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Für Interessierte hier der Panorama-Bericht vom 22.02.2007
Morden und Foltern als Freizeitspaß - Killerspiele im Internet
im Wortlaut eigene Mitschrift:
(Eigene Ergänzungen sind kursiv und/oder rot dargestellt)
Anja Reschke (Moderatorin):
Es geht immer ums Töten.
Je brutaler, je realistischer desto besser.
Computerspiele und vor allem so genannte Killerspiele gehören inzwischen zum normalen Freizeitprogramm von Jugendlichen.
Die Wirkung dieser Spiele ist umstritten.
Die meisten Spieler behaupten, wenn man da jemanden abknallt, zersägt oder vergewaltigt hätte das ja nichts mit der
Wirklichkeit zu tun. Wer diese brutalen Killerspiele allerdings das erste Mal sieht, fragt sich schon, warum so was eigentlich nicht verboten ist.
Thomas Berndt und Sonja Mayr sind dieser Frage nachgegangen. (SCHNITT)
Thomas Berndt (Reporter):
Sturmgewehr und Handgranaten.
Menschen abknallen als Feierabendspaß.
Hildesheim Innenstadt.
Nazis gegen Amerikaner, auf Originalschlachtfeldern des Zweiten Weltkriegs.
Das Ganze virtuell im Internet, Call of Duty - übersetzt Einsatzbefehl so heißt dieses Killerspiel.
(gezeigt werden Szenen aus Call of Duty, in denen ausnahmslos und mehrfach auf bereits tote Soldaten geschossen wird, im direkten Anschluss wird der Spieler (Ingolf Wichman) vor dem PC gezeigt, wie er anscheinend seine wahre Freude daran hat. Auch der zweite Call of Duty Fan (Christian Reininghaus), der das Geschehen auf dem gleichen Bildschirm einen Stuhl weit hinter dem Spieler beobachtet, scheint dem mehrfachen Beschuss des bereits besiegten am Boden liegenden Gegners eine Menge Spaß abgewinnen zu können).
Das Ziel: Möglichst viele Menschen töten, je blutiger, desto besser. (SCHNITT)
Christian Reininghaus (Spieler):
Das faszinierende daran ist, es sieht mittlerweile im Computer schon fast genauso aus wie in echt denk ich.
Ich hab zwar in echt noch nicht soviel Blut gesehen, aber es ist ein guter Nebeneffekt und es macht das Spiel einfach auch mehr spaßiger. (SCHNITT)
Ingolf Wichman (Spieler):
Bei uns denkt keiner darüber nach. Da könnte ich jetzt in meinem Hinterkopf sehen, ist es ein Nazi oder das ist ein Russe oder ein Amerikaner, sondern es geht wirklich nur um das reine Kämpfen. Das eine Team gegen das andere Team, wie beim Fußball, bloß das es halt ein bisschen brutaler ist, ist es ja nun mal wirklich auch. (SCHNITT)
Thomas Berndt (Reporter):
Hitlers Krieg als Killerspiel. Gedankenlos und scheinbar unpolitisch. (SCHNITT)
Bert Weingarten (PanAmp-Internetsicherheitsfirma):
Die Gefährdung von Call of Duty geht über die normale Gefährdung eines Killerspiels eindeutig hinaus. Warum?
Dort wird eigentlich der Zweite Weltkrieg verharmlost. Das heißt die Slogans dieser Kriegsgeneration werden wieder in dem Spiel aktiv. Es geht wieder um die Tommys, es geht wieder um die Krauts, es geht wieder um das gegenseitige Töten. (SCHNITT)
Thomas Berndt (Reporter):
Die Call of Duty-Szene hat Bert Weingarten monatelang im Netz beobachtet. Seine Bilanz:
Alleine in Deutschland sind täglich über 20.000 Kämpfer im Fronteinsatz; Familienväter, Schüler, Nazis.
Wer will, kann das Killerspiel problemlos noch auffrisieren, wenn auch illegal. (SCHNITT)
(Gezeigt werden Bildschirmfotos von illegalen Webseiten, auf denen augenscheinlich verfassungsfeindliche Symbole im Interface von Medal of Honor Allied Assault (nicht im Spiel selbst) dargestellt werden.)
Bert Weingarten (PanAmp-Internetsicherheitsfirma):
Man kann das Spiel durch eine Vielzahl von kostenlosen Modifikationen erweitern, die man dann über Internet einfach herunterladen kann, und das kann jeder machen. In Deutschland. Das bedeutet, dass Sie dieses Spiel zum Beispiel mit verfassungsfeindlichen Symbolen bestücken können wie die SS-Runen aber auch das Hakenkreuz. (SCHNITT)
(Gezeigt werden Szenen aus in Deutschland nicht regulär/ nur illegal erhältlichen modifizierten Spielversionen von GTA und Der Pate, in denen augenscheinlich virtuelle Figuren (Unbeteiligte Passanten oder Spielgegner) mit Kettensäge, Messer, Pistole getötet werden oder gequält/verhört/gefoltert werden.
Thomas Berndt (Reporter):
Hinrichten, quälen, morden. Insgesamt 1,5 Millionen spielen in Deutschland so genannte Eho-Shooter Killerspiele-.
Und was es nicht an der Ladentheke zu kaufen gibt, holen sich selbst Kinder problemlos aus dem Internet.
Wie dieses Spiel:
(Gezeigt werden Sex-Szenen aus der in Deutschland illegalen Version eines modifizierten GTA):
Wer hier möglichst viele Frauen vergewaltigt, gewinnt. (SCHNITT)
Die Internet-Fahnder des Bayrischen Landes-Kriminalamts. Killerspiele, selbst brutalste, haben sie hier regelmäßig auf dem Schirm. Die Ermittlungen allerdings laufen meist ins Leere. Kaum ein Spiel konnte bundesweit bislang verboten werden.
Der Grund: Das aktive virtuelle Morden und das makabere Spielziel möglichst viele Menschen zu töten reichen nicht für ein Verbot, beklagen Fahnder, denn der zuständige Paragraph § 131 (Gewaltdarstellung) stellt nur die reine Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen Menschen unter Strafe. Reale Bilder werden dabei von Gerichten eher verboten als künstliche Computerszenen. (SCHNITT)
Albert Bischeltsrieder (Landeskriminalamt Bayern):
Bei Computerspielen, speziell bei diesen Killerspielen geht es eben nicht so sehr oder sogar erst in zweiter Linie um die Darstellung, um besonders grausame Darstellungen, sondern es geht um das aktive handeln der Personen. Also ich sehe nicht nur zu wie eine Person beispielsweise mit einer Kettensäge zerstückelt wird wie bei einem Video, sondern ich bin derjenige der gegen diese Person gegen eine andere Person mit Gewalt tätig wird. Und das ist das eigentlich Entscheidende. Und dem wird der bisherige § 131 zumindest aus unserer Sicht nicht gerecht. (SCHNITT)
Thomas Berndt (Reporter):
Dieser Paragraph, Streitpunkt auch im Berliner Bundesrat vor wenigen Tagen.
Bayern und Niedersachsen fordern das Gesetz explizit auf Killerspiele zu erweitern.
Nur so könne man sie tatsächlich verbieten und die Hersteller bestrafen.
Uwe Schünemann, CDU (Innenminister Niedersachsen):
Der Paragraph 131 hat ja bisher überhaupt nicht gewirkt, und wenn man sogar bei der Spielanleitung dann aufgefordert wird zunächst erst einmal jemanden zu quälen und dann kriegt man mehr Punkte, bevor man dann mit der Kettensäge den Kopf absägt, dann ist das etwas was ich nicht verstehen kann, das das überhaupt hergestellt werden muss, und deshalb muss so etwas auch verboten werden. (SCHNITT)
Thomas Berndt (Reporter):
Die Bundesjustizministerin allerdings sträubt sich beharrlich. Für sie ist die aktuelle Bundesratsinitiative schlicht überflüssig.
Sie glaubt ungerührt an die Wirksamkeit ihres Paragraphen.
Lästige Nachfragen:
(Gezeigt wird ein Ausschnitt der Bundespressekonferenz mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries)
Frage eines Reporters:
Frau Ministerin, was spricht gegen ein explizites Verbot von Killerspielen, zum Beispiel in einer Ausweitung des Paragraphen 131?
Antwort Brigitte Zypries, SPD (Bundesjustizministerin):
(Kopfschüttelnd) Wir haben die Killerspiele im Paragraph 131 verboten. Mir hat noch niemand erklärt, was er besser machen will, als das was im Moment im Strafgesetzbuch steht. (SCHNITT)
Günther Beckstein, CDU (Innenminister Bayern):
Mit dem heutigen Gesetz kommen wir nicht aus, weil die Anwendung des Gesetzes von Staatsanwaltschaft und Gerichten zu restriktiv gehandhabt wird dass es faktisch nicht zu einem Verbot von Killerspielen ausreicht. Das ist die Erfahrung aller Praktiker, und da hilft
man nix wenn die Justizministerin als Privatperson eine andere Meinung hat, sondern wir müssen das Gesetz so fassen, dass es eindeutig ein Verbot virtueller Killerspiele beinhaltet.
Thomas Berndt (Reporter):
(Gezeigt werden weitere Tötungs-Szenen aus so genannten Killerspielen, Gegner sind augenscheinlich Mutanten/Zombies)
Übrigens: Jeder Zweite 15jährige in Deutschland hat ein derartiges Killerspiel schon ausprobiert. (SCHNITT)
Albert Bischeltsrieder (Landeskriminalamt Bayern):
Bei diesen Spielen ist es wirklich vielfach so, dass man als Ermittlungsbeamter eine gewisse Hilflosigkeit fast fühlt wenn die gesetzlichen Handhaben einfach nicht ausreichen gegen derartige Spiele vorzugehen.
Bericht Thomas Berndt, Sonja Mayr
Schnitt: Maria Klindworth
Anja Reschke (Moderatorin):Sollte es doch irgendwann mal zu einer Verschärfung der Gesetze kommen, haben die Hersteller solcher Computerspiele schon mal angedroht dann ins Ausland abzuwandern. Na dann.
ENDE des Berichts
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Erläuterungen zum obigen Text:
Kursive Texte sind eigene Anmerkungen
Kursive rote Texte beschreiben die gezeigten Szenen.
Ich gebe diese Mitschrift frei zur (unverfälschten!) Weitergabe.
Morden und Foltern als Freizeitspaß - Killerspiele im Internet
im Wortlaut eigene Mitschrift:
(Eigene Ergänzungen sind kursiv und/oder rot dargestellt)
Anja Reschke (Moderatorin):
Es geht immer ums Töten.
Je brutaler, je realistischer desto besser.
Computerspiele und vor allem so genannte Killerspiele gehören inzwischen zum normalen Freizeitprogramm von Jugendlichen.
Die Wirkung dieser Spiele ist umstritten.
Die meisten Spieler behaupten, wenn man da jemanden abknallt, zersägt oder vergewaltigt hätte das ja nichts mit der
Wirklichkeit zu tun. Wer diese brutalen Killerspiele allerdings das erste Mal sieht, fragt sich schon, warum so was eigentlich nicht verboten ist.
Thomas Berndt und Sonja Mayr sind dieser Frage nachgegangen. (SCHNITT)
Thomas Berndt (Reporter):
Sturmgewehr und Handgranaten.
Menschen abknallen als Feierabendspaß.
Hildesheim Innenstadt.
Nazis gegen Amerikaner, auf Originalschlachtfeldern des Zweiten Weltkriegs.
Das Ganze virtuell im Internet, Call of Duty - übersetzt Einsatzbefehl so heißt dieses Killerspiel.
(gezeigt werden Szenen aus Call of Duty, in denen ausnahmslos und mehrfach auf bereits tote Soldaten geschossen wird, im direkten Anschluss wird der Spieler (Ingolf Wichman) vor dem PC gezeigt, wie er anscheinend seine wahre Freude daran hat. Auch der zweite Call of Duty Fan (Christian Reininghaus), der das Geschehen auf dem gleichen Bildschirm einen Stuhl weit hinter dem Spieler beobachtet, scheint dem mehrfachen Beschuss des bereits besiegten am Boden liegenden Gegners eine Menge Spaß abgewinnen zu können).
Das Ziel: Möglichst viele Menschen töten, je blutiger, desto besser. (SCHNITT)
Christian Reininghaus (Spieler):
Das faszinierende daran ist, es sieht mittlerweile im Computer schon fast genauso aus wie in echt denk ich.
Ich hab zwar in echt noch nicht soviel Blut gesehen, aber es ist ein guter Nebeneffekt und es macht das Spiel einfach auch mehr spaßiger. (SCHNITT)
Ingolf Wichman (Spieler):
Bei uns denkt keiner darüber nach. Da könnte ich jetzt in meinem Hinterkopf sehen, ist es ein Nazi oder das ist ein Russe oder ein Amerikaner, sondern es geht wirklich nur um das reine Kämpfen. Das eine Team gegen das andere Team, wie beim Fußball, bloß das es halt ein bisschen brutaler ist, ist es ja nun mal wirklich auch. (SCHNITT)
Thomas Berndt (Reporter):
Hitlers Krieg als Killerspiel. Gedankenlos und scheinbar unpolitisch. (SCHNITT)
Bert Weingarten (PanAmp-Internetsicherheitsfirma):
Die Gefährdung von Call of Duty geht über die normale Gefährdung eines Killerspiels eindeutig hinaus. Warum?
Dort wird eigentlich der Zweite Weltkrieg verharmlost. Das heißt die Slogans dieser Kriegsgeneration werden wieder in dem Spiel aktiv. Es geht wieder um die Tommys, es geht wieder um die Krauts, es geht wieder um das gegenseitige Töten. (SCHNITT)
Thomas Berndt (Reporter):
Die Call of Duty-Szene hat Bert Weingarten monatelang im Netz beobachtet. Seine Bilanz:
Alleine in Deutschland sind täglich über 20.000 Kämpfer im Fronteinsatz; Familienväter, Schüler, Nazis.
Wer will, kann das Killerspiel problemlos noch auffrisieren, wenn auch illegal. (SCHNITT)
(Gezeigt werden Bildschirmfotos von illegalen Webseiten, auf denen augenscheinlich verfassungsfeindliche Symbole im Interface von Medal of Honor Allied Assault (nicht im Spiel selbst) dargestellt werden.)
Bert Weingarten (PanAmp-Internetsicherheitsfirma):
Man kann das Spiel durch eine Vielzahl von kostenlosen Modifikationen erweitern, die man dann über Internet einfach herunterladen kann, und das kann jeder machen. In Deutschland. Das bedeutet, dass Sie dieses Spiel zum Beispiel mit verfassungsfeindlichen Symbolen bestücken können wie die SS-Runen aber auch das Hakenkreuz. (SCHNITT)
(Gezeigt werden Szenen aus in Deutschland nicht regulär/ nur illegal erhältlichen modifizierten Spielversionen von GTA und Der Pate, in denen augenscheinlich virtuelle Figuren (Unbeteiligte Passanten oder Spielgegner) mit Kettensäge, Messer, Pistole getötet werden oder gequält/verhört/gefoltert werden.
Thomas Berndt (Reporter):
Hinrichten, quälen, morden. Insgesamt 1,5 Millionen spielen in Deutschland so genannte Eho-Shooter Killerspiele-.
Und was es nicht an der Ladentheke zu kaufen gibt, holen sich selbst Kinder problemlos aus dem Internet.
Wie dieses Spiel:
(Gezeigt werden Sex-Szenen aus der in Deutschland illegalen Version eines modifizierten GTA):
Wer hier möglichst viele Frauen vergewaltigt, gewinnt. (SCHNITT)
Die Internet-Fahnder des Bayrischen Landes-Kriminalamts. Killerspiele, selbst brutalste, haben sie hier regelmäßig auf dem Schirm. Die Ermittlungen allerdings laufen meist ins Leere. Kaum ein Spiel konnte bundesweit bislang verboten werden.
Der Grund: Das aktive virtuelle Morden und das makabere Spielziel möglichst viele Menschen zu töten reichen nicht für ein Verbot, beklagen Fahnder, denn der zuständige Paragraph § 131 (Gewaltdarstellung) stellt nur die reine Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen Menschen unter Strafe. Reale Bilder werden dabei von Gerichten eher verboten als künstliche Computerszenen. (SCHNITT)
Albert Bischeltsrieder (Landeskriminalamt Bayern):
Bei Computerspielen, speziell bei diesen Killerspielen geht es eben nicht so sehr oder sogar erst in zweiter Linie um die Darstellung, um besonders grausame Darstellungen, sondern es geht um das aktive handeln der Personen. Also ich sehe nicht nur zu wie eine Person beispielsweise mit einer Kettensäge zerstückelt wird wie bei einem Video, sondern ich bin derjenige der gegen diese Person gegen eine andere Person mit Gewalt tätig wird. Und das ist das eigentlich Entscheidende. Und dem wird der bisherige § 131 zumindest aus unserer Sicht nicht gerecht. (SCHNITT)
Thomas Berndt (Reporter):
Dieser Paragraph, Streitpunkt auch im Berliner Bundesrat vor wenigen Tagen.
Bayern und Niedersachsen fordern das Gesetz explizit auf Killerspiele zu erweitern.
Nur so könne man sie tatsächlich verbieten und die Hersteller bestrafen.
Uwe Schünemann, CDU (Innenminister Niedersachsen):
Der Paragraph 131 hat ja bisher überhaupt nicht gewirkt, und wenn man sogar bei der Spielanleitung dann aufgefordert wird zunächst erst einmal jemanden zu quälen und dann kriegt man mehr Punkte, bevor man dann mit der Kettensäge den Kopf absägt, dann ist das etwas was ich nicht verstehen kann, das das überhaupt hergestellt werden muss, und deshalb muss so etwas auch verboten werden. (SCHNITT)
Thomas Berndt (Reporter):
Die Bundesjustizministerin allerdings sträubt sich beharrlich. Für sie ist die aktuelle Bundesratsinitiative schlicht überflüssig.
Sie glaubt ungerührt an die Wirksamkeit ihres Paragraphen.
Lästige Nachfragen:
(Gezeigt wird ein Ausschnitt der Bundespressekonferenz mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries)
Frage eines Reporters:
Frau Ministerin, was spricht gegen ein explizites Verbot von Killerspielen, zum Beispiel in einer Ausweitung des Paragraphen 131?
Antwort Brigitte Zypries, SPD (Bundesjustizministerin):
(Kopfschüttelnd) Wir haben die Killerspiele im Paragraph 131 verboten. Mir hat noch niemand erklärt, was er besser machen will, als das was im Moment im Strafgesetzbuch steht. (SCHNITT)
Günther Beckstein, CDU (Innenminister Bayern):
Mit dem heutigen Gesetz kommen wir nicht aus, weil die Anwendung des Gesetzes von Staatsanwaltschaft und Gerichten zu restriktiv gehandhabt wird dass es faktisch nicht zu einem Verbot von Killerspielen ausreicht. Das ist die Erfahrung aller Praktiker, und da hilft
man nix wenn die Justizministerin als Privatperson eine andere Meinung hat, sondern wir müssen das Gesetz so fassen, dass es eindeutig ein Verbot virtueller Killerspiele beinhaltet.
Thomas Berndt (Reporter):
(Gezeigt werden weitere Tötungs-Szenen aus so genannten Killerspielen, Gegner sind augenscheinlich Mutanten/Zombies)
Übrigens: Jeder Zweite 15jährige in Deutschland hat ein derartiges Killerspiel schon ausprobiert. (SCHNITT)
Albert Bischeltsrieder (Landeskriminalamt Bayern):
Bei diesen Spielen ist es wirklich vielfach so, dass man als Ermittlungsbeamter eine gewisse Hilflosigkeit fast fühlt wenn die gesetzlichen Handhaben einfach nicht ausreichen gegen derartige Spiele vorzugehen.
Bericht Thomas Berndt, Sonja Mayr
Schnitt: Maria Klindworth
Anja Reschke (Moderatorin):Sollte es doch irgendwann mal zu einer Verschärfung der Gesetze kommen, haben die Hersteller solcher Computerspiele schon mal angedroht dann ins Ausland abzuwandern. Na dann.
ENDE des Berichts
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Erläuterungen zum obigen Text:
Kursive Texte sind eigene Anmerkungen
Kursive rote Texte beschreiben die gezeigten Szenen.
Ich gebe diese Mitschrift frei zur (unverfälschten!) Weitergabe.