Arbeitslosengeld für 400Euro-Job (Hilfe!)

Cloud87

L12: Crazy
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17 Jun 2004
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Ich bin zur Zeit Student und jobbe nebenher auf 400euro Basis. Meine Frage ist nun bin ich nach einer gewissen Zeit Arbeitslosengeld berechtigt. Falls ja wann?
 
Wie wärs den mit BAfoeG ;-)

Bzw man kann schon, aber....

Im § 100 AFG sind die Voraussetzungen des Anspruchs auf ALG geregelt:

"Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaft erfüllt, sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt hat"(vgl. AFG § 100 Abs. 1).

Sobald Sie an einer Fachhochschule oder Hochschule immatrikuliert sind haben Sie den Status "Student". Es wird davon ausgegangen, ein "Student" kann nicht "arbeitslos" sein, da er ja in erster Linie Student ist, doch auch hier gibt es eine Ausnahme.

Arbeitslosengeld(ALG) kann ein Student nur erhalten, wenn vor dem Studiums eine beitragspflichtige Tätigkeit ausgeübt und diese nicht wegen dem Studiums aufgegeben wurde. Hier gelten die sonst üblichen Bestimmungen über Beendigung des Arbeitsverhältnis wie bei jedem anderen Arbeitnehmer. Wenn Sie dem Arbeitsmarkt mindestens 18 Stunden zu arbeitsmarktüblichen Zeiten verfügbar sind, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie müssen dann aber auch bei einer eventuellen Vermittlung die Arbeit antreten, sonst gibt es eine Leistungsverweigerung von bis zu drei Monaten. Außerdem muß Anwartschaft(in den letzten drei Jahren mindestens 360 Kalendertage gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt) auf ALG bestehen. ALG wird aus dem früheren Einkommen und der Dauer der früheren Beschäftigung errechnet. Es wird nur anteilmäßig für die Stunden gezahlt, die die Person dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht. Das heißt, wenn vor dem Studium 35 Stunden wöchentlich gearbeitet wurden und jetzt nur eine Verfügbarkeit von 20 Stunden besteht, das Arbeitslosengeld auch nur für 20 Stunden gezahlt wird. Mehr wie 20 Stunden können Sie dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stehen, da sonst unterstellt wird, das Studium zu vernachlässigen. Zeiten der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind auch solche, in denen Lohnersatzleistungen(Schlechtwettergeld, Krankengeld usw.) gezahlt wurden, sowie Mutterschafts und Erziehungsurlaub. Der Wehr -und Ersatzdienst wird nur dann dazugerechnet, wenn unmittelbar davor ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand.

Wenn innerhalb des letzten Jahres Arbeitslosengeld gezahlt wurde oder Sie mindestens 150 Tage lang gearbeitet haben und Bedürftigkeit besteht, wird Arbeitslosenhilfe gezahlt.
 
Vielen Dank :)

Wie es aussieht kann ich wohl doch nichts beantragen, da ich als 400euro jobber keine beiträge gezahlt habe. So hab ich das zumindest herausgelesen.
 
hallo, gibts hier vielleicht jemanden der jura studiert?

Ich hab vom amt ne Forderung in höhe von über 1000€, für mich und die in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (2 weitere) erhalten, die ich nicht einsehe zu zahlen. Es geht dabei darum, dass wir wohl zuviel ALG erhalten haben. Es ist so, dass ich in n Arbeit bin, meine Lebenspartnerin aber nicht. da ich meist so um die 850€ verdiene bekommen wir halt noch etwas vom amt für die BG dazu. Ich habe jeden Monat meinen Lohnzettel ans Amt gegeben um von denen ne erneute, die den Lohn berücksichtigtende, Aufstellung für das für uns zuständige AL Geld zu bekommen. Jetzt - n halbes Jahr später, steht auf einmal diese Forderung an, und ich raff das nicht.

Es gibt n Urteil dass vom hessischen LSG getroffen wurde, wo es vielleicht um ähnliches geht

http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=588
 
In diesem Thread erkennt man wieder einmal schön, woran Deutschland krankt:
Irgendwie ist das "Es steht mir doch irgendwo zu!"-Denken viel zu sehr verbreitet...
Leute, denkt mal nach:
Das Geld, das ihr unter Umständen bezieht kommt nicht aus dem Nichts und ist auch nicht unerschöpflich...

Musste ich nur mal loswerden...
 
man, es geht darum das ich ner forderung nachgekommen bin, und die klopsköppe es erst nach nem halben (!!) jahr gebacken kriegen ne finale Berechnung aufzustellen. Mich interessiert besonders juristisch ob ich das angesprochene Urteil irgendwie zu meinen Gunsten benutzen kann.
Mir is schon klar dass ich geld auch wieder zurückzahlen soll, wenn mein verdienst höher ausfiel, allerdings will ich das nicht erst nach nem halben jahr wenns sich schön aufgetürmt hat. wozu geb ich n da jeden monat meinen lohnzettel ab?! und nein, ich will auch nichts in raten abbezahlen. Die hätten einfach nur jeden folgemonat meinen Verdienst berechnen brauchen und danach dann ermessen können wieviel oder ob uns überhaupt was zu steht. Und nicht jetzt auf einmal ankommen mit "ach...und da fällt uns ein...sie schulden uns ja noch.."
Irgendwie ist das "Es steht mir doch irgendwo zu!"-Denken viel zu sehr verbreitet...
keine ahnung was du damit sagen willst. aber was issn daran so schlimm?
 
Dass man haben will. aber keine Ahnung wo für und am liebsten nichts dafür tut. Hauptsache "irgendwo steht mir die kohle zu", aber wieso wird nicht hinterfragt.
 
hey, macht ihn doch nicht runter, mir würd das auch gegen den sack gehen, wenn ich denen meine lohnzettel gebe, dass sie mir ausrechnen wie viel ich zu bekommen habe und die mir dann was falsches sagen und ich dann am ende zurückzahlen soll.
ich mein, klar, wenn das geld noch da wäre wärs ja kein problem oder, aber wenn er von seinen 850€/monat noch 1000€ wieder zahlen darf, dauert das und ist natürlich ärgerlich.

edit:
anderer seits zählt das ganze ja für 3personen, wodurch also jeder "nur" 333,33€ zahlen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Rückforderung muß einzeln für jede Person der Bedarfsgemeinschaft gemacht werden! D.h. jeder in deiner Bedarfsgemeinschaft muß nen Bescheid erhalten.

Prinzipiell kannst du immer erstmal Widerspruch einlegen, kostet ja nix ;) Kommt öfter vor, das ein Sachbearbeiter ne Berechnung erst deutlich später macht.

Juristisch gesehen ist das SGB II ein sehr junges Gebiet, d.h. die Gerichte entscheiden nach "Gutdünken" ;)

Wenn du deiner Pflicht nachgekommen bist und der ARGE immer deine Lohnzettel und andere Einkünfte offengelegt hast und nur die ARGE nen Fehler gamcht hat mußt du nix oder nur einen Teil zurückzahlen, da du dich eigentlich darauf verlassen können müsstest, dass die Bescheide einer Behörde stimmen!
 
die forderung kam für jeden einzelnen. D.h. 500-irgendwas für mich und 700-nochwas für meine freundin + kind. Ich verdien als einziger und somit wären es eh meine kosten. Es hat jeder sone Rückforderungsklage erhalten. Was ich nicht verstehe ist, dass auf jeder neuen Berechnung für den jeweiligen Monat mein Gehalt berücksichtigt wurde und unter Einkünfte aufgeführt ist. Wir haben im großen und ganzen immer ungefähr gleich viel Geld bekommen, manchmal sogar noch eine Teilzahlung gegen monatsmitte dazu. Ich hab denen das so geschildert, dass ich meiner Pflicht nachgekommen bin und werd mal abwarten wie jetzt entschieden wird. Den Fall vom Hessischen LSG hab ich mal mit erwähnt - vielleicht bringts ja was.
Dass man haben will. aber keine Ahnung wo für und am liebsten nichts dafür tut. Hauptsache "irgendwo steht mir die kohle zu", aber wieso wird nicht hinterfragt.
hass auf sozialschmarotzer oder was? is doch nicht deren schuld. Wenn der staat sone möglichkeiten einräumt, brauch man sich auch nicht wundern, dass die leute das in anspruch nehmen.Und ich sage mal ganz ehrlich, dass was ich heute verdiene und das was man fürs nichts tun bekommt, nimmt sich nicht soviel. Arbeiten hat rein vom verdienst überhaupt keinen reiz mehr. Da sprechen andere gründe dafür (verwahrlosung soziales leben etc.) will damit sagen, dass ich durchaus verstehe, dass andere sich leiber was vom Kuchen nehmen, anstatt selbst was dafür zu tun. Wird einem halt auch zu einfach gemacht. Du füllst einmal was aus, und bekommst auf einma dauerhaft n haufen kohle ohne irgendwas weiter zu machen - bequemer gehts ganich.
 
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