Bundesregierung will Killerspiele nicht verbieten

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finley

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Bundesregierung sieht keinen Bedarf für Verbot von "Killerspielen"

Das Bundesjugendministerium sieht keine Notwendigkeit für gesetzliche Verschärfungen in Richtung eines Verbots von "Killerspielen". Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Jugendmedienschutz und dem Verbot von Computerspielen hervor, die heise online vorliegt. Demnach funktioniert das in Deutschland seit 2003 eingeführte System der "Co-Regulierung" von Staat und Wirtschaft im Rahmen der Freigabe und Indizierung von PC-Spielen gut. Auch eine weitere Verschärfung des Strafgesetzbuches (StGB) zur Bekämpfung gewaltverherrlichender Medien hält das Bundesjugendministerium nicht für erforderlich.

Die klare Ansage der Bundesregierung stellt einen Dämpfer für die Bemühungen von CDU-Landespolitikern aus dem Innen- und Kulturbereich sowie Abgeordneten der Unionsfraktion im Bundestag dar, die ein Verbot so genannter Killerspiele fordern. Schon 2003 fasste der Bundesrat auf Antrag Bayerns unter diesen Begriff neben reinen Computer-Games auch moderne Varianten von "Räuber- und Gendarm"-Jagden wie wie Gotcha, Paintball und Laserdrome und wollte diese untersagen lassen. Die geforderte Verschärfung des Jugendschutzes scheiterte damals am Widerstand der rot-grünen Regierungskoalition. Ein entsprechender Eckpunkt zum "Verbot von Killerspielen" im Rahmen einer schnellstmöglichen Überprüfung der Jugendschutzgesetze findet sich auch im schwarz-roten Koalitionsvertrag.

Die aktuellen Bestimmungen zum Jugendmedienschutz (Jugendschutzgesetz, JuSCHG, und Jugendmedienschutzstaatsvertrag, JMStV) traten am 1. April 2003 in Kraft, nachdem der Amoklauf an einem Gymnasium in Erfurt 2002 für heftige Diskussionen über die Gefährdung von Jugendlichen und Kindern etwa durch Computerspiele und Internseiten gesorgt hatte. Nach dem Jugendschutzgesetz des Bundes müssen auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können zudem auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen. Erweitert und verschärft wurden außerdem die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder verpflichtet Anbieter von "Telemedien" unter anderem, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen und lizenzierte Filterprogramme einzusetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. Der Staat überwacht mit Hilfe der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Einhaltung der Regeln.

Das Bundesjugendministerium lobt das Modell der "regulierten Selbstregulierung" nun als eine "adäquate Handlungsform des modernen Regierens, mit der den sich schnell wandelnden Problemstellungen der Informationsgesellschaft rasch begegnet werden kann." Insbesondere im Bereich des Jugendmedienschutzes könnten auf diesem Weg "Anbieter und Hersteller bereits vor der Veröffentlichung ihres Angebots erreicht" und für mögliche Risiken ihrer Medientitel sensibilisiert werden. Konkret verweist das Ministerium darauf, dass ihr Haus mit den für Jugendschutz zuständigen Landesministerium im Mai festgestellt habe, dass mit der Alterskennzeichnung der Computerspiele durch die obersten Landesjugendbehörden gemeinsam mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Wirtschaft ein System aufgebaut worden sei, "das weitgehend auf eine hohe Akzeptanz und Anerkennung stößt". Unter anderem durch Kooperationen mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) sei ein hohes "Qualitätsmanagement" erreicht worden.

Von einer Überflutung des Marktes mit "Killerspielen" kann zudem nicht gesprochen werden. Von den 2686 im Jahr 2005 von der USK geprüften Titeln erhielten allein 30 Spiele keine Altersfreigabe aufgrund möglicher Jugendgefährdung. Die Zahl der problematischen Games bewegt sich damit im Promillebereich des im Handel verfügbaren Angebots. Weiter hat die BPjM 2005 gemäß der Antwort 29 Computerspielen indiziert, von denen die USK ihrerseits 17 bereits für eine Verkaufskennzeichnung abgelehnt hatte.

Das Jugendministerium betont weiter, dass es derzeit "keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im StGB im Hinblick auf Unterhaltungssoftware" sieht. Der erforderlich Jugendschutz werde durch Paragraph 131 des Strafgesetzbuches gewährleistet. Ihm zufolge wird die Verbreitung von "Schriften" einschließlich von Bildträgern und Datenspeichern verboten, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in verherrlichender oder verharmlosender Art schildern oder in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen. Zuwiderhandlungen können mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder mit Geldstrafe geahndet werden. Ende 2003 sei der Tatbestand auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen "menschenähnliche Wesen" erweitert und so eine Lücke im Bereich der Computerspiele geschlossen worden.

Bei konkreten Zahlen zu Verurteilungen aufgrund des einschlägigen Paragraphen hält sich die Bundesregierung bedeckt. Sie informiert allein darüber, dass 2004 bei den Landgerichten zu entsprechenden Vergehen 693 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften "erledigt" worden seien. Inwieweit sich diese auf einzelne Computerspiele beziehen, geht aus der Antwort nicht hervor.

Im Bereich der Forschung zur Wirkung von Games und dem Zusammenhang von virtueller und realer Gewalt verweist das Jugendministerium schließlich auf ein breites Spektrum von Ergebnissen, das "von keinerlei Auswirkung über Aggressionssteigerung, Verrohung bis zum Aggressionsabbau" reiche. Eine Übersicht gebe die im Auftrag der Bundesregierung erstellte Studie "Medien und Gewalt".

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto sieht mit der Regierungsposition die Haltung der liberalen Medienkommission bestätigt. "Alle populistischen Schnellschützen müssen beschämt sein", erklärte er gegenüber heise online. Die Antwort sei eine "Ohrfeige" insbesondere für die CDU-Innenpolitiker, denen zufolge die Kontrolle durch die USK "sehr mangelhaft" sei. Den Unionsvertretern empfiehlt er ein rhetorisches "Abrüsten". Generell müssten alle, die weiter gegen das auch von der EU-Kommission gelobte Modell der "Co-Regulierung" vorgehen würden und damit einen "Exportschlager" in Gefahr brächten, "mit einem feuchten Klammerbeutel gepudert sein".

Quelle: heise.de

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Gott sei dank bleibt uns das erspart. :)
 
Besser für die...hätten sie das wirklich durchgezogen, hätten sie sich lächerlich gemacht.

OT....bin mal gespannt wie die USK etc. reagieren wenn man z.B wie in Red Steel leute durch Schwerthiebe umbringen kann...hoffe das die das nicht zu sehr als Bedrohung ansehen :neutral:
 
Ich sags auch gerne nochmal.

Würden die gegenwärtigen Gesetze konsequent Umgesetzt gäbe es keinen Bedarf für irgendwelche Diskussionen in dieser Richtung. Das Gesetz schreibt ganz konkret vor das die Alterseinstufung verbindlich ist - fertig! Damit kann nur noch jemand die Spiele kaufen der auch das entsprechende Alter erreicht hat.

Typisch Deutsch, nochmal nachkleistern und die Bürokratie ins unendliche Treiben. Wenn der Schwachsinn tatsächlich durchgekommen wäre - gott bewahre!
 
Als obs nicht eh klar war.....

Ist nur son "pawloscher Reflex".

Das Thema kommt erst wieder rein,wenns mal wieder irgendwo brennt.

Im Rundumschlag mit Metal-Mucke und Action-Filmen.
 
KlapTrap schrieb:
Als obs nicht eh klar war.....

Ist nur son "pawloscher Reflex".

Das Thema kommt erst wieder rein,wenns mal wieder irgendwo brennt.

Im Rundumschlag mit Metal-Mucke und Action-Filmen.

Ich glaube es war auch ein Wahlkampfthema das in etwa 3 Jahren wieder ausgepackt werden wird :neutral:
 
lieber grössere sicherheit beim kauf statt ein verbot :neutral:
 
naja... ich fands auch schon oberpeinlich, den Begriff "Killerspiel" in den Koalitionsvertrag zu schreiben :wallbash:
 
Wenn die Politik in allen Feldern so vorgeht wie bei Computerspielen dann gute Nacht Deutschland. :hmpf:
 
KlapTrap schrieb:
Als obs nicht eh klar war.....

Ist nur son "pawloscher Reflex".

Das Thema kommt erst wieder rein,wenns mal wieder irgendwo brennt.

Im Rundumschlag mit Metal-Mucke und Action-Filmen.
Was ist eigentlich aus der Vogelgrippe geworden, war da nicht was gewesen?
Muß ich wohl alles geträumt haben :D.

Man sieht, unser Staat wird von Politikern der Premiumklasse geführt und unsere Gesellschaft von gnadenlos informativen Medien aufgeklärt. Also kein Grund zur Sorge, es läuft...
 
Sahasrahla schrieb:
...wie in einer Sinuskurve. Ein ständiges auf und ab der sanft vor sich herköchelnden Ignoranz...

Trotz allem wird es eh bald wieder ausgegraben werden. Da können noch so viele Gutachten und sonstwas kommen. Das Thema ist halt ein guter Aufhänger und lenkt von wesentlich dringlicheren/schwierigeren Themen ab.
 
Sasuke schrieb:
Besser für die...hätten sie das wirklich durchgezogen, hätten sie sich lächerlich gemacht.

OT....bin mal gespannt wie die USK etc. reagieren wenn man z.B wie in Red Steel leute durch Schwerthiebe umbringen kann...hoffe das die das nicht zu sehr als Bedrohung ansehen :neutral:
nö, steht ja nintendo drauf, die prdukte werden bekanntlich mit einem "ab 6 jahren" sticker beklebt und gut is :)
 
Death-Daddy schrieb:
nö, steht ja nintendo drauf, die prdukte werden bekanntlich mit einem "ab 6 jahren" sticker beklebt und gut is :)

Bist du gemein :D

Aber mal im ernst Red Steel ist von Ubi Soft nicht von Nintendo...
 
Sasuke schrieb:
Death-Daddy schrieb:
nö, steht ja nintendo drauf, die prdukte werden bekanntlich mit einem "ab 6 jahren" sticker beklebt und gut is :)

Bist du gemein :D

Aber mal im ernst Red Steel ist von Ubi Soft nicht von Nintendo...
Da steht aber trotzdem Nintendo drauf ;).

Nintendospiele sind übrigens ohne Altersbeschränkung. Dabei werden in Super Mario Schildkröten jämmerlich tot getreten oder gar verbrannt...
 
Sahasrahla schrieb:
Sasuke schrieb:
Death-Daddy schrieb:
nö, steht ja nintendo drauf, die prdukte werden bekanntlich mit einem "ab 6 jahren" sticker beklebt und gut is :)

Bist du gemein :D

Aber mal im ernst Red Steel ist von Ubi Soft nicht von Nintendo...
Da steht aber trotzdem Nintendo drauf ;).

Nintendospiele sind übrigens ohne Altersbeschränkung. Dabei werden in Super Mario Schildkröten jämmerlich tot getreten oder gar verbrannt...
In SMW (auch eine nicht jugendfreie Abkürzung, jemand könnte ja denken, dass es Sado Maso World heißt :oops: ) konnte man sogar Menschen töten, bzw. ihnen den Kopf abhacken und durch die Gegend werfen :oops:

;)
 
Tja, wie gut das ich in Österreich wohne :D
Das Land der ungeschnittenen deutschen PAL-Versionen :D
(Schweiz gehört natürlich auch dazu, aber Österreich ist da sicher bekannter XD :P )
 
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