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- 27 Jun 2007
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Ein Zombie hing am Glockenseil
Ein Drama in 10 Akten oder "Zensur made in Germany"
1. Akt
Frühjahr 1980
Regisseur Lucio Fulci und seine Crew beginnen mit den Dreharbeiten zu der Produktion "Paura Nella Citta Dei Morti Viventi" - einem Horrorfilm, der im Sommer des gleichen Jahres den Publikumspreis des Phantastischen Films gewinnen wird.
2. Akt
11. September 1980
Der Film "Paura nella città dei morti viventi" feiert unter dem Titel "Ein Zombie hing am Glockenseil" seine Premiere in den deutschen Kinos und Lichtspielhäusern.
3. Akt
04. Januar 1983
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften beschliesst im vereinfachten Verfahren und auf Antrag des Jugendamtes der Stadt Bonn, denn mittlerweile auf Video erhältlichen Film "Ein Zombie hing am Glockenseil" zu indizieren.
Die Entscheidung tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 22. Januar 1983 in Kraft
.
4. Akt
11. Juli 1986
Das Amtsgericht München beschliesst den Videofilm "Ein Zombie hing am Glockenseil", vertrieben durch die Firma Eurovideo, mit Sitz in Ismaning, bundesweit zu beschlagnahmen.
Die Begründung des Gerichts stützt sich auf den § 131 des deutschen Strafgesetzbuches, welcher die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien verbietet.
5. Akt
Frühjahr 1987
Das deutsche Vertriebsunternehmen GM-Vilm beschliesst den Film "Ein Zombie hing am Glockenseil neu aufzulegen - um einen Konflikt mit der Justiz aus dem Wege zu gehen, wird der Film jedoch im Vorfeld seines erneuten Releases, in nicht unerheblicherweise Weise gekürzt.
Neben einem Grossteil der Einstellungen, in welcher eine der Schauspielerinnen "ihre Gedärme erbricht", wird auch die berühmt-berüchtigte "Drillbohrer-Sequenz" um fast 50 Sekunden gekürzt.
Im Anschluss daran, wird der nun stark gekürzte Film, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zur Prüfung vorgelegt.
Das Gremium der FSK erteilt dem Film daraufhin die Kennzeichnung "Nicht freigegeben unter 18 Jahren".
Nach der Freigabe durch die FSK wird der Film nun unter dem Titel "Ein Toter hing am Glockenseil" , an die Videotheken ausgeliefert.
6. Akt
April 1988
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften beschliesst den Film "Ein Toter hing am Glockenseil" - trotz der bereits vorgenommenen Schnitte - zu indizieren.
Die Indizierung tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30.April 1988 in Kraft.
7. Akt
26. Mai 1988
Trotz der im Frühjahr 1987 erteilten Freigabe durch die FSK, beschlagnahmt das Amtsgericht München den Film "Ein Toter hing am Glockenseil". Das Amtsgericht betrachtet den Vertrieb des Films, trotz der bereits vorgenommenen Schnitte, weiterhin als einen Verstoß gegen den § 131 des deutschen Strafgesetzbuches.
8. Akt
Frühjahr 1990
Die Firma GM-Vilm vertreibt den Film, nun unter dem Titel "Eine Leiche hängt am Glockenseil".
Im Vorfeld des Releases wurden sämtliche Goreszenen komplett entfernt. Was der Zuschauer noch zu sehen bekommt, ist ein Ablauf von Dialogen - ein Horrorfilm wird zu einer Lachnummer.
9. Akt
April 1991
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften belegt den Film "Eine Leiche hing am Glockenseil" mit einer Indizierung.
Das Jugend-und Werbeverbot für den Film tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. April 1991 in Kraft.
10. Akt
05. Januar 2001
Der Film "Eine Leiche hängt am Glockenseil" wird durch den Beschluss des AG Tiergarten bundesweit beschlagnahmt.
Und noch einmal zur Erinnerung :
In dieser Fassung waren bereits sämtliche Gore-und Splatter-Szenen akribisch genau entfernt worden !
Ein Drama in 10 Akten oder "Zensur made in Germany"
1. Akt
Frühjahr 1980
Regisseur Lucio Fulci und seine Crew beginnen mit den Dreharbeiten zu der Produktion "Paura Nella Citta Dei Morti Viventi" - einem Horrorfilm, der im Sommer des gleichen Jahres den Publikumspreis des Phantastischen Films gewinnen wird.
2. Akt
11. September 1980
Der Film "Paura nella città dei morti viventi" feiert unter dem Titel "Ein Zombie hing am Glockenseil" seine Premiere in den deutschen Kinos und Lichtspielhäusern.
3. Akt
04. Januar 1983
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften beschliesst im vereinfachten Verfahren und auf Antrag des Jugendamtes der Stadt Bonn, denn mittlerweile auf Video erhältlichen Film "Ein Zombie hing am Glockenseil" zu indizieren.
Die Entscheidung tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 22. Januar 1983 in Kraft
.
4. Akt
11. Juli 1986
Das Amtsgericht München beschliesst den Videofilm "Ein Zombie hing am Glockenseil", vertrieben durch die Firma Eurovideo, mit Sitz in Ismaning, bundesweit zu beschlagnahmen.
Die Begründung des Gerichts stützt sich auf den § 131 des deutschen Strafgesetzbuches, welcher die Verbreitung von gewaltverherrlichenden Medien verbietet.
5. Akt
Frühjahr 1987
Das deutsche Vertriebsunternehmen GM-Vilm beschliesst den Film "Ein Zombie hing am Glockenseil neu aufzulegen - um einen Konflikt mit der Justiz aus dem Wege zu gehen, wird der Film jedoch im Vorfeld seines erneuten Releases, in nicht unerheblicherweise Weise gekürzt.
Neben einem Grossteil der Einstellungen, in welcher eine der Schauspielerinnen "ihre Gedärme erbricht", wird auch die berühmt-berüchtigte "Drillbohrer-Sequenz" um fast 50 Sekunden gekürzt.
Im Anschluss daran, wird der nun stark gekürzte Film, der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zur Prüfung vorgelegt.
Das Gremium der FSK erteilt dem Film daraufhin die Kennzeichnung "Nicht freigegeben unter 18 Jahren".
Nach der Freigabe durch die FSK wird der Film nun unter dem Titel "Ein Toter hing am Glockenseil" , an die Videotheken ausgeliefert.
6. Akt
April 1988
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften beschliesst den Film "Ein Toter hing am Glockenseil" - trotz der bereits vorgenommenen Schnitte - zu indizieren.
Die Indizierung tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30.April 1988 in Kraft.
7. Akt
26. Mai 1988
Trotz der im Frühjahr 1987 erteilten Freigabe durch die FSK, beschlagnahmt das Amtsgericht München den Film "Ein Toter hing am Glockenseil". Das Amtsgericht betrachtet den Vertrieb des Films, trotz der bereits vorgenommenen Schnitte, weiterhin als einen Verstoß gegen den § 131 des deutschen Strafgesetzbuches.
8. Akt
Frühjahr 1990
Die Firma GM-Vilm vertreibt den Film, nun unter dem Titel "Eine Leiche hängt am Glockenseil".
Im Vorfeld des Releases wurden sämtliche Goreszenen komplett entfernt. Was der Zuschauer noch zu sehen bekommt, ist ein Ablauf von Dialogen - ein Horrorfilm wird zu einer Lachnummer.
9. Akt
April 1991
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften belegt den Film "Eine Leiche hing am Glockenseil" mit einer Indizierung.
Das Jugend-und Werbeverbot für den Film tritt mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. April 1991 in Kraft.
10. Akt
05. Januar 2001
Der Film "Eine Leiche hängt am Glockenseil" wird durch den Beschluss des AG Tiergarten bundesweit beschlagnahmt.
Und noch einmal zur Erinnerung :
In dieser Fassung waren bereits sämtliche Gore-und Splatter-Szenen akribisch genau entfernt worden !