Wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gegenüber GameStar Online bekannt gab, liegt eine »vorläufige Anordnung« für die Indizierung von C&C Generals vor. Sofern die betroffenen Parteien keinen Einspruch erheben, ist dieser Beschluss ab dem 28. Februar 2003 rechtskräftig, erklärte BPjM-Sprecher Schneider auf Anfrage. Demnach darf das Echtzeitstrategie-Spiel ab diesem Datum nicht länger Personen unter 18 Jahren verkauft oder zugänglich gemacht werden. Electronic Arts Deutschland war zu keinem Kommentar bereit.
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