Prinz Prome schrieb:mich regt diese definition von fahranfänger mächtig auf. wie legt man das denn bitte fest.
Durch die zweijährige Probezeit.
Zudem soll das Verbot UNABHÄNGIG vom Alter gelten. Also fällt auch ein 50-Jähriger, der grade erst seinen Lappen hat, unter diese Regelung.