Ebay -> Käufer meldet sich nicht

SweetHannah

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16 Jun 2008
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Es geht um folgendes:

Vor knapp 4 Tagen lief von meinem Vater eine Auktion bei Ebay,ab nur anscheinend hat es der Käufer nicht nötig, sich zu melden, da man sich das entsprechende Teil nur Selbst abholen muss (stand sogar in der Artikelbeschreibung bei). Weiß jemand die Rechtslage, wie man vorgehen kann? Der Käufer hat doch einen Kaufvertrag abgeschlossen, also ist Er doch verpflichtet, dass Teil auch abzuholen ist. Der Harken an der Sache ist, dass er nämlich aus einem völlig anderen Bundesland abstammt als dort, wo der Artikel Standort ist.
Wegen den paar Euro (18€) währe es doch recht schwachsinnig zu klagen.. Oder?
Und sich bei Ebay beschweren, kann man auch knicken, da die im grunde nen Scheißdreck tun (Haben schon schlechte Erfahrungen damit gehabt)
 
Sowas habe ich auch schon mal gehabt.

Ich würde mich bei eBay beschweren und den Artikel einfach neu einstellen und hoffen, dass es jemand anders nimmt.

Die Käufer melden sich meistens nie mehr.
 
unbedingt Ebay melden, die schreiben dir dann auch die Gebühren wieder gut, war zumindest bei mir der Fall
 
Also rechtlich gesehen wurde ein ganz normaler Kaufvertrag geschlossen. Dein Vater kann also natürlich Erfüllung verlangen (Abnahme der Sache und Zahlung des Kaufpreises).

Kommt der Käufer dem nicht nach, so befindet er sich im Annahmeverzug (§ 293 BGB) bezüglich der Sache. Dies hat eine Haftungserleichterung für den Verkäufer zur Folge (§ 300, Haftung nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).
Außerdem sollte dein Vater den Käufer eine angemessene Frist zur Abholung (und Zahlung) setzen (denke 10-14 Tage; 4 Tage reichen jedenfalls nicht).
Ignoriert der Käufer auch diese "Mahnung", so hat das zwei Folgen:

1. der Käufer befindet sich mit der Zahlung in Verzug (§ 286 BGB), er muss also u.U. Verzugszinsen (§ 288) zahlen, was aber bei dem Geldwert nichts ausmacht

2. dein Vater ist gemäß § 323 BGB zum Rücktritt berechtigt und kann ggf. unter den Voraussetzungen des § 281 Schadensersatz verlangen (denkbar sind hier die eBay-Gebühren, falls die nicht erstattet werden)

Was ich in jedem Fall machen würde ist eben dem Käufer eine Frist setzen und diese ruhig auch als Mahnung zu deklarieren.
Danach kann immernoch entscheiden, ob man lieber Zurücktritt oder doch Klage erhebt (der Streitwert ist schon etwas gering, die Kosten für das Gericht wären wohl erstmal um ein vielfaches Höher, würde aber der Gegner tragen müssen, beim Gewinn).

Aber eigentlich solltest ihre euch doch erstmal bei eBay melden, die vermitteln da ganz gut (steht glaube auch in deren AGBs, dass man sich in solchen Fällen an sie wenden soll).


Edit:

Achja, vorin vergessen:

Blos nicht den Artikel einfach so wieder bei eBay reinstellen und quasi zum zweiten Mal verkaufen ohne davor irgendwie vom Vertrag zurückgetreten zu sein.
Der Vertrag ist ja noch immer gültig und der Käufer besitzt natürlich dementsprechende Erfüllungsansprüche seinerseits.
 
Zuletzt bearbeitet:
der Streitwert ist schon etwas gering, die Kosten für das Gericht wären wohl erstmal um ein vielfaches Höher

Bei einem Streitwert bis 300 € beträgt eine Gerichtsgebühr 25 €. (Anlage 2 zum GKG)

Das Verfahren im Allgemeinen kostet 3 Gebühren (Nr. 1210 der Anlage 1 zum GKG)

Der Gerichtskostenvorschuss beträgt also 75 €.

Es gibt aber vielleicht einen einfacheren Weg als Klageerhebung:

Der Käufer sollte in Verzug begründender Weise zur Abholung der Ware aufgefordert werden.
Befindet sich der Käufer in Verzug kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.

Dieses kostet nur 0,5 Gebühren, mindestens jedoch 18 €. (Der Antragsteller muss diese vorleisten, letztlich trägt sie jedoch der Antragsgegner)

Voraussetzung für das Mahnverfahren ist, dass es um eine Geldforderung geht, die nicht von einer Gegenleistung abhängt, oder diese bereits erbracht ist.
Das Anbieten der Kaufsache in Verzug begründender Weise stellt hier schon die Gegenleistung des Verkäufers dar. (Da bin ich mir gerade aber nicht vollends sicher, müsste aber so sein...)

Das Mahngericht erläßt auf Antrag des Gläubigers einen Mahnbescheid. Widerspricht der Schuldner nicht innerhalb von zwei Wochen ergeht ein Vollstreckungsbescheid, aus dem vollstreckt werden kann.

Sobald der Schuldner sich im Verzug befindet, kann man sich auch anwaltlicher Hilfe bedienen. Die Anwaltskosten muss der Schuldner als Verzugsschaden tragen.


Aber bei so einem geringen Streitwert sollte man vielleicht doch vorziehen, nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Artikel erneut bei ebay einzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Ada

Es scheint ja, dass du Jura studierst oder irgendwas in der Richtung machst.

Du weißt dann aber auch sicher, dass wir leider keine Rechtsberatung geben dürfen mit konkreten Normen. Das ist Anwälten vorbehalten... (leider).
 
Ach das ist doch keine Rechtsberatung.
Das ist nur unverbindliche Information zur Rechtslage eines Sachverhalts von einem interessierten aber unbefangenem Bürger der ein paar BGB-Normen aneinander gereiht hat.

Alles andere wäre reine Spekulation ;)
 
Wenn du die Kohle unebdingt haben willst - watschel zum Amtsgericht und stell ein Mahnverfahren nach 4 Wochen.. wirkt wunder ;D
 
Sorry Leute warum gebt ihr denn solche Kommentare ab? Erstmal wartest du mal die erste Woche ab, dann die zweite und dann solltest du anfangen bei Ebay nachzuhaken. Es gibt Leute die bieten und fahren währenddessen in den Urlaub, werden krank oder ähnliches! Solche Aktion wie Vereilt unsicher zu werden ist doch unbegründet und bei einem Betrag von 18 €! Was soll das? Wenn nichts draus wird gibt es von EBay die gutschrift der Ebaykosten und ein neuer Versuch des Verkaufs wird gemacht!
 
Exakt. Wegen 18 Euro sollte man sich nicht gleich ins Hemd machen. Sowas passiert bei eBay halt.

Ist doch absolut unsinnig sich darüber aufzuregen. Die Zeit die mit dem ganzen Juraquatsch draufgeht zahlt dir ja dann auch keiner -selbst wenn dein Vater dann die 18 Euro erstreiten kann.

Einfach noch ne Weile abwarten, im Ernstfall eBay melden und nochmal neu einstellen.
 
Sorry Leute warum gebt ihr denn solche Kommentare ab? Erstmal wartest du mal die erste Woche ab, dann die zweite und dann solltest du anfangen bei Ebay nachzuhaken. Es gibt Leute die bieten und fahren währenddessen in den Urlaub, werden krank oder ähnliches! Solche Aktion wie Vereilt unsicher zu werden ist doch unbegründet und bei einem Betrag von 18 €! Was soll das? Wenn nichts draus wird gibt es von EBay die gutschrift der Ebaykosten und ein neuer Versuch des Verkaufs wird gemacht!
Das Problem ist, dass er nach Auktionsende noch fleißig an anderen Artikeln geboten hat, also hätte er zu dieser Zeit antworten müssen ;)


Naja, hat sich auch erledigt. ER hat sich gemeldet, nur schickt mein Vater das Gerät per Post runter. Die Versandkosten will er bezahlen.

Aber danke für die hilfreichen Antworten ;)
 
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