hey
ich muss für meine Klausur über das Urheberrecht bescheid wissen
und hab folgende Frage:
geschützt -nach dem Urheberrecht- ist ja derjenige, der ein Werk (geistige, originelle Schöpfung) herstellt - also der Urheber
allerdings haben auch diejenigen, die sein Werk "verwerten" ein Schutzrecht
das heisst, dass z.b. auch die Interpreten (Sänger, Schauspieler usw.) geschützt werden.
im Gesetz steht, dass auch der Hersteller eines Lichtbildes (Fotos, Videos) geschützt ist
wer bitteschön ist der Hersteller eines Lichtbildes?
es kann auf jeden fall nicht derjenige sein, der das Werk (Foto, Video) erschaffen hat....weil der ja der Urheber ist
ich kappiers net
bitte helft mir!!!!
ich muss für meine Klausur über das Urheberrecht bescheid wissen
und hab folgende Frage:
geschützt -nach dem Urheberrecht- ist ja derjenige, der ein Werk (geistige, originelle Schöpfung) herstellt - also der Urheber
allerdings haben auch diejenigen, die sein Werk "verwerten" ein Schutzrecht
das heisst, dass z.b. auch die Interpreten (Sänger, Schauspieler usw.) geschützt werden.
im Gesetz steht, dass auch der Hersteller eines Lichtbildes (Fotos, Videos) geschützt ist
wer bitteschön ist der Hersteller eines Lichtbildes?
es kann auf jeden fall nicht derjenige sein, der das Werk (Foto, Video) erschaffen hat....weil der ja der Urheber ist
ich kappiers net
bitte helft mir!!!!