hm, was soll ich jetzt machen?

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L11: Insane
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das flatterte heute per email bei mir rein :D ::





Sehr geehrter Maik Welz,

bitte beachten sie folgende Mail ganaustens und informieren Sie sich vor einer trotzigen Mail an uns über Kosten und rechtliche folgen die nun auf Sie zukommen können.

Sie zahlten am 08,12,2003 die Ware 3369446775 die Sie am 07,12,2003 13,00 Uhr ersteigerten per Überweisung. Laut ihrer Bank wurde die Buchung am 08,12,2003 wert gestellt und wurde bei uns am 10,12,2003 gebucht. Die Ware wurde daraufhin wie üblich am Folgetag den 11,12,2003 von DHL in unserem Zentrallager abgeholt. Paketnummer : 553356968656 Anbei erhalten Sie die Paketverfolgung der DHL selber zu dieser Sendung.

Sie gaben uns trotz korrekter Abwicklung eine illegale Negative Bewertung die sogar Strafrechtlich belangt werden kann. Sie haben bei Abgabe ihres Gebotes die Ebay-Richtlinien und die AGB´s unseres Hauses akzeptiert. Ebay sagt bereits klar aus, das 7 Werktage die normale Regelzeit für Transaktionen sein muss. Mit der Negativbewertung zweifeln sie also im Nachhinein selbige an uns verstossen dagegen. Sie haben im besonderenm nicht darauf geahctet das in der Vorweihnahctszeit die Regellaufzeit der DHL und Deutschen Post AG von 2 Werktagen nie eingehalten werden können.

Sollten Sie somit diese Bewertung nicht innerhalb von 5 Werktagen bei Ebay gelöscht haben ( geht sehr schnell über sicherheit@ebay.de ), wird unsere Rechtsabteilung die Löschung per einsweiliger Verfügung gerichtlich veranlassen. Solch ein Verfahren wird dem Verursacher meist bei solch einem Streitwert mit ca. 350,- EUR bis 450,- EUR in rechnung gestellt. Ebenso erfolgt ein Strafverfahren gegen ihre Person wegen Falschaussage, Verläumdung und Rufschädigung. Eine Schadesnersatzforderung halten wir uns in solch einem Fall ebenfalls offen. Sollte ihrerseits die Bewertung nicht zumindest bis Montag Abend mit einem Zusatz von Ihnen versehen sein, aus dem hervorgeht das Sie einen Fehler gemacht haben, werden die Kosten ab Dienstag, den 16,12,2003 in Rechnung gestellt.

Ebay wurde beriets über den Vorfall informiert und auf Sie hingeweisen. Ihr Profil mit - 2 Punkten spricht hier soweiso für sich. Eine Löschung Ihres Account nach der Einleitung des Verfahrens kann Ihnen sicher sein. Sie können uns glauben das wir hier nicht nur Worte sondern auch taten sprechen lassen. Unter beiden Rufnummern im Haus Wünsdorferstr. 92 war leider niemand heute zu erreichen, so das diese Mail Ihre Rehctsgültigkeit behält.


Wir erwarten somit von Ihnen folgende Punkte fristgerecht durch zu führen :

- bis zum 16,12,2003 6,00 Uhr Nachtrag zur Negativbewertung von mit dem Sinn das die Bewertung
ein Fehler war.

- bis zum 19,12,2003 14,00 Uhr Löschung des gesamten Negativeintrages.

- bis zum 19,12,2003 14,00 Uhr schriftliche Stellungnhame Ihrer Person und Entschuldigung in
Schriftform.



Hochachtungsvoll

Verena Kleppel
ZaTeam ( A.d.Geschäftsleitung )


PS : Sie können die Angelegenheit nun selber schnell bereinigen und wir vergessen alles , es liegt an Ihnen !


Sendungsdetails
Identcode 553356968656
Empfänger
Anschrift Wünsdorfer Str. 92,
12307 Berlin
Datum 12.12.2003 09:10
Kurzstatus Sendung in der Zustellung
Sendungsart
Status Die Sendung wurde in das Zustellfahrzeug eingeladen












da fragt man sich doch: und nu?
erstam bin ich nicht maik welz, sondern gordon ermisch :D
und das mit den 2 negativbewertungen hab ich einmal dieser firma zu verdanken und dan einem kleinen schuljungen, der vergessen hat den brief abzuschicken... :D
egal.

ich hab das ding jetzt erstmal meiner mutter gegeben und die gibt es dann montag unserem anwalt, aber ich würde trotzdem mal wissen, ob ich da überhaupt irgentwas machen sollte.

ps.: sehr professionell sieht mir die email nicht aus, ich zähle 10 rechtschreibfehler....
 
Wenn du ihre AGB akzeptiert hast, kannst du nichts machen. Wenn du dies allerdings nicht gemacht hast bzw. in den AGB nichts steht, dann würde ich zu meinem Anwalt gehen und dies per Gerichtsverfahren klären.
 
Maveric Flash schrieb:
wenn in den agb was steht?
Ich weiß ja nicht, was in den AGB steht, aber wenn da beispielsweise steht, dass du, wenn sie dir nach 7 Tagen die Ware zugeschickt haben, ihnen eine positive Bewertung geben musst, dann musst du es, da du diese akzeptiert hast.
Folglich: Was in den AGB steht, muss vom Käufer und Verkäufer eingehalten werden.
 
Sonic schrieb:
Ich weiß ja nicht, was in den AGB steht, aber wenn da beispielsweise steht, dass du, wenn sie dir nach 7 Tagen die Ware zugeschickt haben, ihnen eine positive Bewertung geben musst, dann musst du es, da du diese akzeptiert hast.
Folglich: Was in den AGB steht, muss vom Käufer und Verkäufer eingehalten werden.

Unsinn! Über die AGB kann man zwischen Privatkunde und Geschäftskunde keine Regelungen treffen, die gegen die "guten Sitten" und "übliches Geschäftsgebaren" verstossen. Der von dir beschriebene Passus wäre vor Gericht sicherlich nicht durchsetzbar, denn der würde ja ausschliessen, dass man z.B. bei defekter Ware eine negative Bewertung abgibt.
 
also bei allem was recht ist.. wenn ich das richtig sehe, geht es um diesen comment: "ich warte seit knapp einer woche auf meine ware....am tel meldet sich niemand..." (http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=zateam2001&page=2&items=25), und ich kann da weder eine Falschaussage, eine Verläumdung noch eine Rufschädigung drin sehen..
Wenn du geschrieben hättest, "die Alöcher schicken mir die Ware nicht zu" o.äd., wärs eventuell noch einigermaßen gerechtfertigt, vor Gericht zu ziehen, aber so isses einfach lächerlich.. ich denk mal, kein ernsthafter Richter wird wegen dieser Lappalie ein Verfahren einleiten.. aber jo, sprich mal mit deinem Anwalt, ist eh das beste

EDIT: oho :lol:
guck euch mal an, was zateam in flash's bewertung geschrieben hat: "3 Tage nach Geldeingang Negative statt Mailkontakt. Schlechter ebayer !!!" (http://cgi2.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=kloooz)...
naja, wenn du ihn verklagen würdest wegen beleidigung, hättest du sicher mehr chancen als er ;)
Ich würd einfach mit einer Gegenklage drohen ^^
 
Du hast den Sinn einer Negativ-Bewertung wohl nicht verstanden. Man schmeisst nicht so einfach mit Negativ-Bewertungen um sich, das ist übel!

Wenn die Ware defekt ist, oder gar nicht kommt, dann kann man ja mal nachfragen, aber man muss den Leuten schon mal Zeit lassen. Wenn es Dir nicht passt, daß es mal über eine Woche dauern kann, dann kauf Dir das Zeug im Laden. Da Du anscheinend aber sehr ungeduldig bist, und auch nicht das Aussmaß Deines Tun's überdacht hast, würde ich empfehlen genau das zu tun, was die erwarten, denn ein Rechtsanwalt kostet von Haus aus schon mehr und kein Rechtsschutz wird Dir diesen Fall übernehmen!

Mir würde es auch gewaltigst stinken, wenn ich eine unbegründete negative Bewertung erhalten würde, weil die mich im Endeffekt bares Geld kostet, wenn bei mir aufgrund dessen manche nicht mehr mitsteigern. Schalt Deine Brainbox das nächste Mal auf Hochbetrieb, bevor Du bewertest...
 
Bloodflower schrieb:
Sonic schrieb:
Ich weiß ja nicht, was in den AGB steht, aber wenn da beispielsweise steht, dass du, wenn sie dir nach 7 Tagen die Ware zugeschickt haben, ihnen eine positive Bewertung geben musst, dann musst du es, da du diese akzeptiert hast.
Folglich: Was in den AGB steht, muss vom Käufer und Verkäufer eingehalten werden.

Unsinn! Über die AGB kann man zwischen Privatkunde und Geschäftskunde keine Regelungen treffen, die gegen die "guten Sitten" und "übliches Geschäftsgebaren" verstossen. Der von dir beschriebene Passus wäre vor Gericht sicherlich nicht durchsetzbar, denn der würde ja ausschliessen, dass man z.B. bei defekter Ware eine negative Bewertung abgibt.
Gut, dann wird eben hinzugefügt, dass die Ware in einem guten Zustand ist. Der Sinn der Aussage war ja richtig...
 
CroixVert schrieb:
Du hast den Sinn einer Negativ-Bewertung wohl nicht verstanden. Man schmeisst nicht so einfach mit Negativ-Bewertungen um sich, das ist übel!

Wenn die Ware defekt ist, oder gar nicht kommt, dann kann man ja mal nachfragen, aber man muss den Leuten schon mal Zeit lassen. Wenn es Dir nicht passt, daß es mal über eine Woche dauern kann, dann kauf Dir das Zeug im Laden. Da Du anscheinend aber sehr ungeduldig bist, und auch nicht das Aussmaß Deines Tun's überdacht hast, würde ich empfehlen genau das zu tun, was die erwarten, denn ein Rechtsanwalt kostet von Haus aus schon mehr und kein Rechtsschutz wird Dir diesen Fall übernehmen!

Mir würde es auch gewaltigst stinken, wenn ich eine unbegründete negative Bewertung erhalten würde, weil die mich im Endeffekt bares Geld kostet, wenn bei mir aufgrund dessen manche nicht mehr mitsteigern. Schalt Deine Brainbox das nächste Mal auf Hochbetrieb, bevor Du bewertest...


du merkst schon, dass du sehr beleidigend gegenüber mir wirst, nicht?
aber nungut, wenn du dir mal die bewertung von diesem "professionellen" zateam anguckst, dann wirst du sehn, dass da täglich 2 bis 3 negativbewertungen reinflattern.
also es ist einfach eine drecksfirma, die absolut unpressionell ist und durch linke methoden versucht mehr geld rauszuschlagen, so sehe ich das.

ich habe im grunde nichts zu befürchten, da ich leider stinkreich bin :D
aber ich habe natürlich genausowenig lust mich mit dem anwalt auseinanderzusetzen.


nun zu meiner nächsten frage: ist es überhaupt möglich eine negativbewertung, wie oben genannt evon ebay entfernen zu lassen?
 
Maveric Flash schrieb:
CroixVert schrieb:
Du hast den Sinn einer Negativ-Bewertung wohl nicht verstanden. Man schmeisst nicht so einfach mit Negativ-Bewertungen um sich, das ist übel!

Wenn die Ware defekt ist, oder gar nicht kommt, dann kann man ja mal nachfragen, aber man muss den Leuten schon mal Zeit lassen. Wenn es Dir nicht passt, daß es mal über eine Woche dauern kann, dann kauf Dir das Zeug im Laden. Da Du anscheinend aber sehr ungeduldig bist, und auch nicht das Aussmaß Deines Tun's überdacht hast, würde ich empfehlen genau das zu tun, was die erwarten, denn ein Rechtsanwalt kostet von Haus aus schon mehr und kein Rechtsschutz wird Dir diesen Fall übernehmen!

Mir würde es auch gewaltigst stinken, wenn ich eine unbegründete negative Bewertung erhalten würde, weil die mich im Endeffekt bares Geld kostet, wenn bei mir aufgrund dessen manche nicht mehr mitsteigern. Schalt Deine Brainbox das nächste Mal auf Hochbetrieb, bevor Du bewertest...


du merkst schon, dass du sehr beleidigend gegenüber mir wirst, nicht?
aber nungut, wenn du dir mal die bewertung von diesem "professionellen" zateam anguckst, dann wirst du sehn, dass da täglich 2 bis 3 negativbewertungen reinflattern.
also es ist einfach eine drecksfirma, die absolut unpressionell ist und durch linke methoden versucht mehr geld rauszuschlagen, so sehe ich das.

ich habe im grunde nichts zu befürchten, da ich leider stinkreich bin :D
aber ich habe natürlich genausowenig lust mich mit dem anwalt auseinanderzusetzen.


nun zu meiner nächsten frage: ist es überhaupt möglich eine negativbewertung, wie oben genannt evon ebay entfernen zu lassen?
Das, was er gesagt hat, stimmt ja auch zum Teil: Ein Rechtsfall kann mehrere Tausend Euro kosten.

Und eine negative, berechtigte Bewertung kann nicht entfernt werden.
 
Naja war schon ein wenig überhastet, ich musste auch fast 10 Tage auf eine Bestellung warten, liegt aber auch am Wochenende und an der vielen Weihnachtspost. Naja aber wenn die eh schon viele negative Bewertungen haben, dann kann ich ihn aber auch verstehen
 
ja ich hab die nagativbewertung auch erst geschrieben, als ich mir die andern bewertungen angeguckt habe. als da dann stand: ware bezahlt, keine war, reagiert nciht auf emails, telefonanschluss fake, ect.
dachte ich mir meienn teil und hab damit gerechnet, dass ich auch verarscht werde...

naja
ich werd mal sehn was nu passiert :D
 
Maveric Flash schrieb:
CroixVert schrieb:
Du hast den Sinn einer Negativ-Bewertung wohl nicht verstanden. Man schmeisst nicht so einfach mit Negativ-Bewertungen um sich, das ist übel!

Wenn die Ware defekt ist, oder gar nicht kommt, dann kann man ja mal nachfragen, aber man muss den Leuten schon mal Zeit lassen. Wenn es Dir nicht passt, daß es mal über eine Woche dauern kann, dann kauf Dir das Zeug im Laden. Da Du anscheinend aber sehr ungeduldig bist, und auch nicht das Aussmaß Deines Tun's überdacht hast, würde ich empfehlen genau das zu tun, was die erwarten, denn ein Rechtsanwalt kostet von Haus aus schon mehr und kein Rechtsschutz wird Dir diesen Fall übernehmen!

Mir würde es auch gewaltigst stinken, wenn ich eine unbegründete negative Bewertung erhalten würde, weil die mich im Endeffekt bares Geld kostet, wenn bei mir aufgrund dessen manche nicht mehr mitsteigern. Schalt Deine Brainbox das nächste Mal auf Hochbetrieb, bevor Du bewertest...


du merkst schon, dass du sehr beleidigend gegenüber mir wirst, nicht?
aber nungut, wenn du dir mal die bewertung von diesem "professionellen" zateam anguckst, dann wirst du sehn, dass da täglich 2 bis 3 negativbewertungen reinflattern.
also es ist einfach eine drecksfirma, die absolut unpressionell ist und durch linke methoden versucht mehr geld rauszuschlagen, so sehe ich das.

ich habe im grunde nichts zu befürchten, da ich leider stinkreich bin :D
aber ich habe natürlich genausowenig lust mich mit dem anwalt auseinanderzusetzen.


nun zu meiner nächsten frage: ist es überhaupt möglich eine negativbewertung, wie oben genannt evon ebay entfernen zu lassen?

Sorry wegen der Form, aber nicht wegen des Inhalts. Es gibt halt immer wieder welche, denen man es nicht recht machen kann. Und darum bekommen besonders so große Ebayer auch oft negative Bewertungen. Nicht immer sind diese berechtigt. Deine ist ja auch nicht berechtigt, oder hast Du den Artikel nicht bekommen, bzw. war er defekt? Ich würde für solche Fälle in denen es etwas länger dauert halt dann nach Abschluss (also Ware erhalten) eine neutrale Wertung abgeben und dann Deinen Text (der war soweit ja ok) einfügen. Wenn Du es schaffst (bei mir hat das schon mal geklappt) die Wertung zurückzunehmen, dann gib Ihnen eine neutrale. Eine positive würde ich Ihnen ja auch nicht geben...

Aber mehr Geduld wäre schon nicht schlecht :)
 
okay, dann werd ich das mal gleich morgen probieren ;D
aber ich werd denen trotzdem die hölle heiß machen am telefon.... immerhin meinen die ja ich hätte ihnen vorher keine email geschrieben oder angerufen... hab ich beides gemacht :D.....naja

also ich klär euch dann mal morgen über den lauf der dinge weiter auf!
 
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