Ein Zombie hing am Glockenseil

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Ein Zombie hing am Glockenseil


Ein Drama in 10 Akten oder "Zensur made in Germany"

1. Akt

Frühjahr 1980

Regisseur Lucio Fulci und seine Crew beginnen mit den Dreharbeiten zu der Produktion "Paura Nella Citta Dei Morti Viventi" - einem Horrorfilm, der im Sommer des gleichen Jahres den Publikumspreis des Phantastischen Films gewinnen wird.

2. Akt

11. September 1980

Der Film "Paura nella città dei morti viventi" feiert unter dem Titel "Ein Zombie hing am Glockenseil" seine Premiere in den deutschen Kinos und Lichtspielhäusern.

3. Akt

04. Januar 1983

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften beschliesst im vereinfachten Verfahren und auf Antrag des Jugendamtes der Stadt Bonn, denn mittlerweile auf Video erhältlichen Film "Ein Zombie hing am Glockenseil" zu indizieren.

Die Entscheidung tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 22. Januar 1983 in Kraft
.

4. Akt

11. Juli 1986

Das Amtsgericht München beschliesst den Videofilm "Ein Zombie hing am Glockenseil", vertrieben durch die Firma Eurovideo, mit Sitz in Ismaning, bundesweit zu beschlagnahmen.


Die Begründung des Gerichts stützt sich auf den § 131 des deutschen Strafgesetzbuches, welcher die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien verbietet.

5. Akt

Frühjahr 1987

Das deutsche Vertriebsunternehmen GM-Vilm beschliesst den Film "Ein Zombie hing am Glockenseil neu aufzulegen - um einen Konflikt mit der Justiz aus dem Wege zu gehen, wird der Film jedoch im Vorfeld seines erneuten Releases, in nicht unerheblicherweise Weise gekürzt.

Neben einem Grossteil der Einstellungen, in welcher eine der Schauspielerinnen "ihre Gedärme erbricht", wird auch die berühmt-berüchtigte "Drillbohrer-Sequenz" um fast 50 Sekunden gekürzt.

Im Anschluss daran, wird der nun stark gekürzte Film, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zur Prüfung vorgelegt.

Das Gremium der FSK erteilt dem Film daraufhin die Kennzeichnung "Nicht freigegeben unter 18 Jahren".

Nach der Freigabe durch die FSK wird der Film nun unter dem Titel "Ein Toter hing am Glockenseil" , an die Videotheken ausgeliefert.

6. Akt

April 1988

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften beschliesst den Film "Ein Toter hing am Glockenseil" - trotz der bereits vorgenommenen Schnitte - zu indizieren.

Die Indizierung tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30.April 1988 in Kraft.

7. Akt

26. Mai 1988

Trotz der im Frühjahr 1987 erteilten Freigabe durch die FSK, beschlagnahmt das Amtsgericht München den Film "Ein Toter hing am Glockenseil". Das Amtsgericht betrachtet den Vertrieb des Films, trotz der bereits vorgenommenen Schnitte, weiterhin als einen Verstoß gegen den § 131 des deutschen Strafgesetzbuches.

8. Akt

Frühjahr 1990

Die Firma GM-Vilm vertreibt den Film, nun unter dem Titel "Eine Leiche hängt am Glockenseil".

Im Vorfeld des Releases wurden sämtliche Goreszenen komplett entfernt. Was der Zuschauer noch zu sehen bekommt, ist ein Ablauf von Dialogen - ein Horrorfilm wird zu einer Lachnummer.

9. Akt

April 1991

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften belegt den Film "Eine Leiche hing am Glockenseil" mit einer Indizierung.

Das Jugend-und Werbeverbot für den Film tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. April 1991 in Kraft.

10. Akt

05. Januar 2001

Der Film "Eine Leiche hängt am Glockenseil" wird durch den Beschluss des AG Tiergarten bundesweit beschlagnahmt.

Und noch einmal zur Erinnerung :

In dieser Fassung waren bereits sämtliche Gore-und Splatter-Szenen akribisch genau entfernt worden !
 
Widerlich...
Lieber gar nciht als Cut... Das ist nur Leichenschändung ( :ugly: )

Wie haben andere Staaten auf den Film reagiert?
 
Hört sich so an, als müsste ich mir den Film in der Originalfassung angucken :lol:
 
Habe den film mal auf na party gesehen, war zu besoffen um alles mitzubekommen.
Bzw kann mich nur noch an ein part erinnern mit irgend na Bohrmaschine.
 
Ist ein Zomie hing am Glockenseil nicht der dt. Name von Night of the Living Dead? Der ist doch gar net so schlimm :-?
 
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