beträgt nicht 14.95eur, wie vertraglich vereinbart, sondern satte 47eur, ohne daß die Simkarte auch nur benutzt hätte. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, steht in den Sternen, ist aber eh hinfällig, da der Vertrag durch meinen Widerruf ohnehin nichtig ist und ich zu keinerlei Fälligkeiten verpflichtet bin. Dennoch, so meinte mein Anwalt, solle ich per Email noch an die MObilcom schreibne, daß ich die erteilte Einzugsermächtigung hiermit widerrufe, und im Falle einer Abbuchung solle ich diese selbstverständlich stornieren.

Das hier ist also ein negatives Beispiel, wie so eine Geschichte verlaufen kann, bevor sie überhaupt so richtig angefangen hat.
Solange man sich innerhalb der Widerrufsfrist bewegt, steht man eh auf der sicheren Seite, so viel weiß ich jetzt, und das möchte ich euch weitergeben. Das Widerrufsrecht ist gesetzlich festgeschrieben, egal was euch die Handymafia weismachen möchte. Laßt euch einfach gar nicht auf Diskussionen ein, schickt die Ware zurück, und damit hat sich das auch.

Aber dennoch versuchen sie es natürlich, den Kunden mit solchen Emails, wie ich euch jetzt hier gepostet habe, einzuschüchtern, daß er gar nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht und 2 Jahre schön zahlt. Das ist schlicht ne Fehlinformation und eiskalt gelogen. Doch viele lassen sich vermutlich davon beeindrucken, und das reicht ja schon, daß dann Ottonormalbürger die Sache einfach hinnimmt.

Also die rechtliche Lage ist überhaupt nicht verzwickt, sondern ganz eindeutig. Aber die Machenschaften in der Telekommunikationsbranche sind äußerst diffus, und da wird es höchste Zeit, daß der Gesetzgeber endlich gegen diese kriminellen Strukturen vorgeht.

Ich hoffe euch ein bißchen für die Thematik sensibilisiert zu haben. Grundsätzlich sollte es von rechtlicher Seite aus bei solchen Verträgen keine Probleme geben. Aber seid gewarnt: je nach Verkäufer können sich die skurrilsten Dinge abspielen, und wenn ihr erst mal im Vertrag gebunden seid - nach Widerrufsfrist - kann es sein, daß ihr euch jeden Monat mit seltsamen Rechnungen herumschlagen müßt, die es zu reklamieren gilt.
Ich hoffe, euch bleibt solcher Ärger erspart.^^
 
@Sahasrahla

Ihr habt beide recht, sowohl der Verkäufer als auch du mit dem Widerruf.

Wenn man das Paket (Handy) bekommt kann man es in aller Ruhe anschauen und ausprobieren, allerdings sobald man die Karte aktiviert hat man sein Einverständnis gegeben, normalerweise muss man z.B. bei Vodafone anrufen und die Karte erst aktivieren.
Wenn die Karte aber schon aktiviert ist, dann ist es normalerweise das Problem des Verkäufers.
Auf Bildern kann man sich zwar ein Handy aussuchen, aber es ist doch was anderen wenn man das Handy dann in den Händen hält.

Ich für meinen Teil würde es auch so sehen, das das Widerrufsrecht erst dann erlischt, wenn man die SIM aktiviert oder aber mit dem Handy telefoniert und selbst dann könnte man eigentlich immer noch vom Vertrag zurücktreten, wenn das Handy z.B. einen schlechten Empfang hat oder sowas.

Die PS3 ist immer nur eine Dreingabe und hat mit dem Vertrag selber erstmal nix zu tun.

Bin mal gespannt, ob es vor Gericht geht und wenn, dann sollte dir klar sein, das du bei Mobilcom höchstwahrscheinlich nie wieder einen Vertrag bekommst.
 
Ich für meinen Teil würde es auch so sehen, das das Widerrufsrecht erst dann erlischt, wenn man die SIM aktiviert oder aber mit dem Handy telefoniert und selbst dann könnte man eigentlich immer noch vom Vertrag zurücktreten, wenn das Handy z.B. einen schlechten Empfang hat oder sowas.

Nochmals, das Widerrufsrecht erlischt laut meinem Anwalt nicht einmal dann, wenn die Simkarte benutzt worden ist. Die Interpretation, daß es sich hier um eine Dienstleistung handelt, ist irrelevant. Was zählt ist das generelle Widerrufsrecht des Kunden, das mögliche Klauseln überlagert.
Liest man sich im BGB aber durch, wirkt es so, als stünde der Verkäufer im Recht.

Es wird natürlich nicht vor Gericht gehen. Die Sache hat sich mit dem Schreiben meines Anwalts erledigt.^^

Was Firmen für Eigeninterpretationen zum BGB haben mögen, ist ihre Sache. Das Widerrufsrecht ist aber nicht aufkündbar.
 
Interessant.
Ich bin zwar jetzt etwas irritiert, da im Forum von Onlinekosten.de etwas anderes Gesagt wird, auch in Bezug auf die Meinung eines RA.
Sehr irritierend das Ganze.
Da das Widerrufsrecht mit dem Aktivieren der Karte erlischt, sehe ich bei dieser Konstellation keine Probleme, da die Karte zum Testen ja nicht aktiviert wird.
Finde leider die Diskussion diesbezüglich nicht.

ABer was solls, ich denke auch, die lassen es garantiert nicht drauf ankommen und ziehen vor Gericht, sondern werden den Vertrag einfach kündigen und Ende.
 
Krass auf einmal 47 € anstatt 15 €.
Deswegen würde ich auch NIE soein Handyvertrag + PS3/360 machen.
Das Lohnt sich ja garnicht für die, wenn die dir sowas schenken. Irgendwas steht irgendwo im Vertrag drin und dann mußt du mehr bezahlen. Oder sie schreiben es nur ganz klein irgendwao hin, das das nur der Preis für eine Sim Karte ist und du aber 2 bezahlen mußt usw.
 
das ist ein schlechter Erfahrungsbericht über mobilcom, aber man kann dbzgl nicht alle Anbieter über einen Kamm scheren

wenn man vorher die Agb liest, zB. von Getmobile steht da, dass man seinen Mobilfunkvertrag direkt beim Anbieter, zB. eplus widerrufen muss

nein eplus gehört nicht zur Mafia
und mir ist nie von eplus ne unangemessene Rechnung ins Haus geflattert
bei denen gibts übrigens nen Onlineservice, wo alle Handykosten online aufgeführt werden

"Das Widerrufsrecht für den Mobilfunkvertrag erlischt regelmäßig, wenn der Drittanbieter mit Zustimmung des Kunden (etwa Vornahme eines Telefonats oder Versand einer SMS durch den Kunden) vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat."
 
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Krass auf einmal 47 € anstatt 15 €.
Deswegen würde ich auch NIE soein Handyvertrag + PS3/360 machen.
Das Lohnt sich ja garnicht für die, wenn die dir sowas schenken. Irgendwas steht irgendwo im Vertrag drin und dann mußt du mehr bezahlen. Oder sie schreiben es nur ganz klein irgendwao hin, das das nur der Preis für eine Sim Karte ist und du aber 2 bezahlen mußt usw.

klein gedrucktes ist gesetzlich verboten ;) (kurz zusammengefasst)

@ryuk
wo steht dieser letzte satz?

laut dem was Sahasrahla gesagt hat müsste es egal sein ob sowas im vertrag steht da diese klausel nicht gesetzes konform ist und somit ungültig
 
getmobile, runterscrollen und auf den Rücknahme/Garantie Button klicken

wird auch oft auf der eplus "Fragen & Antworten" homepage erwähnt
"Ja. Jedem Kunden steht ein generelles 14-tägiges Rückgaberecht zu. Dieses erlischt jedoch, sobald Mobilfunkleistungen des Vertrages (z.B. Führen eines Telefonats) in Anspruch genommen werden."
"können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen an E-Plus zurücksenden (unbenutzt und in Originalverpackung)."

das steht bei t-mobile

"Ihr Widerrufsrecht erlischt für die Mobilfunkdienstleistung und in den oben genannten Fällen auch für den Kaufvertrag, wenn T-Mobile mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung bereits vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie die Inanspruchnahme des Mobilfunkdienstes (z.B. durch Telefonieren, SMS, Herunterladen von Datendiensten wie z.B. Klingeltöne) selbst veranlasst haben."

ist wahrscheinlich bei jedem Mobilfunk-anbieter so
 
ICh denke ich werde jetzt bald einen Handyvertrag abschließen. Ich wollte die PS3 nur dann, wenn ich auch nen HD TV zu hause stehen habe.

Auf Ebay habe ich dann nen Angebot gefunden, wo ich beides haben kann. ein LG HD TV und die PS3 (40GB) zusammen für 30€ im Monat. Das wären 720€ für beide Geräte, die ich so eh nicht auftreiben könnte. Ich behalte etwa 300€. Dafür habe ich dann beides.

Der LG HD TV (32er) hat schon ein paar Sachen drauf

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