Deutsche und Schweizer Rechtslage bei Programm-Raubkopien

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Evili

L13: Maniac
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14 Aug 2005
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Hi,

Ich möchte genaueres über die Rechtslage wissen, wenn man z.B. eine Raubkopie runter lädt, mit einer Serial knackt und diese nachher verwendet.

Es gibt so extrem viele Gesetze usw, da hab ich überhaupt keinen Überblick mehr. Also, was wäre das schlimmste, was ein Raubkopierer erwarten könnte, wenn er sich ein Programm (Sagen wir mal das ganze Adobe CS3) für den Privatbenutz knackt?

Dies ist kein Geständnis meinerseits für den Besitz von RKs, aber ich muss wenigstens informiert sein. Danke!
 
In Deutschland ist es so, dass dich mindestens eine Geldstrafe erwartet, wie hoch diese ist, weiß ich aber nicht.

Höchststrafe ist 5 Jahre Gefängnis.

Wenn du Sachen für den Privatbesitz crackst, dann wird es wohl kaum auffallen, wenn es auffällt, dann bekommst du sicherlich eine Geldstrafe, die nicht gering ausfallen dürfte.

Beim Verteilen von Software hingegen glaube ich kaum, dass du um eine Gefängnisstrafe herumkommst.

Das alles gilt jetzt für Deutschland UND für Personen über 18 Jahre.
 
In Deutschland ist es so, dass dich mindestens eine Geldstrafe erwartet, wie hoch diese ist, weiß ich aber nicht.

Höchststrafe ist 5 Jahre Gefängnis.

Wenn du Sachen für den Privatbesitz crackst, dann wird es wohl kaum auffallen, wenn es auffällt, dann bekommst du sicherlich eine Geldstrafe, die nicht gering ausfallen dürfte.

Beim Verteilen von Software hingegen glaube ich kaum, dass du um eine Gefängnisstrafe herumkommst.

Das alles gilt jetzt für Deutschland UND für Personen über 18 Jahre.

Das heisst, dass man als Minderjähriger umso milder davon wegkommt? :-?
 
Das heisst, dass man als Minderjähriger umso milder davon wegkommt? :-?

Hmmm... Wie es jetzt bei Minderjährigen aussieht, weiß ich nicht, aber da dürften wohl Jugendstrafanstalt, Sozialstunden oder eine von den Eltern abzuzahlende Geldstrafe schon drin sein.

Jugendstrafrecht interessiert mich nicht besonders. Wozu auch? Bin fast 20.
 
Vorstrafen und Einträge in der Polizeiakte, worauf jeder Arbeitsgeber Zugriff hat machen sich nicht gut im Lebenslauf....
Also Vorsicht gewalten lassen :P
 
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So grosses Zeugs wie Programme von Adobe sauge ich mir bestimmt nicht... Allgemein bei Raubkopien bin ich ein Angsthase <<

Nur weiss ich eben nicht genau, wie es in der Schweiz läuft. Ich glaube, die ist zum Thema Raubkopien viel lockerer.
 
So grosses Zeugs wie Programme von Adobe sauge ich mir bestimmt nicht... Allgemein bei Raubkopien bin ich ein Angsthase <<

Nur weiss ich eben nicht genau, wie es in der Schweiz läuft. Ich glaube, die ist zum Thema Raubkopien viel lockerer.

das stimmt auf allefälle...
Z.B Weiss ich gerade dass es bis vor ein paar Jahren (Weiss net wies heute aussieht ^^) das Lieder saugen eigentlich legal war (So wurde es mir zumindest in der schule beigebracht XD) , solange man sie nicht zum upload freigegeben hat.
Ähnlich dürfte das also auch bei Programmen/Filmen der Fall gewesen sein.

Allgemein ist das ganze wohl in anderen Ländern deutlich strenger als in der Schweiz, vorallem dürfte die Kontrolle geringer sein ^^
 
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