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- 29 März 2002
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Spike:
...Das Modul eines Spieleroms kann schon per se als ein Kopierschutz betrachtet werden und so sieht es auch NINTENDO.
Die allgemeine Rechtsauffassung tendiert aber in der Zwischenzeit immer mehr dahin, daß das im Lichte unserer Verfassung unhaltbar wäre. Und auch in Frankreich mußte jetzt z. B. eine DVD mit Kopierschutz wieder eingestampft werden, da ein Privatmann sein Recht auf Privatkopie durch den Schutz beeinträchtigt sah und erfolgreich dagegen geklagt hatte.
Und obwohl ich das selbst eh nicht betreibe, weil es mich nicht so sehr interessiert, könnte es also durchaus sehr wahrscheinlich sein, daß die Auffassung von NINTENDO bei einem evtl. Prozeß keinen Bestand hätte - so lange es um die eigenen Module geht. ...
Es ist eine rechtliche Grauzone! Man darf keinen Kopierschutz überwinden. Aber ist das Modul nun per se ein Kopierschutz? Überwindet man den, wenn man ihn mit einer entsprechenden Hardware ausliest? Und darf man eine Privatkopie überhaupt unterbinden, ist das neue Urheberrechtsgesetz also verfassungskonform?
Da streiten sich die Juristen. Allerdings würde ich doch ziemlich überzeugt sagen, daß sich für jemanden, der nur seine Originale auf einer anderen Hardware spielen will, nicht ernsthaft ein Richter finden würde
Wie oben schon gesagt: Ob der Besitz eines Roms von einem EIGENEN Modul nun illegal ist, sei nun mal dahingestellt. Der Wunsch einer Firma muß nicht unbedingt der Rechtslage entsprechen.
Hier würde sich auch noch die Frage stellen, ob das Modul per se als Kopierschutz angesehen werden muß.