Aus gegebenem Anlaß: Emulatoren und Raubkopien

Terminator

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29 März 2002
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Diesen Thread habe ich jetzt hier für nötig gehalten, da es in letzter Zeit schon öfter vorgekommen ist, daß es bei Diskussionen über Emulatoren z. B. für die PSP zu wilden, völlig unberechtigten Anschuldigungen kam. So wurde mir und auch Nightelve schon mehrmals von "netten" Usern hier mit der Polizei oder Anwälten gedroht.

Leider offenbaren diese User neben einem gerüttelt Maß an Aggressivität auch eine erhebliche Unkenntnis der Sach- und Rechtslage und ich möchte mittels dieses Threads zur Aufklärung beitragen - so daß künfig diese sinnlosen Anschuldigungen unterbleiben, wenn das Wort "Emulator" fällt!

1.

Wenn ich von Spielen per Emulator rede, meine ich IMMER freie Spiele, sogenannte Public Domain Spiele! Da gibt es Sites über Sites mit HUNDERTEN von Fans selbst programmierten Gameboy-Spielen.

Und wer meint, daß es da ja nichts Erwähnenswertes gäbe, der soll mal z. B. hier schauen:

http://www.pdroms.de/

2.

Etwas diffiziler ist es bei der Sache, wenn man seine eigenen Module auf einem anderen Medium per Emulator spielen will. Auch nach dem neuen Urheberrechtsgesetz hat man das Recht auf seine eigene Privatkopie! Allerdings ist dieses Recht faktisch reichlich ausgehöhlt worden, da man keinen Kopierschutz überwinden darf. Das Modul eines Spieleroms kann schon per se als ein Kopierschutz betrachtet werden und so sieht es auch NINTENDO.

Die allgemeine Rechtsauffassung tendiert aber in der Zwischenzeit immer mehr dahin, daß das im Lichte unserer Verfassung unhaltbar wäre. Und auch in Frankreich mußte jetzt z. B. eine DVD mit Kopierschutz wieder eingestampft werden, da ein Privatmann sein Recht auf Privatkopie durch den Schutz beeinträchtigt sah und erfolgreich dagegen geklagt hatte.

Und obwohl ich das selbst eh nicht betreibe, weil es mich nicht so sehr interessiert, könnte es also durchaus sehr wahrscheinlich sein, daß die Auffassung von NINTENDO bei einem evtl. Prozeß keinen Bestand hätte - so lange es um die eigenen Module geht.


3.

Kommen wir noch zu den Emulatoren selbst. Diese sind völlig legal!
So lange sie nicht irgend welche Firmware wie z. B. ein Bios mitliefern. Das muß sich der legale User im Zweifelsfall aus seiner vorhandenen Original-Hardware auslesen.


4.

Wenn ich hier davon spreche, daß ich "Day of the Tentacle" auf dem PDA spielte und jetzt gerade "The Dig" spiele, dann ist der Verdacht auf Raubkopien geradezu grotesk. Es sind PC-Spiele, die von Anfang an zur Installation auf einem PC gedacht waren. Ich installiere sie halt auf meinem Pocket-PC!


5.

Alles andere sind natürlich eindeutig Raubkopien und nicht das Thema dieser Betrachtung.


So, ich hoffe, daß die Thematik und wie ich sie verstehe und meine, wenn ich darüber rede, klar ist und wir jetzt künftig unaufgeregt über Emulatoren diskutieren können.
 
Emulatoren sind genauso legal wie Tauschbörsen beispielsweise. Es kommt bloss darauf an, was man zockt/runterlädt. Roms/geschützte MP3s wären illegal, PublicRoms/Homebrew (oder wie sich das nennt) oder extra zum Sharen ins Netz gestellte Urlaubsfotos wären völlig legitim. Von daher kann man werder Emulatoren noch Tauschbörsen verbieten imo.

Wie es aussieht, wenn man zu den entsprechenden Roms die dazugehörigen Originale besitzt, würde mich auch mal brennend interessieren. Ich war/bin immer der Meinung, dass es legal ist. Wenn ich Perfect Dark spielen will, mache ich es meistens auch per Emulator am TV, da ich in meiner sehr sehr kleinen Wohnung, in der bereits 3 Konsolen am Fernseher angeschlossen sind, zu wenig Platz habe, um auch noch das Nintendo 64 anzuschliessen.
Ist das jetzt legal von mir oder nicht (habe ein Nintendo 64 und das Original-Perfect Dark in meinem Besitz) :-?
 
nasagoal schrieb:
Emulatoren sind genauso legal wie Tauschbörsen beispielsweise. Es kommt bloss darauf an, was man zockt/runterlädt. Roms/geschützte MP3s wären illegal, PublicRoms/Homebrew (oder wie sich das nennt) oder extra zum Sharen ins Netz gestellte Urlaubsfotos wären völlig legitim. Von daher kann man werder Emulatoren noch Tauschbörsen verbieten imo.

Wie es aussieht, wenn man zu den entsprechenden Roms die dazugehörigen Originale besitzt, würde mich auch mal brennend interessieren. Ich war/bin immer der Meinung, dass es legal ist. Wenn ich Perfect Dark spielen will, mache ich es meistens auch per Emulator am TV, da ich in meiner sehr sehr kleinen Wohnung, in der bereits 3 Konsolen am Fernseher angeschlossen sind, zu wenig Platz habe, um auch noch das Nintendo 64 anzuschliessen.
Ist das jetzt legal von mir oder nicht (habe ein Nintendo 64 und das Original-Perfect Dark in meinem Besitz) :-?

Zum Glück sind Tauschbörsen in Amerika schon verboten wurden und jeder der erwischt wird erwarten saftige Geldstrafen. Das wurde da vor dem obersten Gerichtshof entschieden.

Mal sehen wann das gleiche in Deutschland eintrifft.

Ansonsten das mit den Homebrew Games etc. wusste ich auch net!
 
Nasagoal:

Eindeutig: JEIN!

Es ist eine rechtliche Grauzone! Man darf keinen Kopierschutz überwinden. Aber ist das Modul nun per se ein Kopierschutz? Überwindet man den, wenn man ihn mit einer entsprechenden Hardware ausliest? Und darf man eine Privatkopie überhaupt unterbinden, ist das neue Urheberrechtsgesetz also verfassungskonform?

Da streiten sich die Juristen. Allerdings würde ich doch ziemlich überzeugt sagen, daß sich für jemanden, der nur seine Originale auf einer anderen Hardware spielen will, nicht ernsthaft ein Richter finden würde ...



junkiexxl

Naja, der Wunsch einer Firma muß nicht unbedingt immer mit geltendem Recht korrespondieren ... ;)
Nintendo will die Dinger halt nochmal verkaufen, z. B. als Download für den NRev. Da wäre die Geschichte mit den Emulatoren natürlich kontraproduktiv.

Aber ob das nun für eigene Module wirklich haltbar ist? Wer weiß ...
 
Terminator schrieb:
So wurde mir und auch Nightelve schon mehrmals von "netten" Usern hier mit der Polizei oder Anwälten gedroht.

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Ach das sind mir immer die Allerliebsten.
Sich immer um das richtige Handeln anderer sorgen, und selber ständig falsch parken, mal hier und da bei der Steuerabrechnung was nicht anmelden, den Nachbarn oder Freund für ein Versicherungsbetrug anstiften, keine Parktickets auslösen und wenn die Kassiererin zu viel auszahlt einfach nichts sagen.
DAS und noch vieles mehr, aber nur solange es keiner sieht und man sagen kann man ist ein ehrilicher und gesetzestreuer Bürger der BRD.

Also wenn Ihr Euch Euer ganzes Leben lang an jedes Gesetzt gehalten habt und noch nie ein Tape kopiert habt, einer Sendung aus dem TV aufgenommen habt, am Joint gezogen habt, zu schnell gefahren seit, eine Station mit dem Bus schwarzgefahren seit, in der Schule geschummelt habt und und und, dann könnt Ihr anfangen Euch um das korrekte Handeln Eurer Mitbürger zu kümmern, andernfalls sollte Euch das eins scheiß angehen.
Und ich vermute nicht nur, nein ich bin mir sogar sehr sicher das kein Mensch auf der Welt eine 100% saubere Weste hat.
Ich hab schon Leute aus den unterschiedlichsten Schichten kennengelernt und war häufig genung verwundert was die sich so leisten.
Und es waren meist die Leute die Angesehene Berufe haben die die schrägsten Dinger drehen. Ich will hier keine Berufsgruppe direkt ansprechen. Denkts Euch selber.
Ist ja auch nicht so wichtig.
Mir geht es darum, dass es sich hier um ein öffentliches Forum handelt wo sich zuhauf Jüngere aufhalten und es um so peinlicher ist wenn man hier gleich mit Justizia droht, sobald irgendein 13 Jähriger das Wort Roms oder Emulator erwähnt.

So und nun macht Euch nicht peinlich, fasst Euch mal an die eigene Nase, entspannt Euch und habt Euch lieb. :love7:
 
Hier, weil die Diskussion wieder in der News ausgebrochen ist, eine ganz seriöse Anlaufstelle, bei der man sich über die derzeitige Rechtsgrundlage versichern kann. Dazu sei gesagt, daß die Rechtslage selbst noch bei der Problematik: Kopierschutz knacken/Kopierschutz umgehen nicht EINDEUTIG vom Gesetzgeber geklärt worden ist.

http://www.kopien-brauchen-originale.de/enid/5n.html
 
@Termi
Also ich bin mir eigentlich schon sicher das es illegal ist seine ps2 original spiele auf die hdd zu kopieren und von dort aus zu spielen.
Du schreibst ja selber das es verboten ist einen kopierschutz zu umgehen oder zu knacken,wie auch immer.
Also es gibt keine standard ps2 die es ermöglicht easy die spiele auf die festplatte auszulesen.
Du brauchst entweder einen modchip oder eine slidecard um das ps2 betriebssystem zu überlisten (umgehen,knacken) damit du die games draufkopieren kannst,somit würde ich sagen das dies illegal ist.


mfg
 
Sahasrahla:

Das ist richtig, aber darum ging es in der Diskussion in der News gar nicht.

Sein eigenes PS2-Spiel auf seine eigene PS2 auf die dort installierte HD zu kopieren ist aus folgenden Gründen VÖLLIG unproblematisch:

- PS2 Spiele haben keinen Kopierschutz.
- Es stellt sich die Frage, ob das Installieren eines Spieles auf der eigenen Festplatte zum Zwecke des Spielens im eigenen Haushalt auf der eigenen PS2 und dem gleichzeitigen in den Schrank Stellens des Originals eine Kopie im formaljuristischen Sinne darstellt.

Und last but not least: DAFÜR finde mal einen Richter ... ;)


BigBilly:

Das geht mit dem Original-HD Loader auch ohne MOD-Chip. Und für den free HD-Loader brauche ich den MOd-Chip nur, um das Programm von der gebrannten CD auf der PS2 einlesen zu können!
 
Klar Terminator, selbst wenn diese PS2-Spiele einen Kopierschutz hätten und du ihn zum Zwecke einer PRIVATkopie umgehen würdest, hättest du im formaljuristischen Sinn KEINE STRAFTAT begangen, aber du wärst immerhin - wie es hier im Faq des Bundesministeriums für Justiz heißt - "zivilrechtlich dem Rechtsinhaber zum Schadensersatz verpflichtet."
Zu einer zivilrechtlichen Klage kommt es dann aber sowieso nicht, so daß eigentlich keiner Bedenken haben muß, der zum Zwecke einer PRIVATEN Kopie den Kopierschutz eines Originals umgeht.
 
Sahasrahla:

Und obendrin immer noch mehr als zweifelhaft wäre, ob es sich überhaupt um eine Kopie handelt!

Und zivilrechtlich kann es natürlich auch nur zu Schadensersatzforderungen kommen, wenn ein Schaden eingetreten ist. Das wäre bei der dargestellten Sachlage natürlich nicht der Fall!
 
junkiexxl schrieb:
nasagoal schrieb:
Ist das jetzt legal von mir oder nicht (habe ein Nintendo 64 und das Original-Perfect Dark in meinem Besitz) :-?

nein, laut nintendo ist es trotzdem illegal

Und das stimmt auch. Die Sache ist recht kompliziert, man kann nur eines sagen: Unterm Strich ist jedweder Besitz solcher "ROMs" illegal, sofern diese auf urheberrechtlich geschütztem Material von Kommerziellen Spielen beruhen.

Und jeder der hier SNES Emulatoren wo auch immer nutzt braucht mir wirklich nicht zu erzählen, das er sie für so genannte PD-Roms verwendet, diese heimgebrauten demos und ähnliches werden nur die wenigsten interessieren, ich wage sogar zu behaupten, dass die wenigsten diese überhaupt kennen und sich vielmehr mit den kommerziellen Spielen beschäftigen.

Hätte ich einen Detektor für Heuchlerei, er würde bei diesem Thread explodieren... Das sind nur faule Ausreden, wer schon Emulatoren offen nutzt sollte auch zugeben können wozu, aber das ist ja die beste Eigenschaft des Menschen, täglich 20-200 Mal eine Lüge zu erfinden ;)

Aber ich denke ihr dürft alle beruhigt schlafen, denn in meinen Augen haben NES, SNES, Megadrive und co. roms keinen sonderlichen wert mehr und schaden den Unternehmen auch nichtmehr wirklich, viel bedenkenswürdiger sind da schon Mod Chips für aktuelle Konsolen und die dadurch abspielbaren Raubkopien, aber das ist ja ein anderes Thema.
 
Mr. Anderson:

Wie oben schon gesagt: Ob der Besitz eines Roms von einem EIGENEN Modul nun illegal ist, sei nun mal dahingestellt. Der Wunsch einer Firma muß nicht unbedingt der Rchtslage entsprechen.

Und auch in Deinem letzten Statement irrst Du: Für NINTENDO z. B. haben die alten Module wieder großen Wert, denn schließlich wollen sie ja mit dem Download-Dienst für den NRev diese wieder neu verkaufen!

Ansonsten beschränke Dich doch bitte auf das Thema und unterlasse die Unterstellungen! Danke!

Denn ...

Hätte ich einen Detektor für Heuchlerei, er würde bei diesem Thread explodieren... Das sind nur faule Ausreden, wer schon Emulatoren offen nutzt sollte auch zugeben können wozu, aber das ist ja die beste Eigenschaft des Menschen, täglich 20-200 Mal eine Lüge zu erfinden

Der Gedanke verrät seinen Urheber ... 8-)
 
Was sagt das Urheberrecht?

Gemäß dem Urheberrecht, das den Roms, wie auch allen anderen kommerziellen Spielen, innewohnt, ist eine unerlaubte Vervielfältigung oder die Anbietung durch Dritte an Dritte illegal und somit nicht erlaubt.

Hiervon ausgenommen sind die sogenannten "PD-Roms", die "Public-Domain" Roms. Diese sind von Programmierern und Hackern gemachte Roms, die entweder die Eigenschaften des Systems (Grafik, Sound, Steuerung, etc.) austesten (Grafik- und Sounddemos, ähnliches gibt es auf dem PC, dort sind es "Benchmarks") oder eigene Freeware Spiele darstellen, wie zum Beispiel Klone von PacMan oder Tetris.

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Und alle "Nicht-PD" Roms?

Alle anderen Roms sind dem Gesetz her illegal, vom alten NES bis zum aktuellen NintendoDS.

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Auf der Seite XYZ steht aber, dass man das darf, wenn man das Original hat.

Es gibt viele Seiten, die meinen, dass man die Roms runterladen und behalten darf, wenn man das Original besitzt.
Dem ist nicht so. Die Rom stellt weiterhin eine unerlaubte Kopie des Spiels dar und ist illegal, ob man das Original hat oder nicht spielt keine Rolle.

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Und bei ganz alten Spielen?

Die Roms von so alten Systemen wie NES, SNES, den alten Sega Konsolen (Mega Drive, Master System) oder dem C64 sind schon lange aus dem kommerziellen Verkauf entfernt, so dass eine Kopie dieser Spiele für den Hersteller keinen wirtschaftlichen Verlust bedeutet. Auch gibt es mit zunehmendem Alter kaum eine Chance diese Spiele als Original zu bekommen, so dass Roms ein System am Existieren halten können. Daher ist es auch vielleicht zu erklären, dass bisher kein Fall einer größeren Romseite bekannt ist, die wegen Urheberrechtsverletzung in diesem Falle geschlossen wurde.

Trotzdem bleiben die Roms illegal!

Das Copyright läuft erst nach 75 Jahren aus, es sei denn die entsprechende Firma verschwindet in der Zeit restlos (weswegen C64 Roms fast zur Gänze akzeptiert werden, da die Entwickler nicht mehr existieren).

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Und wenn ihr eure Seite mit "Clinton's Privacy Act" schützt?

Auf einer Vielzahl von Seiten wird von einem "Privacy-Act" gesprochen, den Bill Clinton irgendwann in den 90ern mal gemacht hat und der es Internetnutzern ermöglicht ihre Seite zu schützen, indem sie sagen, dass man die Seite eigentlich nicht betreten darf (gemäß diesem Privacy-Act). Wer es dennoch tut, begeht damit einen Bruch dieses Acts und steht somit als Alleinverantwortlicher dar, die Seitenbetreiber sind nicht zur Verantwortung zu ziehen.

Ich muss hoffentlich nicht betonen, dass dieser Act ein Märchen ist, es hat ihn nie gegeben und er existiert bis heute nicht. Das dürft ihr auch in diesem Artikel nachlesen, der auch das Märchen mit dem Urteil des Landgerichts Hamburg aufräumt.

mal ne kleine beschreibung WAS nun alles illegal an ROM's ist ;)
vorallem nicht gewusst habe ich dass es illegal ist, auch wenn man die original version besitzt ;)
 
Swisslink:

Die Darstellung ist zu einfach und dadurch nicht richtig!

Neues Urheberrechtsgesetz:

Wie steht es bei kopiergeschützten Werken mit dem Recht auf Privatkopie?

Aus Sicht der Verbraucher ist das Hauptproblem des Gesetzentwurfs mit genau dieser Frage verbunden.


Denn das neue Urheberrecht sieht drastische und grundlegende Einschränkungen des Vervielfältigungsrechts vor, sofern die Werke mit einem Kopierschutz versehen sind. So schützt es "wirksame technische Maßnahmen" vor Umgehung und auch vor bestimmten Vorbereitungshandlungen. Mit "Vorbereitungshandlungen" sind Herstellung, Einfuhr, Verbreitung und Verkauf von Kopier-Tools gemeint – auch die Werbung dafür.

Dieser Passus schränkt das Recht auf Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken erheblich ein. Ob der Verbraucher dieses gesetzlich verbriefte Recht künftig wahrnehmen kann, liegt nun im Ermessen der Industrie. Wenn Medienkonzerne beschließen sollten, beispielsweise bestimmte Audio-CDs mit technischen Maßnahmen vor Vervielfältigung zu schützen, ist dem Verbraucher das Umgehen dieses Kopierschutzes gesetzlich verboten.

Ältere Sicherungskopien: Sind die bald alle illegal?
Mit einer rückwirkenden Geltung müssen Sie nicht rechnen - dem steht das Verfassungsprinzip des Vertrauensschutzes entgegen.

Sie brauchen also nicht zu befürchten, etwa nachträglich für das Umgehen von Kopierschutzsystemen zur Verantwortung gezogen zu werden und bereits angelegte, rechtmäßige Privatkopien vernichten zu müssen.

Hier würde sich auch noch die Frage stellen, ob das Modul per se als Kopierschutz angesehen werden muß.

Aber selbst wenn wir das als Kopierschutz sehen und diesen dann unrechtmäßig für eine rein private Sicherungskopie verwenden:

Das neue Gesetz sieht für das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen und das Herstellen und Verbreiten von Kopier-Tools drastische Geldstrafen bis 100.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor, bei gewerblichem Handeln Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.


Straffrei bleibt nur, wer ausschließlich Kopien zum privaten Gebrauch oder für "persönlich verbundene Personen" herstellt. Allerdings muss der Kopierer unter Umständen mit erheblichen zivilrechtlichen Ansprüchen des Urheberrechtsinhabers – in der Regel der Medienkonzerne – rechnen. Schwer bestraft wird der Hersteller von Kopier-Tools, der in der Regel sogar gewerblich Produkte herstellt, die dem Verbraucher das Umgehen und Anlegen einer privaten Kopie ermöglichen oder zumindest erleichtern.

Quelle für alles:

http://www.chip.de/artikel/c1_artikel_12822518.html



Die zivilrechtlichen Ansprüche setzen nun wieder den Nachweis eines entstandenen Schadens voraus.


Und wie ich schon sagte: In Frankreich ist eine Klage auf das verfassungsmäßige Recht auf Privatkopie wegen einer kopiergeschützten DVD durchgegangen. Die durfte so eingestampft werden ... ;)
 
Was heutzutage nicht alles illegal ist, da kann man echt komplett die Übersicht verlieren!
Ich finde aber Sony hat den Raubkopierern eigentlich verdammt viel zu verdanken! Durch den Schulhofhandel der Raubkopien wuchs die Popularität der PSX richtig an! In meiner Klasse hatte damals mindestens die hälfte der Schüler eine umgebaute PSX! Sony sollte es von dem her nur recht sein!
In der jetzigen Generation ist neben Sony auch Microsoft den einfachen Weg beim Bau ihrer Konsolen gegangen! Wenn sie Kosten einsparen wollen, indem sie ein normales DVD-Format verwenden sind sie selber schuld! Bei Segas Dreamcast und Nintendos Gamecube wurde es besser gemacht, da sie ein eigenes Format entwickelt und verwendet haben! Den Gamecube kann man bestenfalls mit Iso-Streaming über den PC emulieren, was so aufwendig ist, dass es doch niemand macht oder nur wenige machen!
Alternative wär da nur direkt über den PC zu emulieren, was ja bei der jetzigen Generation noch nicht möglich ist! Bei den Handhelds hingegen ist es ja beim GBA z.B. möglich! DS zu emulieren wird wieder weniger einfach werden wegen dem Touchscreen! Die PSP hingegen wird bestimmt emulierbar werden sobald es die PS2 auch ist!
Ich bin jedenfalls der Meinung, dass man Retrospiele zur freien Verfügung downloaden dürfen sollte! Ich meine, diese Spiele findet man nichtmehr im Fachhandel und sind deshalb "tot"! So würden sie wenigstens weiterleben und die jüngeren Spieler dürften so nocheinmal die älteren Generationen erleben, die zumindest mir mehr Spass machten als die Jetzige! Ausserdem können sie die Verbreitung sowieso nicht stoppen! Es gibt unzählige Seiten die Roms, Isos und Emus anbieten, so das sie jeder runterladen kann! Und das International! Da können Sony, Nintendo und co auch nichts mehr machen, der Zug ist abgefahren! Die sollten sich darauf konzentrieren, dass man zukünftige Hardware so konzipiert, dass man sie nicht mehr so einfach emulieren kann oder Raubkopien erstellen und drauf abspielen kann.......
 
Junkman:

Sei mir bitte nicht sauer, aber dieser Thread soll alleine der Verdeutlichung der rechtlichen Lage dienen.

Raubkopien oder Marktsituationen sind hier nicht der Gegenstand der Betrachtungen.
 
Auch wen es eine schwierige Materie ist: Bitte lest doch erstmal den Thread bevor Ihr etwas dazu postet.

Es droht sonst in ständige Wiederholungen auszuarten!
 
Bitte les erstmal das Posting und den Link, bevor du jemandem vorwirfst den Thread nicht gelesen zu haben. Dies soll eine Diskussion um das im Bereich Konsolensoftware schwammige Urheberrecht sein? Dann sollten wir alle Quellen zusammentragen, ich sehe nicht das meine Quelle schon genannt wurde (Wiederholung?). Ich bezog mich btw auch ausschliesslich auf Roms und nicht auf optische Datenträger. Wie willst du ein auf dem NES abspielbare Sicherheitskopie anfertigen?

Leider gibt es keine Präzedenzfälle zu dem Thema.
 
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