Raubkopien?

FOXmcCLOUDd

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819
Kann mir mal jemand sagen, wo ich mich über die Gesetzeslage von Raubkopien informieren kann?
Welches Amt ist denn für das Einziehen von Raubkopien zuständig, brauche dringenst Hilfe!!!
 
FOXmcCLOUDd schrieb:
Kann mir mal jemand sagen, wo ich mich über die Gesetzeslage von Raubkopien informieren kann?
Welches Amt ist denn für das Einziehen von Raubkopien zuständig, brauche dringenst Hilfe!!!

Schau mal bei www.gvu.de

Ciao, B0w
 
Was willst du darüber wissen :-?

- Es ist verboten mehr als eine KOPIE einer gekauften[!] CD bei sich zu haben.

- Es ist verboten eine Kopie zu haben aber KEINEN Nachweis dafür, dass man das Original besitzt[also im Idealfall halt die CD]

Mehr gibts eigentlich nicht zu beachten finde ich...
 
MTC001 schrieb:
- Es ist verboten mehr als eine KOPIE einer gekauften[!] CD bei sich zu haben.

Falsch!, soweit ich weiss weden bis zu sieben Sicherheitskopieen geduldet (stand in einer der CT´s in diesem Jahr). Und um das noch zu toppen: man darf die sogar im ENGEREN BEKANNTENKREIS verteilen.

ABER seit 1.4. darfst du einen Kopierschutz zur Anfertigung einer SK nicht meht aushebeln -> illegal.
 
Spaceace schrieb:
MTC001 schrieb:
- Es ist verboten mehr als eine KOPIE einer gekauften[!] CD bei sich zu haben.

Falsch!, soweit ich weiss weden bis zu sieben Sicherheitskopieen geduldet (stand in einer der CT´s in diesem Jahr). Und um das noch zu toppen: man darf die sogar im ENGEREN BEKANNTENKREIS verteilen.

ABER seit 1.4. darfst du einen Kopierschutz zur Anfertigung einer SK nicht meht aushebeln -> illegal.

So isses! Ich frage mich allerdings wozu man mehr als 2 Sicherungskopien von einem Game braucht?
Na ja, mir soll's egal sein, hauptsache sie packen die Raubkopierer bei den Hammelbeinen.
 
Bloodflower schrieb:
Ich frage mich allerdings wozu man mehr als 2 Sicherungskopien von einem Game braucht?

Mensch denk doch mal an:

a) Brennerhersteller
b) Rohlingfertiger
c) KopierPRG-Schreiber
d) die GEMA
e) und all die Anderen.

die hätten sonst auch nix zu beissen... :lol: ;)
 
Spaceace schrieb:
Bloodflower schrieb:
Ich frage mich allerdings wozu man mehr als 2 Sicherungskopien von einem Game braucht?

Mensch denk doch mal an:

a) Brennerhersteller
b) Rohlingfertiger
c) KopierPRG-Schreiber
d) die GEMA
e) und all die Anderen.

die hätten sonst auch nix zu beissen... :lol: ;)

Und nicht vergessen, Sony Music bringt neue Kopierschutzvorrichtungen heraus, während Sony neue Brenner herausbringt die diesen Kopierschutz übergeht... SO macht man sich selbst ein geschäft..
Wenn ich sehe wie oft (eigendlich alle) schneller gefahren wird als erlaubt, (in München) dann lach ich über das getue der Musik Industrie...

Die werden schon noch untergehen.


/ajk
 
Komisch, obwohl ich es könnte, mache ich es nicht... Früher wäre das ein gefundenes Fressen für mich gewesen, aber inzwischen bedeutet mir Musik offenbar nicht mehr so viel... ARGH! Ich werde ALT!
 
Davideo3 mit toller Werbung "nur für kurze Zeit" da bald das gesetzt eintritt :lol:
 
Spaceace schrieb:
MTC001 schrieb:
- Es ist verboten mehr als eine KOPIE einer gekauften[!] CD bei sich zu haben.

Falsch!, soweit ich weiss weden bis zu sieben Sicherheitskopieen geduldet (stand in einer der CT´s in diesem Jahr). Und um das noch zu toppen: man darf die sogar im ENGEREN BEKANNTENKREIS verteilen.

ABER seit 1.4. darfst du einen Kopierschutz zur Anfertigung einer SK nicht meht aushebeln -> illegal.

:lol: .. space das glaubst du doch nicht wirklich oder ??
auf keinen fall darfst du die kopien im engeren bekanntenkreis verteilen. das wäre ja noch schöner ;)
 
Spaceace schrieb:
MTC001 schrieb:
- Es ist verboten mehr als eine KOPIE einer gekauften[!] CD bei sich zu haben.

Falsch!, soweit ich weiss weden bis zu sieben Sicherheitskopieen geduldet (stand in einer der CT´s in diesem Jahr). Und um das noch zu toppen: man darf die sogar im ENGEREN BEKANNTENKREIS verteilen.

ABER seit 1.4. darfst du einen Kopierschutz zur Anfertigung einer SK nicht meht aushebeln -> illegal.

Schwachsinn, man darf keine eigene Sicherungskopie haben bzw. dürfen vielleicht schon, nur wird das vor Gericht nicht anerkannt - logischerweise. Niemand glaubt jemand, der sagt "Oh, ich musste aber ne Sicherungskopie machen, falls meine Original verkratzt etc."

Und lol @ ajk mal wieder.. :)
 
Shoxx schrieb:
Schwachsinn, man darf keine eigene Sicherungskopie haben bzw. dürfen vielleicht schon, nur wird das vor Gericht nicht anerkannt - logischerweise. Niemand glaubt jemand, der sagt "Oh, ich musste aber ne Sicherungskopie machen, falls meine Original verkratzt etc."

Und lol @ ajk mal wieder.. :)

Sicherheitskopien sind tatsählich erlaubt.

Genauso ist weitergabe im engen Verwandtenkreis erlaubt.
Hier muss man aber unterscheiden, um welche Inhalte es geht:

Die Weitergabe betrifft keine Software (Spiele, Programme) sondern nur mediales (Musik, Schrift)
 
Gamecube gehacked

Eine illegale Organisation namens StarCube hat es angeblich geschafft Backups von Gamecube Spielen zu machen. Die Backups werden schon auf illegalen Seiten zum Download angeboten, sollen jedoch noch nicht auf den Gamecube abspielbar sein. Man hört aber von mehreren Quellen, dass ein Modchip für den Gamecube in Arbeit wäre. GamecubeX unterstützt solche illegale Kopien nicht und wird weder Auskunft über mögliche Downloadquellen geben noch wollen wir das hier Links zu illegalen Seiten gepostet werden.

source:gamecubex.net
 
runemaster schrieb:
Spaceace schrieb:
MTC001 schrieb:
- Es ist verboten mehr als eine KOPIE einer gekauften[!] CD bei sich zu haben.

Falsch!, soweit ich weiss weden bis zu sieben Sicherheitskopieen geduldet (stand in einer der CT´s in diesem Jahr). Und um das noch zu toppen: man darf die sogar im ENGEREN BEKANNTENKREIS verteilen.

ABER seit 1.4. darfst du einen Kopierschutz zur Anfertigung einer SK nicht meht aushebeln -> illegal.

:lol: .. space das glaubst du doch nicht wirklich oder ??
auf keinen fall darfst du die kopien im engeren bekanntenkreis verteilen. das wäre ja noch schöner ;)

Doch, doch... es ist so! Zweifler bitte mal die CT´s diesen Jahres anvisieren...

ThnX @ Bloody & guradia an dieser Stelle, da man ja hier anscheinend doch bestätigt werden muss bevor einem geglaubt wird.
 
hey ... du hast das auf software bezogen !! UND DA ISSES 100% NICHT ERLAUBT !!

Bei Medienaufzeichnungen isses was anderes, denn ansonsten dürfte man ja auch nicht die Fernsehaufzeichnung von GZSZ an die beste Freundin ausleihen :lol:
 
runemaster schrieb:
hey ... du hast das auf software bezogen !! UND DA ISSES 100% NICHT ERLAUBT !!

Bei Medienaufzeichnungen isses was anderes, denn ansonsten dürfte man ja auch nicht die Fernsehaufzeichnung von GZSZ an die beste Freundin ausleihen :lol:

Über was diskutieren wir denn? Die Anzahl der Sicherungskopieen oder die Weitergabe im Bekanntenkreis?

Ich bezog mich auf die Anzahl der SK.

Bei der Weitergabe von _NICHT_ Medienaufzeichnungen (btw: was soll´n das überhaupt sein?) mögt ihr recht haben.

Und nur mal so nebenbei: wenn ich einen Film aus der Videothek ausleihe _DARF_ ich mir auch ne Kopie für private Zwecke erstellen: DAS IST ERLAUBT!!! (Nur nicht das ich zu dem Zweck das Macrovision umgehe; seit 1.4)
 
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