Der "Meine Daten gehören mir!"-Thread

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Tja, da müsste man ja irgendwie hoffen, dass Schwarz-Gelb ne Mehrheit bekommt und das Innenministerium an die FDP geht – was ich noch nicht ganz glauben kann.

Rot-Grün wird auf absehbare Zeit keine Mehrheit bekommen, und ob das soviel bessere wäre, ist auch die Frage – schließlich vollendet Schäuble nur das, was Schily aufgebaut hat.

Ansonsten bliebe nur einmal mehr Große Koalition. Weil unsere Politiker ja auch nicht nach Inhalten oder gar ihrem Gewissen gehen (gut, es sei denn, das Gewissen deckt sich mit Karriereplänen), sondern zwei starre Koalitionen mit einer Notlösung (Große Koalition) bilden, die in einem Fünf-Parteien-Parlament, an dem eine der großen Parteien maßgeblich schuld hat, nun mal schwierig umzusetzen sind. Jedenfalls kann es den Politikern kaum darum gehen, das Land voran zu bringen. Das schafft man mit „Ich will aber nicht mit denen spielen“-Aussagen nämlich nicht.
Die SPD will ich um ehrlich zu sein genau so wenig an der Macht sehen wie die CDU, aber sonst bleibt ja nicht mehr viel. SPD und FDP könnte ich vllt noch akzeptieren, in der Hoffnung, dass die den Überwachungswahn wieder zurückschrauben.

Mal noch Links zum Thema, in dem man auch ganz schön an der Argumentation ablesen kann, wie manche Politiker denken ;):
http://www.sueddeutsche.de/politik/698/331557/text/
http://www.sueddeutsche.de/politik/952/333806/text/

Und hier noch ein Artikel, den ich gerne ganz zitieren möchte:
http://www.sueddeutsche.de/politik/958/321827/text/ schrieb:
Streit um das BKA-Gesetz

Was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß

Das BKA-Gesetz macht heimliche Grundrechtseingriffe möglich - gegen die sich der betroffene Bürger nicht wehren kann.
Ein Kommentar von Heribert Prantl


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Einer der größten, wichtigsten, ja fundamentalsten Sätze des Grundgesetzes steht in Artikel 19 Absatz 4: Dieser Satz garantiert jedem Menschen, der von "von der öffentlichen Gewalt in seinen Rechten verletzt" wird, dass ihm "der Rechtsweg offen" steht. Der Satz war, als er vor sechzig Jahren ins Grundgesetz geschrieben wurde, ein kühner Satz. Der große Staatsrechtler Richard Thoma bezeichnete ihn als den "Schlussstein in dem Gewölbe des Rechtsstaats".


Ein Hohn auf die Rechtsschutzgarantie

Das neue BKA-Gesetz reißt diesen Schlussstein aus dem Gewölbe. Es ersetzt ihn durch einen Laib löchrigen Käse., der eingewickelt ist in den Satz: Was der Bürger nicht weiß, macht den Bürger nicht heiß. Das neue Gesetz gibt nämlich der obersten Bundespolizeibehörde, also der öffentlichen Gewalt, die Macht zu allen möglichen Grundrechtseingriffen - von denen aber der betroffene Bürger nichts erfährt; also kann er sich auch nicht dagegen wehren.



Das Kennzeichen der Computer-Durchsuchung, des Späh- und des Lauschangriffs sowie der Telefonüberwachung ist die Heimlichkeit. Und die Voraussetzungen für diese Heimlichkeiten sind zum Teil so vage, dass sie ein Hohn auf die Rechtsschutzgarantie sind. Der Bürger erfährt von all diesen Grundrechtseingriffen nichts, er wird nicht informiert.
Das ist nur dann erträglich, wenn die heimlichen Überwachungsmaßnahmen erstens absolute Ausnahmen bleiben, wenn also davor ganz, ganz große Hürden stehen - und wenn zweitens Möglichkeiten gefunden werden, mit denen der fehlende Rechtsschutz halbwegs ausgeglichen werden kann. Das BKA-Gesetz erfüllt keine dieser Forderungen.


Eine grundrechtsgefährliche Erosion


Natürlich gibt es Fälle, bei denen der Betroffene nicht sofort informiert werden kann, weil sonst die Überwachung sinnlos würde. Das liegt in der Natur der Sache. Man könnte aber, zum Beispiel, eine unabhängige Kommission oder Person mit der Wahrnehmung der Rechtes des Betroffenen beauftragen. Ein solcher Bürgeranwalt müsste von der Polizei umfassend eingeweiht werden - und könnte dann an Stelle des unwissenden Betroffenen dessen Rechte wahrnehmen.



Er müsste bei den Datenerhebungen, Computerdurchsuchungen, Späh- und Lauschangriffen von Anfang an eingeschaltet werden. Das Vertrauen der Allgemeinheit in eine grundrechtsschonende Überwachungspraxis würde so wieder ein wenig gestärkt.
Die große Koalition hat über so etwas nicht nachgedacht; ihr Rechtsschutzbewusstsein erodiert. Es ist dies eine grundrechtsgefährliche Erosion. Sie ist so gefährlich wie die Erosion auf den Weltfinanzmärkten - ja, sie ist noch gefährlicher, weil die Regierung Merkel und die Parteien, die diese Regierung stützen, diese Zerstörung selbst betreiben.


"Recht sichert Freiheit"


Die Rechts- und Innenpolitiker der großen Parteien berufen sich, um ihr Handeln zu rechtfertigen, auf ein ungeschriebenes Grundrecht der Bürger auf Sicherheit. Es kann aber nicht sein, dass unter Berufung auf ein solches "Grundrecht auf Sicherheit" die Sicherheit der Bürger im Recht gefährdet wird.
"Recht sichert Freiheit" hieß früher der Leitspruch auf den rechtspolitischen Kongressen der CDU/CSU. Der Satz ist und bleibt richtig. Recht sichert Freiheit - nicht immer mehr Rechts- und Grundrechtseinschränkung. Sicherheit ist kein abstrakter Wert, sie ist keine ominöse Staatssicherheit. Sie ist die Sicherheit der Menschen im Recht. Das BKA-Gesetz schadet dieser Sicherheit.
 
guido weg, n freiheitlichen moderaten hin und danach ampelkoalition klingt doch schlüssig ;)

ok traumstunde vorbei :blushed::scan:
 
Theoretisch ja. Dann muss aber noch der richtige das Innenministerium bekommen. Und da gibt’s leider auch bei der FDP nicht wirklich Liberale. Siehe NRW.
 
Datenschutz in Großbritannien

Englische Sammelwut

http://www.sueddeutsche.de/politik/856/450577/text/ schrieb:
Die Briten verfügen über die größte DNS-Datenbank der Welt. Jeder, der verhaftet wird, muss DNS und Fingerabdruck abgeben. Nun fordert die EU die Vernichtung von 1,6 Millionen Proben.
Von Wolfgang Koydl


Als Angeklagter ist die britische Regierung kein Unbekannter in Straßburg. Schon 289 Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Urteile gegen London gefällt, aber noch nie ist ein Spruch so eindeutig und harsch ausgefallen wie dieser. Außerdem verabreichten die Straßburger Richter auch eine Portion Schmach: Sie empfahlen, dass die Engländer ausgerechnet dem Vorbild der Schotten folgen sollen.
Nun muss das Innenministerium mehr als 1,6 Millionen Erbgut-Proben und Fingerabdrücke von Personen vernichten, die von allen Vorwürfen freigesprochen wurden. Unzweideutig hatten die Straßburger Richter die gängige Praxis in England, Wales und Nordirland verurteilt, Informationen unbegrenzt in Datenbanken aufzubewahren. Eine derart "pauschale und unterschiedslose" Anwendung könne "in einer demokratischen Gesellschaft nicht als notwendig erachtet" werden. Das Gericht gab damit zwei Briten recht, die die Vernichtung ihrer Datensätze verlangt hatten.


Tatsächlich bewahren alle anderen 46 Mitgliedsstaaten des Europarates DNS-Proben nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren auf. In Schottland, das den Engländern als Vorbild empfohlen wurde, werden DNS-Profile in dem Augenblick vernichtet, in dem ihre Besitzer von Vorwürfen freigesprochen werden. Ausnahmen gibt es nur für Fälle, in denen der Verdacht auf bestimmte sexuelle oder gewalttätige Vergehen besteht. Aber auch dann dürfen die Proben nur drei Jahre lang aufbewahrt werden. In den anderen Landesteilen des Vereinigten Königreiches hingegen werden von jeder verhafteten Person automatisch Proben genommen, die selbst dann nicht zerstört werden, wenn keine Strafverfolgung eingeleitet wird. Das gilt selbst für vergleichsweise mindere Vergehen wie Betteln oder Trunkenheit.
Die größte DNS-Bank der Welt

Deshalb verfügt das britische Innenministerium über die größte Datenbank der Welt mit DNS-Proben von 4,6 Millionen Menschen und 7,5 Millionen Fingerabdrücken. Zum Vergleich: Das deutsche Bundeskriminalamt hat in seiner Datenbank nur genetische Fingerabdrücke von 427.000 Personen. Die Datensätze dürfen auch nur dann länger aufbewahrt werden, wenn Verdachtsmomente weiter bestehen oder zusätzliche Ermittlungen notwendig sind.
Das Straßburger Urteil bedeutet, dass das Unterhaus nun Gesetze ändern muss. Einen festen Zeitrahmen dafür gibt es jedoch nicht, und London könnte sich Zeit lassen. Schon einmal, vor etwa drei Jahren, forderte der Menschenrechtsgerichtshof die britische Regierung auf, Strafgefangenen das aktive Wahlrecht zuzugestehen. Bislang ohne Ergebnis.

(SZ vom 06.12.2008/jkr)
 
Das jemand deswegen noch kurz mal zur Demo kommt halte ich für fragwürdig aber es geht mir darum gegen WAS diese Demo ist:

Der DGB Aufruf zur Demo

Falls ihr mich sucht ich bin der mit der Bommelmütze :D naja wird wahrscheinlich noch mehr Leute mit Bommelmütze geben :)

Edit:@oben :rolleyes: die Ukler immer :neutral:
 
Zuletzt bearbeitet:
guido weg, n freiheitlichen moderaten hin und danach ampelkoalition klingt doch schlüssig ;)

nur aus reinem ideologiebefinden die SPD an die macht zu lassen finde ich nicht gerade sinnvoll... so eine partei sollte einfach mal eine auszeit nehmen... ich denke wenn die CDU mit FDP und Grünen regieren muss, kann sie ihre hardliner-linie eh nicht durchhalten und wird sich weiter verändern, was auf dauer der gesamten politischen landschaft zu gute kommt :)
 
nur aus reinem ideologiebefinden die SPD an die macht zu lassen finde ich nicht gerade sinnvoll... so eine partei sollte einfach mal eine auszeit nehmen... ich denke wenn die CDU mit FDP und Grünen regieren muss, kann sie ihre hardliner-linie eh nicht durchhalten und wird sich weiter verändern, was auf dauer der gesamten politischen landschaft zu gute kommt :)
Bevor das passiert, gibt es eher wieder Große Koalition. Ich freu mich schon drauf.

Zum Thema: Schön zu sehen, dass auch Germanien jetzt desöfteren von Datenschutzskandalen erschüttert wird, ääähh…, davon Kenntnis nimmt. Viel passiert ja nie. Ein deutlicheres „Weiter so!“ an diejenigen, die mit unseren Daten allzu sorglos umgehen, könnte es nicht geben.

Ist vermutlich wie so oft: Wenn’s nicht ums eigene Geld / die eigenen Daten geht und man zwar theoretisch Verantwortung trägt, aber sich eher aus dieser stiehlt, geht man gerne etwas nachlässig mit dem einem Anvertrauten um.
 
Bevor das passiert, gibt es eher wieder Große Koalition. Ich freu mich schon drauf.

Zum Thema: Schön zu sehen, dass auch Germanien jetzt desöfteren von Datenschutzskandalen erschüttert wird, ääähh…, davon Kenntnis nimmt. Viel passiert ja nie. Ein deutlicheres „Weiter so!“ an diejenigen, die mit unseren Daten allzu sorglos umgehen, könnte es nicht geben.

Ist vermutlich wie so oft: Wenn’s nicht ums eigene Geld / die eigenen Daten geht und man zwar theoretisch Verantwortung trägt, aber sich eher aus dieser stiehlt, geht man gerne etwas nachlässig mit dem einem Anvertrauten um
.
Wie war das ein Sarkast ist ein mensch der wenn er Blumen sieht nach dem Grab Ausschau hält. :D aber du hast natürlich Recht wir können hier reden reden reden und am Ende haben wir grosse Koalition wie vorher. Unsere Daten werden weiterhin sorglos behandelt nach dem Motto "sind ja nicht unsere" und um Hagen Rether mal wieder zu zitieren: "Und nichts ändert sich":(
 
Schließen wir den Thread, kann doch gar nix schlimmes passieren.
http://www.golem.de/0812/63980.html schrieb:
Neue Datenpanne: Daten von 21 Millionen Bürgern im Umlauf

Neben Kontodaten auch Infos zur Vermögenslage

Viele Daten der Bundesbürger sind mittlerweile illegal im Umlauf. Nun ist ein neues Datenpaket mit Informationen von 21 Millionen Personen aufgetaucht, das neben Kontodaten zumindest von einem Teil dieser Menschen auch die Vermögenslage beinhaltet. Die Staatsanwaltschaft wurde bereit eingeschaltet.
Der Wirtschaftswoche wurden für rund 12 Millionen Euro Bankverbindungen von 21 Millionen Bundesbürgern angeboten. Eine CD mit 1,2 Millionen Kundendaten erhielt das Blatt als Muster.

Die Datensätze enthalten neben Personendaten wie zum Beispiel das Geburtsdatum auch Konteninformationen und teilweise detaillierte Angaben zur Vermögenslage. Das Magazin schaltete die Staatsanwaltschaft ein.

Wie die Daten erhoben wurden, ist noch nicht bekannt. Die Wirtschaftswoche vermutet Datenlecks in Callcentern, die die Daten teilweise von Ihren Auftraggebern aus legalen Kundenverhältnissen erhielten. Irgendwann geht die Kontrolle der weiter gegebenen Daten verloren, mutmaßt die Wirtschaftswoche. Schlecht bezahlte Mitarbeiter von kleinen Callcentern sollen mittlerweile ihre Gehälter aufbessern, indem sie die Daten kopieren und verkaufen. Die Abnehmer sind Adresshändler, die die kleinen Lieferungen um Doubletten bereinigen und im Paket weiter verkaufen. (ad)
 
Endlich mal wieder ein Sieg der Grundrechte und gegen Kontroll-geile Medienmultikonzerne:
http://www.heise.de/newsticker/EU-Parlament-stimmt-gegen-Internetsperren-bei-Urheberrechtsverletzungen--/meldung/137388 schrieb:
EU-Parlament stimmt gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen




Das EU-Parlament hat sich in seiner Plenarsitzung in Straßburg am heutigen Mittwoch überraschend gegen den umstrittenen Kompromiss mit dem EU-Rat zu Internetsperren bei wiederholten Rechtsverletzungen ausgesprochen. Bei der Abstimmung im Rahmen der 2. Lesung des EU-Telecom-Pakets votierte eine Mehrheit von 405 Abgeordneten auf Antrag der Oppositionsfraktionen für die Fassung aus der 1. Lesung . Demnach sollen Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer nur nach einer Gerichtsentscheidung verhängt werden dürfen. Das Ergebnis ist erneut ein klares Signal vor allem gegen den Vorstoß der französischen Regierung, ein Verfahren zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verstöße gemäß dem "3 Strikes"-Ansatz gesetzlich zu verankern.
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Aufgrund der Ablehnung des mit den Mitgliedsstaaten ausgehandelten Kompromisses muss das gesamte Paket zur Neufassung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes nun noch einmal mit dem Rat in einem Vermittlungsverfahren besprochen werden. Eine einfache Befürwortung des Ergebnisses der 2. Lesung durch das Ministergremium ist nicht zu erwarten, sodass es zu komplizierten Nachverhandlungen kommen dürfte. Da das Parlament Anfang Juni neu gewählt wird, können diese wohl erst nach der Neukonstituierung der Volksvertreter im Herbst starten.
Der Abstimmung war eine kurze, aber turbulente Debatte über Verfahrensfragen vorausgegangen. Rebecca Harms, stellvertretende Vorsitzende der Grünen im EU-Parlament, hatte eine Änderung der Wahlliste beantragt. Zur Begründung führte sie an, dass nicht zuerst der "bedenkliche" Kompromissantrag aufgerufen werden dürfe, da mit diesem die Grundrechte der Nutzer zu stark einschränkt werden könnten. Die Fraktion der Liberalen befürwortete das Begehr der Grünen und gab zugleich bekannt, sich von dem Kompromiss komplett zurückzuziehen. Es gehe um das Recht auf Teilhabe an der Informationsgesellschaft. "Es ist für uns nicht denkbar, dass Internetprovider ohne richterlichen Beschluss den Netzzugang von Bürgern sperren können. Urheberrechtliche Verstöße müssen von Gerichten geahndet werden und dürfen nicht im Wege digitaler Selbstjustiz verfolgt werden", sagte der FDP-Parlamentarier Alexander Alvaro. Die für die entsprechende Rahmenrichtlinie zuständige Berichterstatterin und Verhandlungsführerin, die französische Sozialistin Catherine Trautmann, und die konservative Schattenberichterstatterin Angelika Niebler sprachen sich dagegen für die Beibehaltung der Abstimmungsreihenfolge aus. Eine Begrenzung der Nutzerrechte stehe nicht zur Disposition.
Stein des Anstoßes war eine Verwässerung der bisherigen Linie des Parlaments in der Kompromissklausel. Statt den Justizbehörden sollte demnach nur noch ein "unabhängiges und unparteiisches Tribunal" über die Grundrechte der Nutzer etwa auf Privatsphäre sowie Informations- und Meinungsfreiheit achten. Vielen Abgeordneten schien es angesichts dieser schwammigen Formulierung unklar, ob sie sich auch auf die französische Verwaltungsbehörde HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) beziehen könnte, die nach mehrmaligen Warnungen über das Kappen von Netzzugängen bei wiederholten Urheberrechtsverstößen entscheiden soll. Harms sprach nach dem Votum gegenüber heise online von einem "überwältigenden Sieg für die Bürgerrechte".
Weiterer Knackpunkt bis zum Schluss waren Vorschriften zur Einhaltung der Netzneutralität. Mit diesem Prinzip soll eigentlich die unterschiedslose Übermittlung von Daten übers Internet sichergestellt werden. Angaben, woher Informationen stammen oder welche Anwendungen Datenpakete erzeugt hat, spielen dabei keine Rolle. Die Linie der Abgeordneten aus der 1. Lesung, wonach "der Zugang der Nutzer zu bestimmten Arten von Inhalten oder Anwendungen nicht in unzumutbarer Weise beschränkt" werden sollte, hat die mit dem Rat ausgehandelte und vom Parlament in 2. Lesung angenommene Variante nun aber schier ins Gegenteil verkehrt. Demnach müssen Anbieter die Nutzer nur noch über eingesetzte Verfahren zum "Verkehrsmanagement" informieren. Vor zu starken Begrenzungen einzelner Applikationen wie zum Beispiel Filesharing oder Internet-Telefonie soll vor allem der Markt die Verbraucher bewahren. Zudem können die nationalen Regulierer Mindestanforderungen an die zu erbringende Dienstequalität aufstellen. Die Abgeordneten lehnten zudem dieses Mal eine Bestimmung ab, wonach Zugangsanbieter die Verbreitung "rechtsmäßiger Inhalte" fördern sollten. Bürgerrechtler und Oppositionsparteien fürchten trotzdem um die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte der Nutzer auch in diesem Sektor.
Der Berichterstatter für die Zugangsrichtlinie, der britische Konservative Malcom Harbour, hat die Entscheidung verteidigt: Auf EU-Ebene könne der Gesetzgeber nur verlangen, "dass die Nutzer von den Internet-Providern darüber informiert werden, welche Websites ihnen weshalb vorenthalten werden". Zugangsbeschränkungen würden zudem generell in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen und Behörden fallen.
 
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