DER JURISTISCHE FRAGEN THREAD

  • Thread-Ersteller Thread-Ersteller fry
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
fry schrieb:
was mich auch interessieren würde wäre, wenn man ein bild von jemanden macht, kann man doch ohne deren einverstädniss dies bild net veröffentlichen oder?


kann es sein das der ganze thread nur ein ablenkungsmanöver war um diese frage zu stellen ;)
 
MTC001 schrieb:
incas1 schrieb:
NEIN darf er nicht!

Wehe irgendjemand erschießt irgendwen und sagt später ich hätte gesagt, es wäre erlaubt. Auch bei Jura kann man sich genauer irren - im Zweifel hilft das eigene Gerechtigkeitsgefühl. Und das sagt "Erschießen = Böse" (frei nach /ajk). Ich hatte damals ausdrücklich erklärt, daß FRÜHER das Reichsgericht in einem ÄHNLICHEN Fall freigesprochen hat und das Gerichte heute das nicht mehr zulassen.

Gruß
INCAS.

Darf also nicht erschießen? OK, wie wärs dann mit dem Abhacken des rechten Beines? Das wäre doch zweckmäßig oder? So kommt das Kind eh nie mehr auf den Baum rauf ^^

Erschießen=Nein (Sozoalethische Einschränkung des Notwehrrechtes)

Bein abhacken=Nein (das Abwehrmittel ist nicht geeigenet, den aktuellen Angriff auf das Eigentum zu beenden. Es wäre Prävention und die ist nicht Inhalt des Notwehrrechtes. Außerdem ging der Erschießungs-Fall davon aus, daß der Bestohlene nicht mehr laufen kann, ihm also kein anderes Abwehrmittel als der Gewehrschuß zu Verfügung stand. Nur hier entsteht das juristische Dilemma. Jeder sonst, d.h. jeder, der in der Lage wäre, jemandem ein Bein abzuhacken, müßte das mildeste Mittel wählen und selbst in den Baum steigen und das Kind herunterwerf.. äh holen. :lol: ).

Zweckmäßig=Nein. Unabhängig von juristischer Rechtmäßigkeit gibt es immer ziemlich viel Wirbel, wenn Kindern Beine abgehackt werden. Polizei, Presse, VÄTER. Den Streß lohnen die paar Kirschen nicht. Denk auch mal an die Sauerei im Garten. Ich würde abraten.

Gruß
INCAS.
 
DarthGogeta schrieb:
fry schrieb:
was mich auch interessieren würde wäre, wenn man ein bild von jemanden macht, kann man doch ohne deren einverstädniss dies bild net veröffentlichen oder?


kann es sein das der ganze thread nur ein ablenkungsmanöver war um diese frage zu stellen ;)

Wenn mehr als X Personen auf dem Bild darf man !
Wenn nur eine Person dann brauch man dessen Einverständniserklährung.
Bei Pornobildchen würd ich auf Formfreiheit verzichten und das schriftlich regeln :)
 
DarthGogeta schrieb:
fry schrieb:
was mich auch interessieren würde wäre, wenn man ein bild von jemanden macht, kann man doch ohne deren einverstädniss dies bild net veröffentlichen oder?


kann es sein das der ganze thread nur ein ablenkungsmanöver war um diese frage zu stellen ;)

jain, is mir erst im nachhinein eingefallen. ^^
 
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