Zero Tolerance EU-Richtlinie: Artikel 13

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Ihr befindet euch in einem ZT-Thread, entsprechend gelten hier folgende extra Regeln(Sonderregeln ggf. im Startpost sind mitzubeachten):

1) ZTF für Zero Tolerance Forums Provokationen/Beleidigungen/Bashes/Trollen/OffTopic/Spam/etc führen zur sofortigen Bestrafung in Form von Bans. Entscheidungen sind endgültig und nicht diskutierbar.

2) Gepflegte Diskussionskultur ist das Gebot! ZTFs koexistieren neben den normalen Foren. Wenn ihr mit den harten Regeln hier nicht klarkommt, nutzt die normal moderierten Foren.

Beachtet bitte die Regeln im Startpost.

Die Bundesregierung plant den Dienstanbietern die Nutzung eines Uploadfilters zu verbieten, stattdessen sollen sie sich mit Pauschalbeiträgen aus der Haftung freikaufen können.


Zudem erinnere ich nochmal an die fertige Regel ("Die Politiker wollen nur Macht und Geld"). Ab diesem Post ist die Schonfrist IMO nun vorbei und ich werde anfangen nach diesem Post zu melden. Als Leitfaden einfach überlegen was wohl in einer politikwissenschaftlichen Fakultät behandelt werden würde und was (auch) in einer rechtswissenschaftlichen Fakultät. "Politik von Gelder von Lobbyisten abhängig?" ist wohl kein rechtliches Thema zu Artikel 13. Notfalls mir einfach ne PN schreiben.

Und keine Sorge, Aussagen der Kanzlerin [als Institution der Bundesregierung] sind Konform mit der Regel, weil sie mitverantwortlich sein wird wie die nationale rechtliche Umsetzung ausschauen wird.


Regeln:

Dieser Thread beschäftigt sich alleine mit den rechtlichen Motiven und mit den rechtlichen Auswirkungen auf das Internet. Parteienpolitik ist in diesem Thread ausgeschlossen. Weder CDU, noch Piratenpartei oder sonstige Parteien sind hier Thema. Das EU-Parlament als europäischer Gesetzgeber hat diese Richtlinie beschlossen und der nationale Gesetzgeber muss diese nun umsetzen.

Folglich verletzt "Die CDU macht das Internet kaputt" die Threadregel, hingegen "Die EU macht das Internet kaputt" die Threadregel befolgt.



I. Personen und Organisationen
II. Motive und Auswirkungen
III. Grundlagen und Hindernissen



  • I. [Personen und Organisationen]: Politische Verantwortung einzelner Volksvertreter (Politiker) vs rechtliche Verantwortung der EU/ des EU Parlaments [als Institution]
a. Diskussionen wie einzelne Volksvertreter (Politiker) politische Verantwortung für die EU-Richtlinie als Fraktionsvertretung tragen sind ebenfalls nicht Diskussionsinhalt, weil dadurch die rechtliche Gültigkeit dieser EU-RIchtlinie durch das EU-Parlament [als Institution] in keinster Weise tangiert wird.
[Bsp. "Am Ende will keine Partei hierfür gestimmt haben"]
b. Diskussionsinhalt ist hingegen welche rechtliche Verantwortung das EU-Parlament [als Institution] für diese Richtlinie trägt das Urheberrecht so und nicht anders neu zu definieren.
[Bsp. "Die EU/europäische Parlament/die Richtlinie gefährdet die Freiheit des Netzes"]


  • II. [Motive und Auswirkungen]: Politische Motive und politische Auswirkungen [Wahlen] vs rechtliche Motive und rechtliche Auswirkungen
a. Diskussionen über politische Motive dieser EU-Richtlinie sind ebenfalls nicht Threadinhalt. Dazu zählen z.B. Spekulationen über mögliche Beeinflussung von Wahlen.
[Bsp. "Mit dieser EU-Richtlinie wollen die Politiker nur gegen die Kritiker im Netz vorgehen"]
b. Diskussionsinhalt ist hingegen welche rechtliche Motive oder rechtliche Auswirkung die EU-Richtlinie beinhalten wird.
[Bsp. "Ebay wird von der EU-Richtlinie gar nicht erfasst und gilt im Sinne einer Tauschbörse als Ausnahme."]

  • III. [Grundlagen und Hindernissen]: Politische Grundlagen und Hindernissen vs rechtliche Grundlagen und Hindernissen
a. Diskussionen über politische Grundlagen und Hindernissen dieser EU-Richtlinie sind ebenfalls nicht Threadinhalt. Dazu zählt z.B. der Koalitionsvertrag (oder das Parteiprogramm) als politisches Hindernis, welches ein politisches Abkommen zwischen Parteien ist ohne rechtliche Konsequenzen.
[Bsp. "Die Bundesregierung bricht den Koalitionsvertrag"]
b. Diskussionsinhalt ist hingegen die rechtliche Grundlage und rechtliche Hindernisse wie Gesetze, Grundrechte oder der Verfassung.
[Bsp. "Die Urheberrechtsreform schränkt die Kunstfreiheit der kleineren Künstler massiv ein"]
 
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Und bei verwertungsgesellschaften klingeln die kassen, die künstler sehen trotzdem nicht mehr geld. Hoffentlich eskaliert das alles bis zum worst case.

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Es ist die Frage ob die Dienstanbieter in Deutschland einen Pauschalbetrag akzeptieren.

Was dann immernoch nicht heißt, dass Urheber mehr Geld für ihr schaffen sehen. Eher steigen die Gehälter der Verwertungsgesellschaftslobbyisten.

Ist das nicht immer so? :nix:

Naja, man hätte das Urheberrecht auch anders reformieren können, war aber bei Den Profiteuren wohl nicht so populär. Neben Artikel 17 wird ja auch die link-tax noch spannend... da wünsch ich den Verlagen das gleiche Ergebnis wie beim Leistungsschutzrecht in Deutschland ?
 
Ich kann mir vorstellen, dass Artikel 17 so endet auf Youtube bezogen, wie das Leistungsschutzrecht in Deutschland. Die großen Musikkünstler dieser Welt machen viel Kohle über Werbeeinnahmen auf ihren Musikvideos und allen anderen Videos, die diese Musik für ein paar Sekunden verwenden ( Content ID) .

Youtube dient zudem als Werbeplattform für die neuen Singles / Alben und man erreicht eben deutlich mehr Leute. Wenn es also hart auf hart kommt, werden die Rechteinhaber lieber auf eine bezahlte Lizenz verzichten, als dass sie jeden Monat auf einem 5 – 6 stelligen Werbeertrag verzichten und generell eine deutlich kleinere Zielgruppe erreichen.

Egal wie die Richtlinie letztendlich umgesetzt wird, die kleinen Künstler werden so oder so wahrscheinlich nicht mehr Geld sehen.
 
Ich finde es interessant wie der Youtuber Dner hier argumentiert, und auch seinen Diskussionspartnern überlegen ist. Weil ich nicht weiß ob das Video gegen die Politikregel verstößt, poste ich nur für Interessierte einen Spoiler - Link.

Diskussion Artikel 13

Die Auswirkungen, und hier spricht Dner auch kurz Foren an, für die kleinen Plattformen, ist eher negativ und einzig die Nachrichtenpresse freut sich, weil sie endlich Geld verdienen können, und künftig wohl auch werden.
 
Ich finde es interessant wie der Youtuber Dner hier argumentiert, und auch seinen Diskussionspartnern überlegen ist. Weil ich nicht weiß ob das Video gegen die Politikregel verstößt, poste ich nur für Interessierte einen Spoiler - Link.

Diskussion Artikel 13

Die Auswirkungen, und hier spricht Dner auch kurz Foren an, für die kleinen Plattformen, ist eher negativ und einzig die Nachrichtenpresse freut sich, weil sie endlich Geld verdienen können, und künftig wohl auch werden.

Dner hat denen allen ziemlich gut eingeschenkt! Da merkt man wieder, dass sich KEINER wirklich mit § 13 auseinandergesetzt hat!
 
Übrigens, meine Kommentare haben eine blaue Umrandung, heißt das, dass für mich die Zero-Tolerance-Regel nicht gilt? :coolface:
 
Übrigens, meine Kommentare haben eine blaue Umrandung, heißt das, dass für mich die Zero-Tolerance-Regel nicht gilt?
Sobald über dem Thread ein ZT-Kasten ist, in dem auf die Regelung hingewiesen wird, gilt sie. Die rote Umrandung ist einfach nur nochmal eine optische Erinnerung. Wobei eigene Posts standardmäßig blau hervorgehoben sind und wir nicht davon ausgehen, dass ihr in den Threads nur mit euch selber schreibt.
 
Sobald über dem Thread ein ZT-Kasten ist, in dem auf die Regelung hingewiesen wird, gilt sie. Die rote Umrandung ist einfach nur nochmal eine optische Erinnerung. Wobei eigene Posts standardmäßig blau hervorgehoben sind und wir nicht davon ausgehen, dass ihr in den Threads nur mit euch selber schreibt.
Achso, dachte schon das hätte was mit dem VIP-Pass zu tun, den ich mir damals mit meinen hart erarbeiteten Bling Blings erkauft habe! :kruemel:
 
Hessischer Landtag kritisiert EU-Parlament wegen Urheberrechtsreform
https://www.fnp.de/lokales/wiesbade...wegen-artikel-upload-filtern-zr-12109754.html
Der Hessische Landtag sieht die beschlossene Urheberrechtsreform des EU-Parlaments kritisch. Vor allem die Umsetzung könnte Probleme bereiten.

Die Abgeordneten des hessischen Landtags haben die umstrittene Reform des europäischen Urheberrechts teils heftig kritisiert. Nach der im EU-Parlament gebilligten Richtlinie sollen Plattformen wie Youtube künftig schon beim Hochladen überprüfen müssen, ob Inhalte urheberrechtlich geschütztes Material enthalten.



Stellungnahme von Twitch zu Artikel 17 (ehem. Artikel 13) der EU-Urheberrechtsreform
Update vom 04.04.19:


Twitch.tv hat uns eine Stellungnahme zukommen lassen, in welcher der Betreiber klar macht, dass Maßnahmen wie Geoblocking aktuell nur eine theoretische Option darstelle. Aktuell ziehe man nicht in Erwägung, Nutzer oder Communitys auszusperren.


Stellungnahme von Twitch zu Artikel 17 (ehem. Artikel 13) der EU-Urheberrechtsreform:

"Die Entscheidung des Europäischen Parlaments zu Artikel 17 (ehem. Artikel 13) der Urheberrechtsreform der Europäischen Union hat uns sehr enttäuscht. In dieser Form ist dieser Artikel ein schlecht gemachter Teil der neuen Urheberrechtsreform. Wir glauben, dass Artikel 17 negative Auswirkungen auf Millionen Creator sowie ihre Zuschauer und Fans haben könnte. Wir werden uns deshalb weiterhin dafür einsetzen, über Artikel 17 aufzuklären und die Interessen unserer Community zu vertreten, während die europäischen Mitgliedstaaten ihre eigenen Implementierungen zur Umsetzung der neuen Urheberrechtsreform entwerfen. Wir sind zuversichtlich, dass wir clevere Lösungen für unsere Creator in Europa entwickeln werden, damit sie sich weiter verwirklichen und erfolgreich sein können.
Die Abstimmung ist nicht das Ergebnis, auf das wir hingearbeitet haben. Aber es hat keinen Einfluss auf unsere ambitionierten Pläne, in Europa weiter zu expandieren. Wir freuen uns bereits darauf, nächste Woche die TwitchCon Europe, die erste TwitchCon außerhalb der USA, in Berlin zu veranstalten und noch in diesem Jahr ein neues Büro in Paris zu eröffnen."
Außerdem wolle Twitch.tv Lobby-Arbeit für faire Regelungen leisten, sollte der Artikel 17 final durchgewunken werden. Livestreams sollten für Fälle wie die unten genannten Beispiele (Filmposter oder Copyright-Musik im Hintergrund) nicht verboten werden.

http://www.pcgameshardware.de/Urheb...-17-Twitch-Geoblocking-Upload-Filter-1279008/
 
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Es wurde abgestimmt, nicht abzustimmen.
Kannst doch niemanden erzählen.
 
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Die haben den Schuss nicht gehört, also die Zeitungsverleger ... Einfach schön mit anzuschauen, wie alle keine Ahnung zu haben scheinen.

"Nur durch den Schulterschluss der Verlagsmanager und in Zusammenarbeit mit der Politik haben wir eine faire Chance im Wettbewerb mit Google, Amazon, Facebook und Apple"

Wenn Google, Amazon, Facebook und Apple also die Konkurrenz für Printmedien sind ... Dann sollen Printmedien bitte aussterben ... denen ist doch echt nicht zu helfen.
 
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