ebay stress

sevenofmein

L06: Relaxed
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23 Sep 2003
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Ein freund von mir hat sich das eben ersteigert : http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=23903&item=8159163144&rd=1

nur ist die frage ist ein Gamecube dabei? Er hat keinen? In der Aution steht ja das es die Donkey Konga Limited edition ist und man sieht es ja auch auf dem Foto! Und bei der Donkey Konga Limited edition ist ja normaler weise ein Cube dabei... Und er schreibt das ER NEU UND OVP IST deswegen müsste doch ein GC dabei sein sonst wärs ja nicht mehr neu und ovp

HELP

was soltle er machen?
 
Dem Typ ne e-mail schreiben und nachfragen :) Hab gerade mal gelesen. Da ist wohl nur Donky Konga und Trommel dabei. Der typ hat ein falsches bild genomen aber schreib dem leiber ne e-mail und frag noch was da alles dabei ist :-)
 
in der beschreibung steht doch nicht ein wort vom cube?! wieso sollte da also einer bei sein?
das bild ist zwar von einer version mit cube, aber die beschreibung macht meiner meinung nach den artikel aus...

schade für deinen freund
 
Natürlich kommt das Paket ohne Cube!
Der Verkäufer wäre ja schön blöd das Spiel, plus Controller UND Gamecube für 40€ zu verkaufen!
Die Schnäppchen-in-der-Höhe-zu-machenden-Zeiten bei Ebay sind leider vorbei!
Bei Amazon.de sieht die Packung so aus: http://images-eu.amazon.com/images/P/B00009P51E.03.LZZZZZZZ.jpg
Also ein bisschen billiger bekommt er die Sache schon. Und von einer Limited Edition habe ich noch nie was gehört! Wenn er Pech hat, ist es sogar noch eine NTSC Version!!!
 
Naja, beim Media Markt kostet das Ding 39,99. Zumindest bei dem in Ellwangen.
 
Es ist kein Cube dabei, denn in der Beschreibung steht eindeutig:
"Enthalten sind das spiel Donkey Konga sowie die dazu gehörigen Trommeln!"
Bei ebay muss man wirklich peinlich genau darauf achten, was man da eigentlich kauft. Hab schon gehört, das manche Leute leere Verpackungen von Grafikkarten und ähnlichem für viel Geld kaufen, weil sie sich die Beschreibung nicht genau durchlesen. :shakehead:
 
SvenofMein da kann dein kumpel nicht viel mehr machen als das zu bezahlen. Sollte er das nicht tun gibts ne Verwarnung. In der Auktion steht wie die anderen schon gesagt haben Donkey Konga + Trommeln nichts weiter!!!

Hmmm Leute ihr müüst doch auch mal genauer auf die beschreibung achten.
Schau mal 5 Euro Porto für nen Cube + Donkey Konga + Trommeln = Niemals
 
Ist natürlich nur das, was angeboten wurde.
Ja, muss man leider knallhart sagen : Selbst schuld.
Bei eBay ist es wirklich super wichtig genau zu lesen und wenn man sich nicht sicher ist, am Besten nachfragen. So hat man dann die Gewissheit Schwarz auf Weiß.

Zur Not soll er es halt nicht abnehmen, dann riskiert er ne Verwarnung.
Aber fair wäre es halt, den Artikel abzunehmen und ggf. neu zu verkaufen. Ich bin auch Verkäufer und hatte desöfteren Probs mit Leuten die was weiß ich was alles in der Auktion gelesen haben, was nie da drin stand. Das ist schon ärgerlich.
 
Also beim Gamecube ist es zumindest mal weniger tragisch, wenn man einen nachkaufen muss... 95 Euro inkl. Mario Kart - besser geht's wohl nicht!!!
 
Meiner Meinung nach könnte er die Auktion trotzdem anfechten. Denn der gelieferte Artikel entspräche ja nicht der Artikelbeschreibung und dem Bild. Es steht ja auch nicht drin, das KEIN GameCube dabei ist. Insofern ein irreführendes Angebot.
 
Das ist doch kein irreführendes Angebot!!! Da steht eindeutig dass das Spiel und die Trommeln enthalten sind. Deshalb macht ebay immer weniger Spaß, es gibt einfach zu viele Leute die die Beschreibungen nicht lesen, und sich dann beschweren.
 
Ich muss mich teilweise der Meinung von Bartman77 anschließen...

Sicher ist das Angebot aufgrund des Fotos etwas irreführend. In der Beschreibung heißt es aber ganz deutlich: "Enthalten sind das spiel Donkey Konga sowie die dazu gehörigen Trommeln!"

Und was macht man, wenn man unsicher ist? =>

Grundregel bei Ebay: Wenn ich mir nicht sicher bin, frage ich zuerst nach, und biete danach!
 
Ich find die Auktion keineswegs irreführend.
Für mich ist das sofort klar das das nur das Game ist, das Bild zeigt auch nur Donkey Konga und im Hintergrund halt den Cube.

Er soll ihn mal anschreiben ob er es auch so klären kann wenn er ihm z.B. die Auktionsgebühren zurückerstattet und obs dann gut ist.
 
Ich stimme mit euch überein, das man erst nachfragt, und dann bietet. Aber wenn es hart auf hart kommt wäre die Auktion ungültig.

Es wird hier die "Donkey Konga Limited edition!" angeboten. In dieser ist ein Cube enthalten! Wenn dem nicht so ist, schreibt man das dazu!

Ausserdem: "NEU!!OVP!!!!"
Wie kann das Original verpackt sein, wenn der Cube entnommen wurde?

Naja wie dem auch sei, wenn er den Artikel trotzdem nimmt, kann er ihn ja als neues Donkey Konga inkl Bongos versteigern, bringt trotzdem 40€ insofern hätte er zumindest keinen Verlust.

Ich kann auch kein Auto versteigern, ein Foto machen und dann die Motorhaube weglassen, nur weil diese in der Artikelbeschreibung nicht vorkommt. Blöder Vergleich ich weiss, aber evtl wird das dadurch klarer.
 
Spike™ hat recht.
Natürlich ist die Auktion anfechtbar. Fraglich ist nur, wer den Anfechtungsschaden (Porto, 2. Ebay Gebühr, etc.) trägt.

Ich hätte hier kein Problem damit, die Sachen unfrei zurückzuschicken. Das Foto ist irreführend. Das reicht.

Gruß
INCAS.
 
Aber er hat doch geschrieben das ES NEU UND OVP sei und das hieße ja das ein cube dabei sein müsste... und er schreib LIMITED PACK und es gubt nur ein LIMITED PACK MIT GC und wenn es ohen GC ist ist es doch ein falscher artikel der angeboten wird
 
sevenofmein schrieb:
Aber er hat doch geschrieben das ES NEU UND OVP sei und das hieße ja das ein cube dabei sein müsste... und er schreib LIMITED PACK und es gubt nur ein LIMITED PACK MIT GC und wenn es ohen GC ist ist es doch ein falscher artikel der angeboten wird

Du hast Recht. Noch mehr Recht hast Du auch mit noch mehr Argumenten nicht. :lol:

Nochmal wie oben schon ausgeführt:
Anfechtung geht bei Irrtum immer. Sag Deinem Freund, er soll den Verkäufer fragen, ob ein Cube dabei ist. Wenn nicht soll er ihn ganz einfach auf das falsche Bild aufmerksam machen und sein Gebot anfechten. Die Beschreibung spielt keine Rolle. Das Bild ist falsch, dieses reicht für den Irrtum Deines Freundes aus und damit ist die Anfechtung möglich. Wenn der andere lamentiert, Ihm sei ein Schaden entstanden, so sage ihm, daß er den Irrtum durch das falsche Bild eingeleitet hat und deshalb kein Schadensersatz zu zahlen ist.

Das hat alles nichts mit Betrug/Schuld zu tun. Es ist ein Mißverständnis. Entweder ist schon kein Vertrag zustande gekommen, weil sich Angebot und Annahme nicht gedeckt haben (sog. versteckter Dissens); mindestens ist der Vertrag aber wegen Irrtums anfechtbar.

Lehrreich hierzu §§ 119 I 1. Hs, 122 II, 155 BGB.

Denn meines Wissens gilt das Bürgerliche Gesetzuch auch bei der Halbjuristen-Halbkaufleute-Sammelstelle Ebay.

Gruß
INCAS.
 
Meiner Erfahrung nach lässt sich sowas schnell klären, dann stellt die Person den Artikel eben neu ein uns muss halt nur ein wenig länger auf Geld warten und die ebay Gebühr tragen. Aber selber schuld.

Ich hab mal vergessen einen Mangel aufzuschreiben, und die 500€ Boxen musste ich dadurch neu einstellen (zum Glück war das gegen Selbstabholung). Aber war egal, neu eingestellt mit allen Mängeln und für 550€ weggegangen :D
 
incas1 schrieb:
sevenofmein schrieb:
Aber er hat doch geschrieben das ES NEU UND OVP sei und das hieße ja das ein cube dabei sein müsste... und er schreib LIMITED PACK und es gubt nur ein LIMITED PACK MIT GC und wenn es ohen GC ist ist es doch ein falscher artikel der angeboten wird

Du hast Recht. Noch mehr Recht hast Du auch mit noch mehr Argumenten nicht. :lol:

Nochmal wie oben schon ausgeführt:
Anfechtung geht bei Irrtum immer. Sag Deinem Freund, er soll den Verkäufer fragen, ob ein Cube dabei ist. Wenn nicht soll er ihn ganz einfach auf das falsche Bild aufmerksam machen und sein Gebot anfechten. Die Beschreibung spielt keine Rolle. Das Bild ist falsch, dieses reicht für den Irrtum Deines Freundes aus und damit ist die Anfechtung möglich. Wenn der andere lamentiert, Ihm sei ein Schaden entstanden, so sage ihm, daß er den Irrtum durch das falsche Bild eingeleitet hat und deshalb kein Schadensersatz zu zahlen ist.

Das hat alles nichts mit Betrug/Schuld zu tun. Es ist ein Mißverständnis. Entweder ist schon kein Vertrag zustande gekommen, weil sich Angebot und Annahme nicht gedeckt haben (sog. versteckter Dissens); mindestens ist der Vertrag aber wegen Irrtums anfechtbar.

Lehrreich hierzu §§ 119 I 1. Hs, 122 II, 155 BGB.

Denn meines Wissens gilt das Bürgerliche Gesetzuch auch bei der Halbjuristen-Halbkaufleute-Sammelstelle Ebay.

Gruß
INCAS.

Würd mir nen Käufer mit Anfechtung des Vertrages kommen würd ich mal derb Schmunzeln und sagen "Joh geh zu meinem Anwalt."
Es geht um 44 €.
 
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