Ebay-Problem: Käuferbeschwerde!?

WaraWaraWiiu

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23 Okt 2004
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Hallo!
Mein Bruder hat seinen PC inklusive Monitor bei Ebay verkauft.

Der Monitor hatte an der Oberseite einige Schrammer.
Wir haben in die Auktion nur reingeschrieben: Gebrauchspuren, Gustand gebraucht, haben
aber nicht explizit auf die Schrammer hingewiesen. Es war zwar ein Photo vom Monitor dabei, aber darauf war der Kratzer nicht wirklich zu sehen.

Jetzt will der Käufer (Ausländer mit schlechter Grammatik..habe echt Probleme seine Mails zu lesen...) sein Geld wieder oder rechtliche Mittel einleiten.


Was sollte ich in diesem Fall tun?:(
 
das fällt in die kathegorie "artikel weicht von der beschreibung ab". da hast du als verkäufer immer die arschkarte.
hatte mal ein ähnliches problem, da wurde der artikel auf dem postweg beschädigt und selbst da trägst du als verkäufer die verantwortung, außer die post steht für den fehler ein.

dir bleibt imo leider nix übrig, als dich mit dem käufer irgendwie zu einigen.
kannst auch versuchen es so zu drehen, dass der kratzer durch den versand entstanden ist.


so sehen jedenfalls die ebay regeln aus, wenn dir ne verwarnung/negativbewertung egal ist, kannst du ihn auch ignorieren.

er hat seine ware bekommen, es war gebraucht. da muss man mit sowas rechnen (auch wenn das nicht nett ist ;) )
glaub nicht, dass er da mit nem anwalt was erreichen kann. (die meisten bluffen nur)
gibt bei ebay genug verkäufer mit negativen bewertungen, und die verkaufen trotzdem weiter. da kann eine anzeige nix ändern
aber vielleicht kennt sich hier jemand besser aus
 
bei Ebay gibt es die Möglichkeit einen Artikel als Neu oder Gebraucht einzustellen (als Auswahlfenster im Bearbeiten-Menü anzuwählen), unabhängig davon, was in der Beschreibung steht

Wenn du dort schon gebraucht angegeben hast, siehts gut aus, denn es wird von keinem explizit verlangt JEDEN kleinen Kratzer zu beschreiben.

Ausserdem ist doch die Funktionsfähigkeit dadurch nich eingeschränkt oder ?

Zur Not AGB oder das hier: http://pages.ebay.de/help/index/A.html

evtl wirst du im Index fündig :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen schreibe ich in meine Auktionen, dass Rücknahme, Garantie etc. ausgeschlossen sind und der Artikel verkauft wird "wie er ist".

Zustand gebraucht reicht in den meisten Fällen schon als Angabe des groben Zustandes.

Ich würde ihm sagen, dass (sofern du die Garantie ausgeschlossen hast) er den Artikel wie beschrieben gekauft hat - nämlich gebraucht.
Da sind nicht-funktionsbeeinträchtigende "Schönheitsfehler" zu erwarten.
 
Deswegen schreibe ich in meine Auktionen, dass Rücknahme, Garantie etc. ausgeschlossen sind und der Artikel verkauft wird "wie er ist".

Zustand gebraucht reicht in den meisten Fällen schon als Angabe des groben Zustandes.

Ich würde ihm sagen, dass (sofern du die Garantie ausgeschlossen hast) er den Artikel wie beschrieben gekauft hat - nämlich gebraucht.
Da sind nicht-funktionsbeeinträchtigende "Schönheitsfehler" zu erwarten.

Hm, weiß nicht ob das von der rechtlichen Seite her so einfach ist. Gebraucht heißt für mich, dass das Gerät benutzt und wie der Name schon sagt Gebrauchsspuren hat. Aber eine Schramme ist da schon weitgehender. Daher hätte er sie auf jedenfall nenen müssen. Aber andernfalls gibt es immer die Möglichkeit, sich irgendwie mit dem Käufer/Verkäufer zu einigen.
 
Einfach ignorieren.

Artikel war gebraucht, basta. Der Käufer kann da anix machen.
 
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