Problem mit einem Ebay Verkäufer

Laptorb

L11: Insane
Thread-Ersteller
Seit
23 Aug 2005
Beiträge
1.698
Hallo,

Vor mehr als einem Monat habe ich etwas bei einem Ebay Händler neu ersteigert. Scheint seriös zu sein und liefert direkt aus Japan.

Als die bezahlte Ware auch nach langem warten nicht angekommen ist, fragte ich nach und bekam als Antwort, dass es so gut wie nie passiere, dass Waren abhanden kommen. Nun bietet er mir an, dass ich nochmal die Hälfe der Preises bezahle, damit er mir die Ware ein weiteres Mal zuschickt.

Ich muss also einfach so 50 % mehr als den ursprüngliche Preis bezahlen.

Was soll ich tun? Darf er sowas überhaupt fordern? Wie soll ich ihm antworten? Nochmal die Hälfte draufzahlen will ich garantiert nicht... :(
 
Naja von japan nach Europa isses halt recht weit und da kann sicher was verloren gehen, ist ein nettes wenn auch seltsames Angebot vom Verkäufer. Hat er keine tracking Nummer? Müsste das ja per DHL oder so verschickt haben, oder hat ers einfach per post abgeschickt?!
 
Verstosst es nicht gegen die Ebay Richtlinien? Immerhin hat sich der Verkäufer darum zu kümmern, dass die Ware auch ankommt.

Wie der Artikel versandt wurde weiß ich nicht. Aber ich kann doch wohl fordern, dass er die Ware kostenlos noch einmal verschickt, oder?


Edit: Es handelt sich um einen kleineren Artikel, deshalb denke ich nicht, dass bei ihm tracking etc möglich war.
 
Zuletzt bearbeitet:
das ist halt ne problematische sache, stell dir mal vor jeder der so ein paket kriegt, würde ihm sagen, dass er nix bekommen hat, und will noch eins, dann hätte derjenige dann 2 zum preis von einem bekommen, die 50% sind wohl dann sein selbstkostenpreis den er dir anbietet, wenns eh nur was kleines war würd ich das angebot annehmen...
 
Ich habe schonmal etwas eher teueres bei einem Ebay Händler bestellt, worauf sich aber die Lieferung verzögert hat. Als ich ihm darauf eine Nachricht geschrieben habe, hat er mir ohne zu zögern angeboten, die Ware nochmal kostenlos abzuschicken. Zum Glück ist es dann doch noch angekommen, weshalb er dies nicht mehr machen musste.


Was ich noch komisch finde: Der Verkäufer meinte, dass es so gut wie unmöglich wäre, dass die Ware abhanden kommt. Ich weiß natürlich 100pro, dass ich sie nicht habe, also müsste es doch zurückgeschickt worden sein wie es bei der Post üblich ist, oder?

Naja, schon aus Prinzip finde ich es unfair, dass ich draufzahlen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
...nicht wenns ein langfinger bei der post geklaut hat oder die das irgendwo verschlampt haben, wenn der das von japan aus schickt... tja...
 
Naja, schon aus Prinzip finde ich es unfair, dass ich draufzahlen muss.

Tja. Problem ist nur, dass du in deinem Fall nicht mitm deutschen Recht durchkommen würdest.

Zumal du selbst im deutschen Recht da wenig Chancen hast, denn ist ja nunmal keine Gattungsschuld heißt soviel wie:

"Wenn der Absender das Paket an die Poststelle geliefert hat, dann geht die Leistungsgefahr auf den Empfänger über."

Problem wird hier nur die Beweislast sein.

Der verbraucherrechtliche Schutz aus §474II gilt auch nur, wenn der Verkäufer an nen anderen Ort als den Leistungsort die Ware sendet, was bei dir wohl net der Fall ist.


Warum viele Versandhäuser dies anders machen, liegt natürlich daran, dass sie die Kunden durch sowas nicht verlieren wollen.
 
War der Versand denn völlig unversichert? Japan ist weit, ein vernünftiger Weg wäre Kurierdienst oder trackbares Postpaket. Ohne Versicherung keine Haftung des Absenders. Traurig, aber wahr. Der Ebay-Schutz funzt iirc auch nur noch, falls Paypal die Zahlungsmethode ist.
Ansonsten soll Dir das eine Lehre sein, interkontinentale Bestellungen immer gesichert abzuwickeln und nicht die billigste Versandart (Post per Eselskarre durch Bürgerkriegsgebiete) zu nehmen.
 
Warte noch nen bisschen. Hatte mir vor ne Weile auch ne CD bestellt. Nachdem sie nach 3 Wochen nicht angekommen ist, hab ich mir gedacht, die CD sei verloren gegangen. Da es das Album dann auch bei iTunes gab, hab ich es mir eben dort gezogen. 2 Wochen später ist das Paket dann trotzdem angekommen. Keine Ahnung wieso die eBay Händler aus Japan CD oder so als Paket schicken, dass dauert immer eine Ewigkeit. Wenn sie es als normalen Brief versenden würden, hättest du deine Ware spätestens 5 Tage nach dem Versandt.
 
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin und hoffe auf eure Hilfe.

Ich hatte bei ebay eine Jacke für meinen Bruder gekauft. Die Jacke ist angekommen, war zu klein und hat ihm nicht gefallen. Daraufhin ne Mail an den Verkäufer geschickt, dass die Jacke zu klein war und wir gerne die Geld-Zurück-Garantie wahrnehmen möchten. So, er antwortet, dass er die Jacke gegen eine größere tauschen könnte. Ich antworte ihm, dass sie uns auch nicht gefällt und wir wirlich die Geld-Zurück-Garantie wahrnehmen können. Darauf keine Antwort. Ne Woche später wieder geschrieben, keine Antwort. Wieder 1,5 Wochen später geschrieben, keine Antwort.

Das iust jetzt gut nen Monat her, ich bin genervt und habe heute ne negative Bewertung abgegeben.

Keine Stunde später meldet sich der Verkäufer, dass er seinen Anwalt eingeschaltet habe und mich verklagen will.

Ich hab ihm darauf geantwortet, dass ich ihn mehrmals angeschrieben habe, er sich aber anscheinend nur meldet, wenn man ihn negativ bewertet.

Frage: Kann man wegen einer negativen Bewertung verklagt werden? Das ist doch ein Witz oder?
 
Frage: Kann man wegen einer negativen Bewertung verklagt werden? Das ist doch ein Witz oder?

lol mach dir mal keinen Kopf, man kann zu 100% nicht wegen ner negativen Bewertung verklagt werden. Das wäres noch :lol:

Aber ob du dein geld zurück verlangen kannst ist ne andere sache, kommt drauf an was er in der Auktion geschrieben hat.
 
Hier der Link zur Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320301194170

Unten steht eindeutig dass Rücktausch bzw. Rückgabe gewährlweitet ist.

Mitlerweile hat er auf meine negative Bewertung bei ebay geantwortet: Also das ist ja unglaublich!Sie wollten doch einen Umtausch und keine Rückgabe!!

Der Inhalt meiner zweiten und dritte Mail:

Hallo,

ich hab nochmal mit meinem Bruder geredet (die Jacke war für ihn) und neben der zu kleinen Größe gefällt sie ihm auch nicht besonders, daher würde er sie gerne zurückgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Sogar der Betreff aller 3 Mails war: Artikel-Rückgabe

@ AllGamer: Jo, aber ich schreibe nicht ohne Grund etwas negatives über ihn! Ich hab ja sogar noch die Mails im "Gesendet"-Ordner :/

EDIT: Hier nochmal sein Text zur Rückgabe:

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]
Rückgabe/
Umtausch:
Im Fall einer Rückgabe oder eines Umtausches informieren Sie uns bitte rechtzeitig mittels einer Email an die oben angegebenen Email-Adresse. Gerne teilen wir Ihnen bei einem Umtausch mit, ob der gewünschte Artikel noch vorhanden ist. Sollte der Fall einer Rückgabe eintreten, erstatten wir Ihnen selbstverständlich den kompletten Kaufpreis zurück. Dies natürlich unter der Bedingung, dass die Ware sich in demselben neuen Zustand, wie vor der Auslieferung, befindet. Die bei einer/einem Rückgabe/Umtausch anfallenden Versandkosten werden von uns nicht erstattet. Unfrankierte (unfreie Sendungen) werden nicht angenommen.
[/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:
sag ihm du zeigst ihn an, weil er dir dein rückgaberecht (2 wochen nach Lieferung siehe fernabsatzgesetz) verweigert hat :happy2: mal gucken wie schnell du dein Geld kriegst ansonsten über paypal regeln (falls das die zahlungsart war)


warte aber noch, bis jemand das hier bestätigt :sorry:
 
man kann nur verklagt werden wenn man beleidigend wird in einer negativen bewertung...

ansonsten ist es relativ problematisch da email verkehr von den richtern immernoch nicht als richtiges beweismittel wargenommen wird
 
man kann nur verklagt werden wenn man beleidigend wird in einer negativen bewertung...

ansonsten ist es relativ problematisch da email verkehr von den richtern immernoch nicht als richtiges beweismittel wargenommen wird

Wie soll ich das mit dem Email-Verkehr verstehen? Ebay läuft doch zu 99,9% über Email-Verkehr.

Ich kann z.B. nachweisen, dass ich die Mails am 10.10. und am 16.10. abgeschickt habe!

Er wiederrum hat öffentlich auf meine Bewertung geantwortet: Sie wollten doch einen Umtasch und keine Rückgabe! Siehe 3 Post über dem hier, ich hab ihm bereits in der ersten Mail klar gemacht, dass ich es unbedingt zurückgeben will. Das hab ich dann in 2 weiteren Mails bestätigt.

Mein Wortlaut war in der Bewertung: Umtach gegen eine andere Größe JA, Geld-Zurück-Garantie NEIN! Sehr schlecht!

Das ist nicht beleidigend.
 
ich sagte ja nur im falle von beleiding wäre es machbar ^^ das war nicht auf dich bezogen..

und mit email verkehr bin ich schon oft zu einem anwalt gerannt und, das bringt einfach absolut nix...emails kann man so leicht fälschen..bearbeiten.. das ist alles nicht so toll vor gericht

das sind zumindest meine erfahrungen damit ^^ :)
 
Zurück
Top Bottom