Das neue Jugendschutzgesetz!!!

R_Kelly

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Da das Inkrafttreten des neue Jugendschutzgesetzes immer näher rückt, haben wir nachfolgend für euch die Daten des neuen Jugendschutzgesetzes aufgelistet:

Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG)


Darf man importierte Spiele besitzen?

Ja. Weder das StGB noch das JuSchG stellt den Besitz unter Strafe (Ausnahmen: Kinderpornographie und sonstiges Material, dessen Besitz gem. §184StGB mit Strafe bedroht ist).

Darf man importierte Spiele kaufen?

Laut JuSchG §12, Abs. 3 dürfen Bildträger, die nicht oder mit „Keine Jugendfreigabe“ nach JuSchG §14 Abs. 2 gekennzeichnet sind, dürfen „einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden“ und „nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden“. Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft. Dass im Wege der Bestellung und Übersendung der Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird. D.h. dass importierte Spiele nur an volljährige Personen verkauft werden dürfen. Der Versandhandel ist nur gestattet, wenn sichergestellt ist, dass das Produkt nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen geraten kann. Der Import von Videospielen und Filmen wird somit erheblich erschwert, da der Zoll beim Verdacht eines Verstoßes gegen dieses Gesetz (bzw. keine Kennzeichnung nach JuSchG §14 Abs 2) die Sendung beschlagnahmen darf.

Das Gesetz tritt voraussichtlich mit dem der Staatsvertrag der Länder über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien am 01.06.2003 in Kraft.

§30 Abs. 1

Das neue JuSchG tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag der Länder über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien in Kraft tritt. Gleichzeitig treten das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit vom 25. Februar 1985 (BGBl. I S 425), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 (BGBl. I S 3762) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1985 (BGBl. I S.1502), zuletzt geändert durch Artikel 8b des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3762) außer Kraft. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt das Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt.

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Ist doch für uns zocker sehr interessant!!! ;)

Quelle: http://gamecubex.info/news.php?sn_show_news=1278
 
Dann bestelle ich unter dem Namen und über das Konto eines Elternteils.
 
R_Kelly schrieb:
Zeelich schrieb:
Dann bestelle ich unter dem Namen und über das Konto eines Elternteils.

Eltern haften für ihre Kinder!!! ;)

Aber wenn sie`s erlauben, warum nicht!!! :D

Das ist aber auch bescheuert! Selbst ein importiertes Pokemon Spiel dürfte vom Zoll beschlagnahmt werden, weil's nicht als "kindersicher" gekennzeichnet ist!
Aber auf Deutschland bezogen macht es durchaus Sinn.
 
Zeelich schrieb:
Das ist aber auch bescheuert! Selbst ein importiertes Pokemon Spiel dürfte vom Zoll beschlagnahmt werden, weil's nicht als "kindersicher" gekennzeichnet ist!
Aber auf Deutschland bezogen macht es durchaus Sinn.

Ja ja, Deutschland und ihre Gesetze!!!
 
bei dem thread titel dachte ich schon an verschärfte gesetze bezüglich diversen spielen ab 18. :lol:

naja das ist ja harmlos, da ja nur ein kleiner teil der unter 18 jährigen import spiele kaufen. und die, die es tun, müssen einfach nur ihre eltern fragen.

und da ich ja bald das 2. millenium erreiche, betreffen mich derartige altersbeschränkungen nicht mehr. ;)
 
spike schrieb:
bei dem thread titel dachte ich schon an verschärfte gesetze bezüglich diversen spielen ab 18. :lol:

naja das ist ja harmlos, da ja nur ein kleiner teil der unter 18 jährigen import spiele kaufen. und die, die es tun, müssen einfach nur ihre eltern fragen.

und da ich ja bald das 2. millenium erreiche, betreffen mich derartige altersbeschränkungen nicht mehr. ;)

Bist doch eh ein Ösi, du! :P
 
Sagen wir mal so, Gesetze kann man umgehen. Hier in Deutschland kann auch jeder seine Eltern fragen ob die in den Laden gehen und dort das Game für "Ab 18 Jahren" kaufen.
 
also wenn der zoll die beschlagnahmen darf ist aber mist ! vielleicht sollte ich beim zoll mal ne kopie meines persos hinterlegen, damit sie nix einbehalten können :)
 
runemaster schrieb:
also wenn der zoll die beschlagnahmen darf ist aber mist ! vielleicht sollte ich beim zoll mal ne kopie meines persos hinterlegen, damit sie nix einbehalten können :)

Ich denke deine Anschrift auf dem Paket reicht völlig aus!
 
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