Zero Tolerance Rassismus, Sexismus und die Gamingindustrie

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Ihr befindet euch in einem ZT-Thread, entsprechend gelten hier folgende extra Regeln(Sonderregeln ggf. im Startpost sind mitzubeachten):

1) ZTF für Zero Tolerance Forums Provokationen/Beleidigungen/Bashes/Trollen/OffTopic/Spam/etc führen zur sofortigen Bestrafung in Form von Bans. Entscheidungen sind endgültig und nicht diskutierbar.

2) Gepflegte Diskussionskultur ist das Gebot! ZTFs koexistieren neben den normalen Foren. Wenn ihr mit den harten Regeln hier nicht klarkommt, nutzt die normal moderierten Foren.

In Zukunft werden wir stärker auf abwertende Begriffe wie Wokies, Idioten usw. achten, die nur dazu dienen, um eine Gruppierung pauschal abzuwerten. Nehmt in solchen Fällen wertneutrale Begriffe wie Transaktivisten und dergleichen.

Wegen des Hausrechtsthema vor ner Zeit.

Laut OLG gilt kein Hausrecht bei großen Internetplattformen:

Oberlandesgericht München
Facebook darf Kommentare nicht nach Belieben entfernen

https://www.zeit.de/digital/interne...k-kommentare-loeschen-meinungsfreiheit-urteil

http://www.faz.net/aktuell/feuillet...eigenhaendig-beitraege-loeschen-15773244.html

Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der die AfD-Politikerin in dem Rechtsstreit vertrat, zeigte sich mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden. Die einstweilige Verfügung bezeichnete er als "Meilenstein im Kampf um die Meinungsfreiheit in den sozialen Medien".
https://www.zeit.de/digital/interne...k-kommentare-loeschen-meinungsfreiheit-urteil

Uff... Joachim Steinhöfel
Ausgerechnet DER. Ich tue mir wirklich schwer, so jemanden als "Kämpfer für die Freiheit" anzusehen. Nicht umsonst hat er sich schon damals in den 90'er völlig zurecht den Titel "Pöbel-Höfel" redlich verdient, als er noch bei dem Bertelsmann-Kanal RTL (wo auch sonst) seine reaktionäre Call-In Show hatte, quasi Prä-prä Alex Jones. In den ähnlich gelagerten Trash-Talk-Runden der ÖR war er ja auch als Einpeitscher immer ein gern gesehener Gast, um inzwischen leider hoffähiger Mainstream gewordene Extremmeinungen lautstark zu verbreiten.


 
Zuerst Hetze betreiben, dann Beleidigungen seitens der wütenden Meute, was ja beides schon mal nicht in die Meinungsfreiheit gehört.

Und am Ende eine überhebliche Aussage in Form einer Provokation, was dann entfernt wird...kann ja froh sein dort noch was schreiben zu dürfen.


Ich habe ihren Beitrag nicht gelesen/gefunden (nur einen Satz in dem sie sagte, dass sie sie mit Grenzkontrollen aufgewachsen ist und diese mal völlig normal waren), was hat sie denn gehetzt? Oder ist das nur eine Vermutung? Ihre Antwort auf die Beleidigung war jedenfalls relativ harmlos.

Themel war in einer hitzig geführten Debatte um einen Bericht über österreichische Grenzkontrollen auf Facebook als "Nazischlampe" bezeichnet worden. Sie hatte daraufhin einer Anwenderin, die diese Äußerung mit einem "Like" unterstützt hatte, unter anderem geschrieben: "Ich kann mich argumentativ leider nicht mehr mit Ihnen messen. Sie sind unbewaffnet und das wäre nicht besonders fair von mir."

Das OLG erklärte nun, diese Bestimmung benachteilige die Nutzer auf unzulässige Weise, weil sie die Löschung von Kommentaren letztlich ins freie Belieben von Facebook stelle. Es sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wenn Facebook "gestützt auf ein ‘virtuelles Hausrecht’ (...) den Beitrag eines Nutzers (...) auch dann löschen dürfte, wenn der Beitrag die Grenzen zulässiger Meinungsfreiheit nicht überschreitet."

Finde ich richtig, die großen sozialen Portale haben zuviel Macht, man sollte ihnen die bestimmung der Meinungsfreiheit und deren Grenzen nicht selbst überlassen.
 
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Im Wortlaut der Urteilsbegründung steht aber gar nicht, dass die Plattform groß sein muss. Da geht es nur um ihren Zweck (öffentlicher Meinungsaustausch) und dass es ein Vertragsbruch sei, wenn Facebook eine diesem Zweck entsprechende Nutzung einschränkt indem es bestimmte Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, einfach nach Gusto löscht. Grundsätzlich ist das Urteil bzw. die Argumentation dahinter damit auf jede öffentliche Plattform übertragbar. Das bedeutet aber nicht, dass auf CW wieder Politik diskutiert werden darf wenn man dem Urteil folgt, denn politischer Meinungsaustausch ist schließlich nicht der erkennbare Zweck dieser Plattform. Bei Äußerungen zum Thema Gaming könnte das laut dem Urteil schon wieder ganz anders aussehen.
 
Im Wortlaut der Urteilsbegründung steht aber gar nicht, dass die Plattform groß sein muss. Da geht es nur um ihren Zweck (öffentlicher Meinungsaustausch) und dass es ein Vertragsbruch sei, wenn Facebook eine diesem Zweck entsprechende Nutzung einschränkt indem es bestimmte Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, einfach nach Gusto löscht. Grundsätzlich ist das Urteil bzw. die Argumentation dahinter damit auf jede öffentliche Plattform übertragbar. Das bedeutet aber nicht, dass auf CW wieder Politik diskutiert werden darf wenn man dem Urteil folgt, denn politischer Meinungsaustausch ist schließlich nicht der erkennbare Zweck dieser Plattform. Bei Äußerungen zum Thema Gaming könnte das laut dem Urteil schon wieder ganz anders aussehen.

Da ist aber dann fraglich inwieweit CW als "Marktplatz" zu subsumieren ist.

Aber ja, habs nochmal abgecheckt, weder im originalen Urteil, noch auf dem Verweis gibt es eine Kategorie "groß", dafür ist aber von "Social-Media-Plattform" die Rede. Ist im Endeffekt nur ein definierteres Eingrenzungskriterium als "groß".

Und das Gericht subsumierts unter einem Social-Media-Plattform als „öffentlichen Marktplatz“ für Informationen und Meinungsaustausch. CW fällt folglich nicht darunter.

Für den Inhalt und die Reichweite der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme ist im vorliegenden Fall von entscheidender Bedeutung, dass die von der Antragsgegnerin bereitgestellte Social-Media-Plattform www.facebook.com dem Zweck dient, den Nutzern einen „öffentlichen Marktplatz“ für Informationen und Meinungsaustausch zu verschaffen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10.08.2017 – 16 U 255/16, Rn. 28, zit. nach juris). Im Hinblick auf die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, insbesondere des Grundrechts des Nutzers auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), muss deshalb gewährleistet sein, dass eine zulässige Meinungsäußerung nicht von der Plattform entfernt werden darf (ebenso LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.05.2018 – 2-03 O 182/18, S. 4 f. m.w.N.).
 
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Ehrlich gesagt sehe ich nicht, warum die fett markierte regel und/oder andere Definitionen von 'social Media' cw ausschließen. CW ist nicht weniger öffentlich als Facebook und Co. Und ein Forum ist per se ein Marktplatz zum Austausch von informationen und Meinungen. Das ist bereits in dem Namen:

Forum (Plural: Foren oder Fora) steht für: Forum (Platz), in der römischen Antike der Stadt- und Marktplatz, meist auch Gerichtsstätte und Ort der Volksversammlung. Gerichtsstand, in der Rechtssprache.
 
Ich würde das Wort Marktplatz etwas wörtlicher nehmen vor Gericht als nur die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Forum (Internetforum =/ Forum). Facebook verdient an der Verwaltung von Massendaten.

Vor Gericht wird man wohl zwischen dem "Hausrechts" eines Kiosks mit dem "öffentlichen Marktplatz" eines Monopolgiganten unterscheiden.
 
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Cyberpunk 2077 devs doxed, harassed after misuse of trans* hashtag #WontBeErased
https://lulz.com/cyberpunk-2077-doxed-harassed-hashtag-wontbeerased-1513/
Lack of reverence for sacred hashtags will not be tolerated. Game journalists now join the doxing and harassment campaign against Polish game studio CD Projekt Red.

In response to the controversy, GOG and CDPR have not issued an apology this time around. Perhaps recognizing that the harassment campaigns have simply escalated to a point where they are being targeted over pretty much anything, the company has instead issued a statement saying simply that they “posted a tweet containing a trending hashtag as a pun. The tweet was neither intended as a malicious attack, nor as a comment to the ongoing social debate.

An administrator on ResetEra, who goes by the name of Hecht underscore Era underscore on Twitter, an account that has been tied to a prominent account on the website, took it upon himself to dox a CD Projekt social media manager on ResetEra by publicly releasing all manner of personal information, including his family’s whereabouts and private phone number. He was just one of several doxxers who actively pursued CD Projekt employees, several of whom independently posted dox and instructions on how to intimidate the employees.



Es wird immer besser. Mehr Popcorn.
 
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Ist das peinlich.

Ok, hab's gelesen. Das ist nicht peinlich, sondern abartig. Absolut die Würde des Menschen wurde da missachtet.
 
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Ist in den USA doch ein Volkssport, oder?

Die Aufregung im Resetera ist mal wieder extrem. Jemand macht nen schlechten Witz oder versteht einen Hashtag nicht, das ist dann genug um Menschen als Fäkalien oder schlimmeres zu bezeichnen und die fühlen sich dann moralisch auch noch erhaben. :rolleyes:
 
US-Recht:

Because doxing is a fairly new tactic, its legal repercussions may seem murky. Though ethically questionable, doxing is usually legal. Technically, it is perfectly within one's legal rights to find someone's publicly available information and post it online. Still, there are some situations in which doxing can cross the boundary and become a criminal act.

Depending on the specifics of the case, doxing may be considered harassment, intimidation, invasion of privacy or even assault. If the information posted online was obtained illegally--for example, through hacking--there could be criminal charges in store for whoever obtained and revealed it. The intent of the doxer may also come into play. Doxing that is meant to intimidate, threaten, harass or lead to threats against someone could lead to legal trouble. In addition, if someone's personal details are obtained through a private rather than public source, the victim could have ground to file a lawsuit for invasion of privacy.
https://www.shapirolozano.com/blog/2018/01/is-it-illegal-to-dox-someone.shtml
 
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