Die dunkle Seite von Ruhm und Macht

Bei Ulmen würde mich gar nichts überraschen
tja, hinterher kann man das immer sagen. ich für meinen teil bin aus allen wolken gefallen, weil ich ihn jahrelang echt gefeiert habe und fast alles von ihm gut okay-gut fand. er machte auch in talkshows oder podcasts (mein lieblingspodcast „hotel matze“) für mich immer einen durchweg symphatischen und reflektierten eindruck.
 
  • Lob
Reaktionen: Avi
Das mit Ulmen ist schon heftigst krass, gerade weil er in der Branche doch als "Gutmensch " mit richtigem Werte Kompass sehr angesehen gewesen sein soll.
Aber das zeigt einmal mehr das man einem vor den Kopf schauen kann, aber nicht dahinter.
 
tja, hinterher kann man das immer sagen. ich für meinen teil bin aus allen wolken gefallen, weil ich ihn jahrelang echt gefeiert habe und fast alles von ihm gut okay-gut fand. er machte auch in talkshows oder podcasts (mein lieblingspodcast „hotel matze“) für mich immer einen durchweg symphatischen und reflektierten eindruck.

Naja ich hab ihn auch teils gefeiert aber wirklich überrascht wäre ich bei ihm nicht wenn das alles was im Raum steht zutreffen würde.
 
Ich verstehe das ganze Problem irgendwie nicht so richtig. Es geht da um "virtuelle Vergewaltigung". Also ist doch in echt und real überhaupt gar nix passiert. Dass das moralisch natürlich nicht okay ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
 
Ich verstehe das ganze Problem irgendwie nicht so richtig. Es geht da um "virtuelle Vergewaltigung". Also ist doch in echt und real überhaupt gar nix passiert. Dass das moralisch natürlich nicht okay ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Wow.
 
Ich verstehe das ganze Problem irgendwie nicht so richtig. Es geht da um "virtuelle Vergewaltigung". Also ist doch in echt und real überhaupt gar nix passiert. Dass das moralisch natürlich nicht okay ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Den Straftatbestand der "virtuellen Vergewaltigung" gibt es im deutschen Strafrecht nicht, weil die direkte Körperlichkeit fehlt... Es kommen aber dafür einige andere Straftatbestände in Betracht. Das müssen Gerichte klären
 
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