Frage zum Urheberrecht

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Nikita

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30 Jan 2005
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hey

ich muss für meine Klausur über das Urheberrecht bescheid wissen
und hab folgende Frage:

geschützt -nach dem Urheberrecht- ist ja derjenige, der ein Werk (geistige, originelle Schöpfung) herstellt - also der Urheber
allerdings haben auch diejenigen, die sein Werk "verwerten" ein Schutzrecht
das heisst, dass z.b. auch die Interpreten (Sänger, Schauspieler usw.) geschützt werden.
im Gesetz steht, dass auch der Hersteller eines Lichtbildes (Fotos, Videos) geschützt ist
wer bitteschön ist der Hersteller eines Lichtbildes?
es kann auf jeden fall nicht derjenige sein, der das Werk (Foto, Video) erschaffen hat....weil der ja der Urheber ist

ich kappiers net

bitte helft mir!!!!
 
Der Hersteller eines Lichtbildes wird wohl der Fotograf sein.
Wenn er etwas unter seinem Namen veröffentlicht ist nicht nur das Werk davon geschützt, sondern auch der Name des Fotografen, solange dieser sich auch schützen gelassen hat.

Denn geschützt ist auch nur das, das sich schützen lässt.

Somit ein "Copyright" unter einem privaten Text von dir sogar unzulässig, da es offiziel nicht anerkannt ist. Sowas kostet Gebühr und diese muss erst hinterlegt werden.

Soweit mein Wissen dazu.
 
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