Calvin
L99: LIMIT BREAKER
Auf einer Verpackung kann ganz vieles stehen. Solange es mit geltendem Recht kolidiert, gilt es nicht. Darum sind auch viele AGBs nicht gültig, weil sie nicht geltenden Recht entsprechen. Sowas nennt man dann unwirksame Klauseln. Ich denke, man kann im vorliegenden Fall sehr wohl von so etwas ausgehen. Amazon scheint das zumindest zu tun.auf der Verpackung der Konsole steht : Design und Spezifikationen können sich ohne Vorankündigung ändern.
also müssen sony oder die händler garnichts, da ja darauf hingewiesen wird.
wenn das da jetzt nicht stehen würde, dann könnte theoretisch jeder PS3 käufer entschädigung verlangen.
ansonsten bleibt es den händlern überlassen ob sie käufer entschädigen.