- Seit
- 16 Jun 2008
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- 971
Es geht um folgendes:
Vor knapp 4 Tagen lief von meinem Vater eine Auktion bei Ebay,ab nur anscheinend hat es der Käufer nicht nötig, sich zu melden, da man sich das entsprechende Teil nur Selbst abholen muss (stand sogar in der Artikelbeschreibung bei). Weiß jemand die Rechtslage, wie man vorgehen kann? Der Käufer hat doch einen Kaufvertrag abgeschlossen, also ist Er doch verpflichtet, dass Teil auch abzuholen ist. Der Harken an der Sache ist, dass er nämlich aus einem völlig anderen Bundesland abstammt als dort, wo der Artikel Standort ist.
Wegen den paar Euro (18€) währe es doch recht schwachsinnig zu klagen.. Oder?
Und sich bei Ebay beschweren, kann man auch knicken, da die im grunde nen Scheißdreck tun (Haben schon schlechte Erfahrungen damit gehabt)
Vor knapp 4 Tagen lief von meinem Vater eine Auktion bei Ebay,ab nur anscheinend hat es der Käufer nicht nötig, sich zu melden, da man sich das entsprechende Teil nur Selbst abholen muss (stand sogar in der Artikelbeschreibung bei). Weiß jemand die Rechtslage, wie man vorgehen kann? Der Käufer hat doch einen Kaufvertrag abgeschlossen, also ist Er doch verpflichtet, dass Teil auch abzuholen ist. Der Harken an der Sache ist, dass er nämlich aus einem völlig anderen Bundesland abstammt als dort, wo der Artikel Standort ist.
Wegen den paar Euro (18€) währe es doch recht schwachsinnig zu klagen.. Oder?
Und sich bei Ebay beschweren, kann man auch knicken, da die im grunde nen Scheißdreck tun (Haben schon schlechte Erfahrungen damit gehabt)