Kunstfreiheit in der Film- und Serienlandschaft und ihre Schranke [FSK]

Erstmal solltet ihr euch auf ein Argument einigen.

Der Film kann nicht gleichzeitig mit "Kontext" gerechtfertigt werden, als auch mit "Es gibt gar keine Hypersexualisierung".


1. Entweder es gibt Hypersexualisierung, dann ist in eurer Logik erst der Kontext entscheidend um es zu relativieren.
2. Oder es gibt gar keine Hypersexualisierung, dann braucht es aber auch keinen Kontext, da ein Problem gar nicht erst besteht.


Und das 2 ne Falschaussage ist sieht man ja am Clip auf der Bühne. Ansonsten wäre "Kontext" gar kein Argument, sondern "Du erfindest Dinge"
 
Der Vergleich hinkt an allen Ecken und Enden, da beim absichtlichen Unterdrogensetzen von Kindern als Method Acting Mittel-zum-Zweck jedenfalls unleugbar eine strafbare Handlung vorläge, wogegen das beim Twerken im Netflixmovie eben mit fast 100% Gewissheit ausgeschlossen werden kann.
 
Der Vergleich hinkt an allen Ecken und Enden, da beim absichtlichen Unterdrogensetzen von Kindern als Method Acting Mittel-zum-Zweck jedenfalls unleugbar eine strafbare Handlung vorläge, wogegen das beim Twerken im Netflixmovie eben mit fast 100% Gewissheit ausgeschlossen werden kann.

In Deutschland ist die sexuelle Posierung ebenfalls Jugendgefährdend. Die Elfjährige müssen sowas ja ausführen, damit es gefilmt werden kann. Die Elfjährige leben ja nicht im fiktiven Plot, sondern in der wirklichen Welt.

Die verzwickte Lage ist, dass der Film in Frankreich entstand. Da kann eine Elfjährige sogar einvernehmlich Sex haben. Also gehört der Film einfach unter der Ladentheke.
 
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Erstmal solltet ihr euch auf ein Argument einigen.

Der Film kann nicht gleichzeitig mit "Kontext" gerechtfertigt werden, als auch mit "Es gibt gar keine Hypersexualisierung".


1. Entweder es gibt Hypersexualisierung, dann ist in eurer Logik erst der Kontext entscheidend um es zu relativieren.
2. Oder es gibt gar keine Hypersexualisierung, dann braucht es aber auch keinen Kontext, da ein Problem gar nicht erst besteht.


Und das 2 ne Falschaussage ist sieht man ja am Clip auf der Bühne. Ansonsten wäre "Kontext" gar kein Argument, sondern "Du erfindest Dinge"
Solltest das Ende von der Bühnen Show sehen. Dann hat man ein andern betrachtungs Winkel. Und den Anfang. Dann weiß man wieso es so kommt.
 
In Deutschland ist die sexuelle Posierung ebenfalls Jugendgefährdend. Die Elfjährige müssen sowas ja ausführen, damit es gefilmt werden kann.

Die verzwickte Lage ist, dass der Film in Frankreich entstand. Da kann eine Elfjährige sogar einvernehmlich Sex haben. Also gehört der Film einfach unter der Ladentheke.

Das implizierst du einfach so ins Blaue hinein nach Lektüre des entsprechendes Gesetzestextes. Ob die von dir inkriminierten Filmszenen tatsächlich gegen entsprechende Jugenschutzparagraphen verstossen, entscheidet aber wohl immer noch die deutsche Justiz und nicht du und solange hier kein Verfahren gegen Netflix in Gang kommt, debattieren wir hier über Nebelschlösser.
 
Das implizierst du einfach so ins Blaue hinein nach Lektüre des entsprechendes Gesetzestextes. Ob die von dir inkriminierten Filmszene tatsächlich gegen entsprechende Jugenschutzparagraphen verstossen, entscheidet aber wohl immer noch die deutsche Justiz und nicht du und solange hier kein Verfahren gegen Netflix in Gang kommt, debattieren wir hier über Nebelschlösser.

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Ob ne Straftat vorliegt ist ne andere Frage (Wurde in Frankreich gedreht). Der deutsche Jugendschutz greift weiter.


Posendarstellungen

Darstellung von Minderjährigen in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung (Posendarstellungen)
Schwer jugendgefährdende Medien unterliegen auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle den gesetzlichen Verbreitungs- und Werbebeschränkungen des Jugendschutzgesetzes. Dies ist nach § 15 Abs. 2 Nummer 4 JuSchG bei Trägermedien der Fall, die "Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen".

Die Vorschrift trägt einem zunehmenden Angebot von Abbildungen Rechnung, die sich unterhalb der Schwelle der Kinder- und Jugendpornographie bewegen, jedoch den Einstieg in kinderpornographische Angebote fördern. Solche Darstellungen gefährden Kinder und Jugendliche, weil sie einen Eindruck der Normalität des sexuellen Umgangs von Erwachsenen mit Minderjährigen vermitteln und die kindliche Neugier wecken.

Dabei muss es sich nicht um Abbildungen der Realität handeln, auch virtuelle Darstellungen von Mädchen und Jungen, die nach dem äußeren Erscheinungsbild als noch nicht 18-jährig erscheinen, erfüllen den Tatbestand. Nicht erforderlich ist, dass die minderjährige Person nackt oder auch nur teilweise entkleidet dargestellt wird, wenn sich schon allein aus der Körperhaltung oder eingenommenen Pose (z.B. Spreizen der Beine) die unnatürliche Geschlechtsbetontheit ergibt. Hinsichtlich der Altersbestimmung ist das äußere Erscheinungsbild der dargestellten Person, insbesondere nach der körperlichen Entwicklung und den Gesichtszügen, maßgeblich.
Für Telemedien und für Rundfunkangebote ergibt sich ein absolutes Verbot der Verbreitung aus dem Unzulässigkeitstatbestand des § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).




Auch wenn ichs eher mit der Menschenwürde kombimieren würde, da der Film eigens diese Praxis zwar kritisieren will, die Schauspieler aber als Mittel zum Zweck, zu Objekten einer Gesellschaftskritik degradiert um erst eine Wirkung entfalten zu können.

Der Film hypersexualisiert Kinder, nimmt es auf um eine Hypersexualisierung anzuprangern. Das ist so bekifft, das können nur Leute gut finden, die auch Doppelmoralisch handeln. Denken sagt A, Handeln tut aber B.

Bei einem Antikriegsfilm wird auch kein Krieg angezettelt um dann zu zeigen wie schlimm es ist. Der Krieg wird nur fiktional nachgebildet. Die Posen der Elfjährigen sind aber echt.
 
Es gibt genug Horror Filme wo kleine Kinder morden und nicht nur Angst haben und schreien

Du bist immer noch nicht in der Lage zwischen Fiktion und Wirklichkeit zu unterscheiden. In keinem Filmset eines Horrofilms haben Kinder wirklich ermordet.

Es geht nicht um den Film selbst, sondern um seine Produktion.
 
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ja und? Nach meiner persönlichen Interpretation würde ich mit dem § 15 Abs. 2 Nummer 4 JuSchG ein Kopftuchverbot für unter 18jährige Mädels argumentieren, das dieses ein in meinen Augen ein sexualisierendes, ausschließlich weibliche Personen treffendes Diskriminierungsobjekt darstellt.

Am Ende entscheiden dennoch Gerichte über strafrechtliche Relevanz oder nicht und so ists auch bei den Twerkteenies, die offensichtlich NICHT gegen geltendes deutsches REcht verstossen, da keine erfolgreiche Klage gegen Netflix vorliegt.
 
ja und? Nach meiner persönlichen Interpretation würde ich mit dem § 15 Abs. 2 Nummer 4 JuSchG ein Kopftuchverbot für unter 18jährige Mädels argumentieren, das dieses ein in meinen Augen ein sexualisierendes, ausschließlich weibliche Personen treffendes Diskriminierungsobjekt darstellt.

Und warum erwähnst du jetzt deine Meinung über ne Rechtslage, obwohl du vorhin kritisiert hast, dass ich das im anderen Fall tu?


Eine Seite vorher hast du kritisiert, dass ich meine Meinung über ne Rechtslage abgebe, obwohl ich nichts zu entscheiden hab. Jetzt erwähnst du Offtopic deine Auffassung einer Rechtslage, obwohl du da ebenfalls nichts zu entscheiden hast.
 
Ja die Posen sind echt, man hätte sie auch nicht zwingend so explizit zeigen müssen, ich halte es aber trotzdem für bescheuert sich nur auf die besagten Szenen zu stürzen und den Kontext zu ignorieren. Frag mich was passiert wäre wenn Kids im Twitterzeitalter rauskäme...
 
Und warum erwähnst du jetzt deine Meinung über ne Rechtslage, obwohl du vorhin kritisiert hast, dass ich das im anderen Fall tu?

Gegenfrage: warum siehst du deine Auslegung des entsprechenden Paragraphen in entsprechendem Fall als hinreichendes Argument dafür, dass hier ein hieb- und stichfester Verstoss gegen deutsches Recht vorliege?

Ohne Prozess und Urteil wird das nix.
 
Gegenfrage: warum siehst du deine Auslegung des entsprechenden Paragraphen in entsprechendem Fall als hinreichendes Argument dafür, dass hier ein hieb- und stichfester Verstoss gegen deutsches Recht vorliege?

Ohne Prozess und Urteil wird das nix.

Ich darf bevor es Urteile gibt eine eigene Auffassung haben. Habt ihr ja auch.


Ja die Posen sind echt, man hätte sie auch nicht zwingend so explizit zeigen müssen, ich halte es aber trotzdem für bescheuert sich nur auf die besagten Szenen zu stürzen und den Kontext zu ignorieren. Frag mich was passiert wäre wenn Kids im Twitterzeitalter rauskäme...

Ich kritisiere nicht den Film, sondern die Produktion. Um den Film eigens zu kritisieren müsste ich ihn mir in der Tat anschauen.
 

man achte mal hier auf das like dislike verhältnis...
ist schon ein bisschen ironie dabei, wie genau bei diesem film ausgerastet wird. wenn die realität wahrscjeinlich schlimmer ist
 
Ich darf bevor es Urteile gibt eine eigene Auffassung haben. Habt ihr ja auch.

Sicherlich. Darfst du. Nur klang das bei dir so eher nach Tatsachenbeschreibung denn juristische Laienmeinung, die auch die Möglichkeit offen lässt, falsch sein zu können.
 

man achte mal hier auf das like dislike verhältnis...
ist schon ein bisschen ironie dabei, wie genau bei diesem film ausgerastet wird. wenn die realität wahrscjeinlich schlimmer ist

Wenn ich kritisieren will, dass Kinder ausm Fenster geschubst werden, schubse ich sie nicht eigens ausm Fenster.


Edit: Wobei selbst der Clip explizit nicht die sexualisierenden Posen hat (Arsch betonen, wackeln, nahgezoom) wie im Film.


Edit2: Okay, doch hier:




Sicherlich. Darfst du. Nur klang das bei dir so eher nach Tatsachenbeschreibung denn juristische Laienmeinung, die auch die Möglichkeit offen lässt, falsch sein zu können.

Der Film hat keine FSK Prüfung. Ich nehme sowas gerne als Indiz.

Edit: Ich habe eigentlich recht deutlich gemacht am Anfang, dass die Ganze Posengesetzgebung in Deutschland recht neu ist wegen Edathy.
 
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