rechtsanwalt einschalten...
wie ich das sehe bist du im recht und solltest dein geld zurückverlangen... auf antrag läuft beim zoll eh nichts, musst immer mit deutlichem rechtsbeschluss machen. kann dir nicht genau sagen, ob du danach aber anschließend nochwas draufzahlst. kommt auf die rechtsversicherung an...
...vorher würde ich aber eventuell noch versuchen, die rechnung von denen begleichen zu lassen, von wo du die disk erhalten hast.... 11€ sind auf jeden fall ne menge holz.
okay...
ich hab mich grad mal schlau gemacht und muss dir leider sagen, dass du den fehler gemacht hast eine rechnung einzureichen, die den artikel als vollpreis deklariert, was -wie du schon sagtest- es nicht ist. tatsächlich hättest du dir ein schreiben der firma holen müssen, von wo du die disk her hast, in denen der wert dieser disk besonders festgesetzt wird. sagen wir mal 0,50€ hülle + 0,50€ disk + 0,20€ printings... das wäre der effektive wert gewesen, den du verpflichtet gewesen wärst anzugeben. da du jetzt aber schon dem zoll in die falle gegangen bist, kannst du das nichtmehr rückgängig machen. vielleicht kriegst das geld ja dennoch zurück von der firma
ich für meinen teil hätte nichts von geschenk gesagt und hätte behauptet, dass auf der disk eine demo drauf ist, die man sich auch kostenlos aus dem netz hätte saugen können. im endeffekt sind die vom zoll immer dümmer, wie du selber. aber du musst dann auch mit der richtigen art dahin. hatte mal condemned beim zoll abholen müssen, als es schon beschlagnahmt war und der meinte so, dass das schon heftig aussieht auf dem cover. damit er nicht weiter darauf eingeht, hab ich nur gesagt "is ja nicht umsonst ab 18"
