Markt [Free2Play/Pay2Win] - Untergang der Spielqualität?

Free2Play ist:


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Sollte mal jeder gelesen haben. Wurde original im WASD #5 veröffentlicht:
http://derstandard.at/2000002145153...chnet-ab-Wie-die-Gratisspielbranche-luegt-und

Hab's mir mal durchgelesen. Hmm...

Also da steht jetzt nichts drinne, das mir nicht bekannt wäre. Genau aus diesen Gründen sprechen mich solche Spiele überhaupt nicht an. Ich habe mal das ein oder andere f2p ausprobiert. Wenn aber der Zeitaufwand zu hoch wurde oder ich Echtgeld bezahlen hätte müssen, war das ein K.O.-Kriterium für mich. Ich würde für so etwas niemals Geld ausgeben.
Man könnte solchen Konzernen jetzt vorwerfen, dass sie das Suchtverhalten von bestimmten Käuferschichten ausnutzen. Dann müssten wir aber jeden Konzern anprangern ;-)
 
Das habe ich auch schon längst bemerkt und finde das einfach wiederlich, es ist schon traurig das große Namen im Videospielbuisness sich auf so eine F2P Schrott ...

aber naja ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Was leicht übertrieben ist. Zudem ist es so plump und offensichtlich gemacht, wer da drauf reinfällt, hat es quasi gar nicht anders verdient.

Manche/Viele Menschen haben eben eine suchtanfällige Persönlichkeit. Unter anderem deswegen gibt's auch so hohe Einschränkungen für Glücksspiel in den meisten Staaten.
f2p Games nutzen die gleichen Mechanismen in einer vollkommen unkontrollierten Umgebung und sprechen dabei auch noch oft genug gezielt Kinder an.

Die Spiele sollten imo nicht verboten werden (jeder Erwachsene kann letztendlich mit seinem Geld machen, was er will), aber dass die Länder die Industrie so unreguliert rumwüten lassen ist imo ein großes Versäumnis.
 
Kinder haben Eltern. Wenn diese nicht eingreifen, ist nicht die Industrie schuld, sondern die Eltern.

Eine Regulierung ist nicht notwendig. Eher ein Elternführerschein.
 
Ja und ich bin auch für Legalisierung von Drogen.

Auf ein ab 18 Label lasse ich mich noch ein, aber darüber hinaus, is jeder selbst für sich verantwortlich
 
Lösung: Mindestalter für in-App Einküfe, eventuell erst ab bestimmten Beträgen, Mengen oder Häufigkeiten. Genauso ist es überall sonst geregelt, wer unter einem bestimmten Alter ist darf bestimmte Güter nicht kaufen (Alkohol, Tabak) oder nur bis zu bestimmten Beträgen handeln. Als ich im Einzelhandel gearbeitet hatte mussten ab einem bestimmten Betrag (ich weiß nicht mehr welcher) die Eltern für einen minderjährigen Kunden kaufen. Und wer dann seinem Kind das Passwort, also den Identifikationsschlüssel gibt, der ist dann selbst schuld. So würde ich mir zumindest eine vernünftige Lösung vorstellen. Und wer volljährig ist und immer noch meint er müsste sich tausend Schlumpfbeeren kaufen, dem kann ich auch nicht mehr helfen.
 
Lösung: Mindestalter für in-App Einküfe, eventuell erst ab bestimmten Beträgen, Mengen oder Häufigkeiten. Genauso ist es überall sonst geregelt, wer unter einem bestimmten Alter ist darf bestimmte Güter nicht kaufen (Alkohol, Tabak) oder nur bis zu bestimmten Beträgen handeln. Als ich im Einzelhandel gearbeitet hatte mussten ab einem bestimmten Betrag (ich weiß nicht mehr welcher) die Eltern für einen minderjährigen Kunden kaufen. Und wer dann seinem Kind das Passwort, also den Identifikationsschlüssel gibt, der ist dann selbst schuld. So würde ich mir zumindest eine vernünftige Lösung vorstellen. Und wer volljährig ist und immer noch meint er müsste sich tausend Schlumpfbeeren kaufen, dem kann ich auch nicht mehr helfen.

Der bestimmte Betrag ist der Taschengeldparagraph nach § 110 BGB. Laut Gesetzgeber darf niemand unter 18 Jahren einen Kaufvertrag ohne Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten abschließen, der sich deutlich über den Rahmen des Taschengeldes bewegt. Sobald Sohnemann oder Töchterchen ein paar hundert Euro in irgendwelche F2P-Spielereien investiert haben, könnte ein Anwaltsschreiben an den "Vertragspartner" Wunder bewirken. Heißt eigentlich nichts anderes als, dass die gesetzlichen Vorschriften schon lange vorhanden sind, aber wo kein Kläger, da auch kein Richter.
 
Also wieder: selbst Schuld.

So gesehen ja, aber die F2P-Anbieter handeln gegen Gesetze, wenn sie insgeheim Kinder mit ihren Mistangeboten zu Wucherpreisen locken. Tabak- und Alkoholkonzerne zahlen saftige Bußgelder, wenn Werbung und Produktdesign speziell auf Kinder und Jugendliche abzielen.
 
Dann sollen die Eltern halt In App Käufe sperren bzw. sich informieren. Gegen Blödheit und Verantwortungslosigkeit kann man nichts machen.
 
Dann sollen die Eltern halt In App Käufe sperren bzw. sich informieren. Gegen Blödheit und Verantwortungslosigkeit kann man nichts machen.

Auch dafür gibt es einen gesetzlichen Rahmen, der die Verbraucher schützen soll.^^

§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Ich kann mich zwar nicht mehr an die einzelnen rechtlichen Definitionen dieser Stichworte erinnern, aber ein guter Anwalt könnte sich auch diesen Paragraph zunutze machen, um den Kaufvertrag zwischen F2P-Nutzer und F2P-Anbieter anzufechten.

Auch das Stichwort "erhebliche Willensschwäche" könnte vor Gericht greifen, wenn der Kläger ein Suchtverhalten bei der Nutzung nachweisen kann.
 
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