KingThorgal
L16: Sensei
''ausliefern''...manche nehmen das Hobby Gaming wirklich sehr sehr ernst.![]()
Als Hobby betrachtet ist es vielleicht witzig und dient uns zur Unterhaltung. Rechtlich betrachtet wird hier aber organisierte Kriminalität betrieben.
Im folgenden Video siehst du, wie du consolewars als Web-App auf dem Startbildschirm deines Smartphones installieren kannst.
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''ausliefern''...manche nehmen das Hobby Gaming wirklich sehr sehr ernst.![]()
Zocken is not a crime.
Er zockt das Game. Sonst kann er auch nicht leaken.Und was hat das, was der Leaker macht, mit zocken zu tun?

Klar, dass steht ausser Frage, habe ich auch nicht angezweifelt.Rechtlich betrachtet wird hier aber organisierte Kriminalität betrieben.

Ich habe neulich noch ne Doku gesehen. Da haben sie den Hacker exakt genau so hochgenommen. Über alte Posts von ihm in nem Forum. Und diesen konnte man eine IP Adresse zuordnen. Und schwupps, war es passiert. Die halten sich ja alle für so schlau, deswegen machen sie es doch. Am Ende bekommen sie Jeden. Auch ihn, da bin ich mir sicher.Wenn es denn keine falsche Fährte ist, weil so blöd ist doch kein Hacker![]()
Ausliefern? An wen? Den deutschen?Ja, früher oder später klingeln sie an seiner Tür.
Wahrscheinlich mit einem Jobangebot von MS oder so.
''ausliefern''...manche nehmen das Hobby Gaming wirklich sehr sehr ernst.![]()
Als Hobby betrachtet ist es vielleicht witzig und dient uns zur Unterhaltung. Rechtlich betrachtet wird hier aber organisierte Kriminalität betrieben.
Was hat das mit albern zu tun? Klär mich doch mal Fachmännisch auf, du scheinst ja Jurist zu sein. Mein Gedanke war folgender. Bei solchen Sachen können einem Unternehmen ja schon ein beträchtlicher Schaden entstehen. Was ist denn, wenn Rockstar da jetzt ein Millionen Schade entstanden ist/wäre. Wie wird dann vorgegangen. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass solche Unternehmen das auf sich sitzen lassen. Deren Anwälte werden sich da schon kümmern. Und woher soll ich wissen, ab wann man Verbrecher ausliefert? Wie schon gesagt, ich habe keine Ahnung von der Materie und habe deshalb gefragt. Was daran ist also albern?Klar, dass steht ausser Frage, habe ich auch nicht angezweifelt.
Mir ging es ums Thema ausliefern, was natürlich ein wenig albern ist![]()
Man lässt manche Publisher auch in Ruhe. Von daher.Ein Verbrecher ruhen lassen
Alles klar
Woher weißt du das der kriminelle GTA 6 zockt ?Zocken is not a crime.
Danke, wieder was gelerntDeutsche Staatsbürger werden grundsätzlich nicht an Staaten außerhalb der EU (wie die USA) ausgeliefert.
Dieses Verbot ist in Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert.
Interessant werden dann eher zivilrechtliche Sachen - da geht es dann um Schadensersatz.

Wenn er die "Erlaubnis hat das Spiel zu leaken", was wäre dann daran eine Straftat?warum hat Er die Erlaubnis das Spiel zu Leaks bevor das Spiel draußen ist ?
Hmmmm. Ja, merkste selbst, oder?Du denkst mal wieder nicht nach
Deutsche Staatsbürger werden grundsätzlich nicht an Staaten außerhalb der EU (wie die USA) ausgeliefert.
Dieses Verbot ist in Artikel 16 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert.
Interessant werden dann eher zivilrechtliche Sachen - da geht es dann um Schadensersatz.
Da das Grundgesetz (Artikel 16 Abs. 2) die Auslieferung von Deutschen an Nicht-EU-Staaten kategorisch verbietet, darf und wird die Bundesrepublik diesem ausländischen Ersuchen nicht durch eine Auslieferung nachkommen.Für organisierte Cyberkriminalität gibt es durchaus Internationale Haftbefehle. Sollte es sich um einen Deutschen handeln, wird er selbstverständlich ausgeliefert.
Da das Grundgesetz (Artikel 16 Abs. 2) die Auslieferung von Deutschen an Nicht-EU-Staaten kategorisch verbietet, darf und wird die Bundesrepublik diesem ausländischen Ersuchen nicht durch eine Auslieferung nachkommen.
Also grundsätzlich darf er dass immer noch nicht, nur bei ganz speziellen und expliziten Ausnahmen.."(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."
Und das ist die Ausnahme von der Schranke. die Ausnahme ergibt sich aus dem IRG.